Aufgrund der Vollständigkeit von
bzw.
kann man das Cauchy-Kriterium für Reihen und uneigentliche Integrale
modifizieren:
Satz 1.2.1.1Die Reihe
konvergiert genau dann,
wenn
(1.2.1.1)
Das unbestimmte Integral
konvergiert
genau dann, wenn
(1.2.1.2)
Wir beweisen (1.2.1.1) und wenden das Cauchy-Kriterium
zur Konvergenz von Folgen auf die Folge der Partialsummen
an. Da
, so gilt
,
womit dieses Kriterium in (1.2.1.1) übergeht.
Aufgabe 1.2.1.2
Beweisen Sie den zweiten Teil (1.2.1.2) des Satzes.
Aus (1.2.1.1) folgt eine notwendige Bedingung für
die Konvergenz einer Reihe: