Es sei eine beschränkte Funktion. Für eine Zerlegung und deren Teilintervalle sei
Mit der Hilfe dieser Grössen führen wir die obere und die untere Darboux-Summe
ein. Wie oben bezeichne einen Satz von Stützstellen für eine gegebene (endliche) Zerlegung . Dann gilt offensichtlich
Theorem 4.1.9. Für jede beschränkte Funktion gilt3
Im Falle der Integrierbarkeit ist dabei .
Beweis. Zum Beweis der Implikation merken wir an, dass sich Lemma 2.1.12 auf Grenzübergänge vom Typ erweitern lässt. Dann folgt aus
und sowie , dass und
Wir betrachten nun die umgekehrte Richtung . Für eine gegebene Zerlegung kann man Sätze von Stützstellen und so wählen, dass sowie . Wegen gilt
und damit existiert ein , so dass
für jede Zerlegung mit . Dies impliziert
für jede solche Zerlegung, und damit
□
Wir sind nun in der Lage, den Satz 4.1.5 zu vervollständigen und zu zeigen, dass die Eigenschaft (4.1) ein notwendiges und hinreichendes Kriterium für die Integrierbarkeit von ist:
Theorem 4.1.10. Es sei eine beschränkte Funktion. Dann gilt genau dann, wenn die Aussage (4.1) wahr ist.
Beweis. Wegen Satz 4.1.5 bleibt zu zeigen, dass die Eigenschaft (4.1) impliziert. Setzt man für eine Zerlegung wie oben
so gilt . Daraus folgt
Da nach Voraussetzung , so existiert nach Satz 4.1.9 für jedes ein mit
und damit für alle Zerlegungen mit . Folglich gilt
für jede solche Zerlegung, was gleichbedeutend mit (4.1) ist. □
3Falls wie hier die eingehenden Grössen nicht von Stützstellen abhängen, so vereinfacht sich die Definition des Grenzwertes wie folgt: