Nach Problem 2.3.2 ist das Supremum bzw. das Infimum, falls es existiert, eindeutig bestimmt. Da ja beschränkte Mengen nicht unbedingt ein Maximum oder Minimum besitzen müssen, so stellt sich natürlicherweise die Frage nach der Existenz von Supremum und Infimum. Diese wird von folgendem Satz vom Supremum und Infimum beantwortet:
Beweis. Wir beweisen die Aussage für das Supremum. Wegen und gibt es Punkte und woraus u.a. auch folgt. Falls dabei so folgt . Tatschlich, sonst müsste es ein mit geben, was wegen zum Widerspruch zu führt.
Es sei nun . Wir berechnen dann , für welches offensichtlich gilt. Falls so setzen wir und . Falls hingegen , so ist keine obere Schranke von und nach (2.18) gibt es ein mit , zudem sei . Iterativ setzten wir nun und mit Hilfe der analogen Fallunterscheidung bezüglich dem Sachverhalt definieren wir so zwei Folgen und , wobei dabei für alle offensichtlich stets und gilt.
Nach Konstruktion der Folgen gilt und . Wegen und gilt für alle . Ebenso gilt wegen und auch für alle . Damit sind diese Folgen monoton und beschränkt und nach Satz 2.2.14 sowie Problem 2.2.15 existieren reelle Grenzwerte und . Zudem halbiert sich der Abstand zwischen den Folgengliedern bei jedem Iterationsschritt, d.h.
Nach Satz 2.1.12 folgt .
Wir setzen nun und zeigen dass . Zunächst folgt aus die Ungleichung
Im Grenzwert ergibt sich daraus
und damit . Angenommen erfüllt nicht . Dann gibt es ein reelle Zahl mit . Da folgt damit und im Grenzwert , was zum Widerspruch und damit zu und schliesslich führt. □