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Satz 2.9.4.1
Die Funktion
sei in allen Punkten
partiell
nach
differenzierbar und
stetig auf
fortsetzbar. Für alle
konvergiere das uneigentliche Integral
und desweiteren konvergiere das uneigentliche Integral
Dann ist
in
differenzierbar und es gilt
Es sei
. Dann sind für die Funktion
die Voraussetzungen von Satz 2.7.1.1 erfüllt und es
gilt
Es sei
eine Folge positiver Zahlen mit der Eigenschaft
für
. Wir setzen
Dann konvergiert
und
konvergiert gleichmäßig bezüglich
. Nach Satz 2.6.1.1
gilt
2003-09-05