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Satz 2.9.1.1
Wir betrachten eine Folge von Funktionen
,
,
so daß das uneigentliche Integral
|
(2.9.1.1) |
konvergiert und außerdem für jedes fixierte
der Grenzwert
angenommen wird. Dann konvergiert das uneigentliche Integral
sowie der Grenzwert
und es gilt
Aufgrund der Stetigkeit von existiert für jedes
das Integral
Desweiteren ist als gleichmäßiger Grenzwert (auf jedem beliebigen
endlichen Intervall) stetiger Funktionen selbst stetig. Damit existiert
für jedes auch die Größe
Wiederum aufgrund der gleichmäßigen Konvergenz von
gegen bezüglich
folgt nach Satz 2.5.1.1
Wir wählen nun eine Folge
mit
für
. Wegen (2.9.2.1) konvergiert
Dann folgt nach Satz 2.2.2.1
Da die linke Seite in dieser Identität nicht von der konkreten Wahl
der Folge
abhängt, so gilt auch
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2003-09-05