Wiederum sei eine kompakte Teilmenge von und .
Beweis. Wir betrachten eine Funktionenfolge und werden die Existenz einer Funktion nachweisen, gegen welche in konvergiert.
Schritt 1. Ist eine Cauchy-Folge in , so gilt
(2.85) |
Damit sind für beliebiges die Folgen der Funktionswerte Cauchy-Folgen in . Aufgrund der Vollständigkeit von existiert damit für jedes ein Grenzwert in , welchen wir mit bezeichnen
Mit anderen Worten: Es existiert ein punktweiser Grenzwert der Cauchy-Folge .
Im Schritt 2 zeigen wir, dass die auf diese Weise definierte Abbildung in stetig ist, d.h. . Nach (2.85) gibt es zu jedem ein , so dass für beliebiges
gilt. Wir können nun für jedes einzelne in dieser Ungleichung zum Grenzwert übergehen und erhalten
(2.86) |
Es sei ein beliebiger Punkt in . Da stetig in und damit im Punkt ist, so gilt
(2.87) |
Für die Funktion erhält man für nach (2.86) und (2.87) mit Hilfe der Dreiecksungleichung folgende Abschätzung20
Damit ist im Punkt stetig, Da beliebig gewählt war, so ist in der gesamten Menge stetig.
Als Schritt 3 bleibt zu zeigen, dass gegen in der Metrik von konvergiert. Dies folgt aber sofort aus (2.86), da damit
für alle . □
Theorem 2.15.6. Es sei eine Folge von Funktionen welche gleichmässig gegen eine Abbildung konvergiert. Dann ist stetig in .
Beweis. Die gleichmässige Konvergenz von gegen bedeutet, dass
Wendet man für für jedes individuell die Dreiecksungleichung
an, so folgt
Damit ist eine Cauchy-Folge in und besitzt wegen der Vollständigkeit von einen Grenzwert . Da die Konvergenz in der gleichmässigen Konvergenz entspricht, so gilt wegen der Eindeutigkeit des Grenzwertes bei gleichmässiger Konvergenz und folglich . □
20Die strikte Ungleichung ergibt sich, da .