Es sei eine stetige nichtnegative Funktion auf und sei eine Zerlegung von . Dann liegt der Schwerpunkt des Rechtecks
in dessen Mittelpunkt . Die Masse eines solchen Rechtecks sei proportional zu dessen Fläche . Den gemeinsamen Schwerpunkt aller Rechtecke erhält man, indem man deren jeweilige Masse im jeweiligen Schwerpunkt konzentriert, und dann den Schwerpunkt des dabei entstehenden Systems von Massepunkten betrachtet
Im Grenzwert konvergieren diese Grössen folgendermaßen
wobei
für den Flächeninhalt des Gebietes
steht. Man nimmt dann als den Schwerpunkt des Gebietes an.
Im Vergleich mit (4.78) führt uns Formel (4.82) zur zweiten Guldinschen Regel:
Theorem 4.10.11. Das Volumen eines durch Rotation des Graphen einer stetigen, nichtnegativen Funktion um die -Achse erzeugten Körpers ist gleich dem Umfang, den der Schwerpunkt des vom Graphen und der -Achse eingeschlossenen Gebietes bei der Rotation überstreicht multipliziert mit dem Flächeninhalt dieses Gebietes.
Diese Regel erstreckt sich auch auf Körper, die durch Rotation einer geschlossenen Jordanschen Kurve, welche die -Achse nicht durchschneidet, gebildet werden. Dabei sind dann der Schwerpunkt des von der Kurve eingeschlossenen Gebietes und die Fläche dieses eingeschlossenen Gebietes einzusetzen.
Example 4.10.12. Wir betrachten den im Beispiel 4.10.10 definierten Torus. Die Kreisfläche beträgt und der Schwerpunkt der Fläche überstreicht bei der Rotation um die -Achse wiederum einen Umfang von . Damit beträgt das Volumen des vom Torus umschlossenen Gebietes .