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Wir wenden das Cauchy-Kriterium des Satzes 1.2.1.2
zur Konvergenz uneigentlicher Integrale an. Nach dem zweiten Mittelwertsatz
der Integralrechnung gilt
für geeignetes
. Da der Absolutbetrag
der beiden Integrale
sowie
durch die Konstante beschränkt ist und da weiterhin
für
, so folgt für beliebiges
für alle
. Dies entspricht
dem Cauchy-Kriterium für uneigentliche Integrale.
2003-09-05