Die Funktion erzeuge eine Jordansche Kurve . Wir betrachten eine Zerlegung von ,
Es seien , und wir betrachten den Polygonzug . Dann ist
die Länge des Polygonzuges.Fügt man zur Zerlegung weitere Punkte hinzu, so kann nach der Dreiecksungleichung diese Länge dabei nicht abfallen. Dies motiviert folgende Definition:
Definition 4.9.6. Ist die Grösse endlich8, so nennen wir die Kurve rektifizierbar und bezeichnet die Bogenlänge der Kurve .
Problem 4.9.7. Beweisen Sie, dass nicht von der Wahl der konkreten Parametrisation der Jordanschen Kurve abhängt.
Problem 4.9.8. Die Funktion erzeuge eine rektifizierbare Jordansche Kurve . Es sei . Dann sind auch die Kurven und rektifizierbar und die Bogenlänge ist dabei additiv
Theorem 4.9.9. Die Funktion erzeugt eine Jordansche Kurve der Klasse . Dann ist rektifizierbar und es gilt
(4.58) |
Beweis. Schritt 1: Es sei eine Zerlegung von . Dann gilt nach dem Hauptsatz der Differentialrechnung
und folglich
Damit besitzt die Menge der Längen aller Polygonzüge die obere Schranke . Folglich existiert
Damit ist rektifizierbar.
Schritt 2: Für eine Zerlegung von betrachten wir die beiden Summen
sowie
Dann folgt nach (2.39)
wobei
Nach den Voraussetzungen des Satzes sind diese Funktionen stetig differenzierbar auf . Dabei gilt und mir Hilfe des Hauptsatzes der Differentialrechnung erhält man
Es seien für die einzelnen Komponenten der Vektorfunktion . Dann folgt wegen (2.36)9
Nach Voraussetzung sind die Komponenten stetige Funktionen auf . Wie im Beweis von Satz 4.1.6 gezeigt gilt dann
und folglich auch
(4.59) |
Nach den Voraussetzungen dieses Satzes ist als Komposition stetiger Funktionen selbst stetig und damit nach Satz 4.1.6 integrierbar. Folglich konvergiert die der Wahl der Stützstellen zur Zerlegung entsprechende Riemann-Summe
gegen den Wert des zugehörigen bestimmten Integrals
Zusammen mit (4.59) folgt daraus
(4.60) |
Schritt 3: Es bleibt zu zeigen, dass
(4.61) |
Wie im Schritt 1 gezeigt ist rektifizierbar und ist endlich. Da dies die kleinste obere Schranke der Werte ist, so gibt es zu jedem eine Zerlegung von mit der Eigenschaft.
Da sich bei einer Verfeinerung der Zerlegung die Länge des zugehörigen Polygonzuges nur verlängern kann, so erhält man auch
(4.62) |
Zum anderen ist die Konvergenz (4.60) gleichbedeutend damit, dass zu jedem ein existiert, so dass
(4.63) |
für alle Zerlegungen mit . Verfeinert man z.B. zu mit , so gelten (4.62) und (4.63) gleichzeitig. Daraus folgt
für beliebiges . Also sind diese beiden Grössen gleich. □
Problem 4.9.10. Führen Sie die Rechnungen mit dem Grenzwert im obigen Beweises auf die --Sprache und damit die Definition des Grenzwertes zurück!
Example 4.9.11. Wir betrachten eine Jordansche Kurve gegeben durch und schreiben . Die Ableitung dieser Funktion ist gleich . Hier benutzen wir die verbreitete Kurzschreibweise “” für die Ableitung in der Variablen . Ist von der Klasse , dann geht (4.58) in
(4.64) |
über. Für die spezielle Parametrisierung , folgt
(4.65) |
Problem 4.9.12. Geben Sie die Formel für die Bogenlänge einer ebenen Jordanschen Kurve in Polarkoordinaten an! Wie sieht die Verallgemeinerung von (4.64) auf Kurven im aus?