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Substituiert man in der Definition (2.12.3.1) für
die Integrationsvariable , , so erhält man
Daraus erhält man insbesondere
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(2.12.4.1) |
Wir berechnen nun auf der linken und rechten Seite dieser Identität
das uneigentliche Integral
. Dazu merken
wir zunächst an, daß
und damit auch
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(2.12.4.2) |
gilt. Bei der Integration der rechten Seite von (2.12.4.1)
ist der Ausdruck
|
(2.12.4.3) |
zu berechnen. Wegen
und der Konvergenz von
konvergiert das uneigentliche Integral
nach dem Majorantenkriterium gleichmäßig bezüglich
für fixierte
. Es sei zunächst
. Dann besitzt das zu untersuchende Integral (2.12.4.3)
nur eine Uneigentlichkeit in der Umgebung der unendlichen Integrationsgrenze.
Nach Satz 2.9.5.1 folgt
Weiterhin gilt
und damit auch für und
Daraus folgt
Die Gleichungen (2.12.4.2) und (2.12.4.4)
ergeben schließlich
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(2.12.4.6) |
für ,. Ist , so benutzen wir
nun (2.12.2.3) und (2.12.3.2) und erhalten
Auf gleichem Weg erweitert man Formel (2.12.4.5
) auch für und damit auf alle und .
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2003-09-05