Einen weiteren wichtigen Spezialfall stellen Funktionen reeller Argumente dar. Es sei also und . Für einen gegebenen Punkt betrachten wir ein offenes Intervall , so dass .
Definition 2.10.12. Für eine Funktion ist der rechtsseitige bzw. linksseitige Grenzwert für wie folgt definiert
Nach den Aussagen in den Aufgaben 2.10.4 und 2.10.6 ist die Existenz und der Wert dieser links- bzw. rechtsseitigen Grenzwerte unabhängig von der spezifischen Wahl von bzw. .
Folgender Satz verbindet die Existenz eines Grenzwertes mit der Existenz des links- und rechtsseitigen Grenzwertes:
Beweis. Der Schluss folgt aus der allgemeinen Eigenschaft aus Aufgabe 2.10.6. Wir beweisen nun . Nach Voraussetzung gibt es dann für beliebiges Zahlen , so dass für alle sowie für alle . Setzt man nun , so gilt für alle und damit . □
Example 2.10.15. Wir betrachten die Funktion gegeben durch
Dann gilt sowie . Da der links- und der rechtsseitige Grenzwert verschieden sind, so existiert der Grenzwert für diese Funktion nicht.
Example 2.10.16. Wir betrachten die Funktion gegeben durch . Für die Folge mit gilt und . Wählt man hingegen mit , so gilt und . Wendet man die Folgendefinition auf den rechtsseitigen Grenzwert an, so erkennt man, dass dieser nicht existiert. Ebenso beweist man, dass nicht existiert. Damit gibt es natürlich auch keinen Grenzwert .
Problem 2.10.17. Untersuchen Sie die Funktion gegeben durch auf die Existenz der Grenzwerte für sowie für .
Wir führen an dieser Stelle noch folgende nützliche Notationen ein, bei der es sich aber nicht um den Grenzwert einer Funktion für im eigentichen Sinne handelt: