Es sei nun . Dann hat die Form
wobei die Funktionen in den Punkten stetig sowie in den Punkten differenzierbar sind. Gleiches gilt dann auch für die Funktion , welche durch den Ausdruck
gegeben ist. Wendet man die oben bewiesene Abschätzung (3.28) auf diese Funktion an, so erhält man
(3.29) |
Mit Hilfe der Identitäten
und der Ungleichung von Cauchy-Schwarz-Bunjakowskij lässt sich die Ungleichung (3.29) folgendermassen fortsetzen
wobei den Vektor und das Skalarprodukt in bezeichnen. Setzt man hier
so erhält man wegen die Behauptung (3.27).