Die Norm induzierte auf die Abstandsfunktion
Damit ist ein metrischer Raum. Eine -Umgebung einer Funktion in besteht damit aus allen Funktionen , für welche
gilt. Daraus folgt natürlich für alle . Da kompakt ist, so ist letztere Ungleichung auch hinreichend. Tatschlich, die Funktion ist stetig und positiv, woraus nach Satz 2.13.7
und folgt. Für kompakte gilt also
(2.82) |
Mit dem Begriff des Abstandes in ist auch die Konvergenz in diesem Raum definiert. Es sei eine Folge von Funktionen . Entsprechend Definition 2.2.3 und (2.82) gilt
Definition 2.15.2. Eine Funktionenfolge , konvergiert gleichmässig gegen , wenn die Aussage
wahr ist.
Konvergenz in ist damit gleichbedeutend mit der gleichmässigen Konvergenz einer Folge stetiger Funktionen gegen eine stetige Funktion .
Konvergiert gegen eine Funktion , so konvergiert für jedes die Folge von Funktionswerten in gegen . Dieser Sachverhalt wird mit punktweiser Konvergenz umschrieben:
Definition 2.15.3. Eine Funktionenfolge , konvergiert punktweise gegen , wenn die folgende Aussage wahr ist:
In der --Sprache lässt sich die punktweise Konvergenz folgendermaßen beschreiben
(2.84) |
Zeigen Sie, dass der Grenzwert (Grenzfunktion) einer gleichmässigen bzw. einer punktweise konvergenten Funktionenfolge, sofern er existiert, eindeutig bestimmt ist.
Vergleicht man (2.83) und (2.84), so erkennt man, dass bei der punktweisen Konvergenz die Wahl von für gegebenes i.A. vom Argument abhängig ist, während bei der gleichmässigen Konvergenz unabhängig von gewählt werden kann.