1.8.1 Die Addition der reellen Zahlen.
Auch im weiteren bezeichne
die in (1.30) eingeführte Äquivalenzrelation auf der Menge der rationalen Cauchy-Folgen.
Lemma 1.8.1. Es sei
und .
Dann gilt auch .
Beweis. Nach der Dreiecksungleichung für rationale Zahlen gilt
Nach Voraussetzung sind und
damit existieren für jedes
natürliche Zahlen
und ,
so dass
für beliebige
gelten. Also folgt wegen (1.32) auch
□
Lemma 1.8.2. Es seien ,
,
sowie
rationale Fundamentalfolgen, wobei
Dann gilt .
Beweis. Nach Lemma 1.8.1 sind die beiden Folgen
und
rationale Fundamentalfolgen. Aus
folgt wegen
und
sowie (1.27) und (1.28)
□
Definition 1.8.3. Für ,
,
mit
gelte
Die Korrektheit dieser Definition folgt aus Lemma 1.8.1 und Lemma 1.8.2. Tatschlich, nach Lemma
1.8.1 ist
und nach Lemma 1.8.2 gilt für beliebige Repräsentanten
,
stets
und
damit nach Korollar 1.3.4 auch
Also ist
wohldefiniert und eindeutig bestimmt.
Lemma 1.8.4. Die Addition der reellen Zahlen ist kommutativ und assoziativ:
Beweis. Wir beweisen (1.33) und betrachten dazu für gegebene
darstellende rationale Fundamentalfolgen ,
.
Die Kommutativität der Addition in
impliziert
und damit .
□
Problem 1.8.5. Beweisen Sie (1.34)!