Theorem 4.6.2. Es sei . Für die Funktion gelte , . Ausserdem sei in differenzierbar und die Ableitung sei stetig in sowie stetig auf fortsetzbar. Dann gilt
(4.37) |
Beweis. Offensichtlich gilt . Da zudem stetig auf fortsetzbar ist, so folgt , d.h. das bestimmte Integral auf der rechten Seite von (4.37) existiert.
Als stetige Funktion besitzt nach Satz 4.3.6 eine Stammfunktion
(4.38) |
Die Funktion ist stetig und es gilt die Formel von Newton und Leibniz
(4.39) |
Setzt man in (4.38) für gegebenes , so gilt
Die Funktion ist als Komposition stetiger Funktionen auf stetig. Als Stammfunktion von ist differenzierbar und es gilt . Differenziert man in , dann erhält man nach der Kettenregel
Als stetige Funktion besitzt eine Stammfunktion, welche bis auf eine Konstante mit übereinstimmt. Wiederum nach der Formel von Newton und Leibniz gilt damit