Beweis. Da ein Polynom mit reellen Koeffizienten ist, so gilt und im Grenzwert (2.65).
Aus (2.65) folgt
und in Anbetracht der Multiplikativität gilt
Da sowohl als auch positive Grössen sind, so erhalten wir (2.66).
Es sei . Dann gilt und nach (2.66) sowie der Multiplikativität
Aufgrund der Multiplikativität Regeln zur Multiplikation komplexer Zahlen in Polarkoordinaten gilt
für beliebiges . Wir wählen genügend gross, so dass . Aus (2.63) folgt dann die Darstellung
(2.69) |
Wir werden nun zeigen, dass aus Letzterem
folgt, was dann den Beweis abschliesst.
Wir führen die Bezeichnungen und ein. Wegen (2.69) liegt in oder auf dem Kreis vom Radius um den Punkt . Das Argument von lässt sich damit durch die Winkel zur reellen Achse der beiden Tangenten vom Ursprung an diesen Kreis abschätzen. Damit gilt
wobei der Winkel im rechtwinkligen Dreieck , , beim Punkt ist und den Betrag des Winkels zwischen dem Vektor zum Mittelpunkt von und den Tangenten bzw. an diesen Kreis darstellt. Da der Wert von im Bogenmass dem Doppelten des Flächeninhalt des Kreissegmentes des Einheitskreises mit dieser Winkelöffnung gleicht und letzteres im Dreieck , , enthalten ist, so kann nach Vergleich der Flächeninhalte den Dreiecksinhalt nicht übersteigen, d.h.
Auf der anderen Seite enthält das Kreissegment, wenn man vom Schnittpunkt des Einheitskreises mit der Strecke das Lot auf die reelle Achse fällt, ein rechtwinkliges Dreieck, welches man durch Stauchung um den Faktor aus dem Dreieck , , erhält. Damit kann den Flächeninhalt des gestauchten Dreiecks nicht unterschreiten, d.h.
Für den Winkel benötigen wir nur eine Abschätzung von oben. Es sei der Abstand der Berührungspunkte von und zum Koordinatenursprung. Das Kreissegment mit dem Radius , welches von den beiden Tangenten eingeschlossen wird, besitzt den Öffnungswinkel und wird durch die Strecke halbiert. Es ist in der Vereinigung der beiden rechtwinkligen Dreiecke enthalten, welche jeweils durch den Ursprung , dem Punkt sowie einem der Berührungspunkte der Tangenten gebildet werden. Der Flächeninhalt des Kreissegmentes beträgt und der Gesamtflächeninhalt der beiden Dreiecke , woraus
folgt, da . Damit ergibt sich
sowie nach Multiplikation mit
Für folgt nach Satz 2.1.12 schliesslich . □