Dabei kann sowohl eine echte als auch eine unechte Teilmenge von sein, d.h. der Fall ist nicht ausgeschlossen. Zudem gilt
Die Antisymmetrie von folgt aus dem Satz von Cantor-Bernstein:8
Der Beweis dieser Aussage ist nicht zu kompliziert, wir verzichten allerdings aus Gründen der Kompaktheit der Darstellung darauf. Der interessierte Leser sei auf das Buch [] S.52 verwiesen.
Man kann auch zeigen, da für zwei beliebige Mengen und
gilt, d.h. zwei beliebige Kardinalzahlen sind stets vergleichbar.
8Die Notation und schliesst die Fälle und ein.