Definition 4.3.3. Die Funktion heisst genau dann Stammfunktion von , wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
Man nennt auch das unbestimmte Integral von oder die Aufleitung von .
Remark 4.3.4. Die Stammfunktion von ist, falls sie existiert, bis auf eine Konstante bestimmt. Erfüllt die Bedingungen (4.17) - (4.19), so gilt gleiches für . Umgekehrt seien und Stammfunktionen von . Dann gilt sowie für . Für beliebige zwei Punkte gilt damit nach dem Hauptsatz der Differentialrechnung
Folglich ist die Funktion konstant.
Der folgende Satz ist eine Modifikation von Satz 4.3.1 und wird als Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung bezeichnet. Er stellt eine grundlegende Beziehung zwischen zwei in ihrem Charakter zunächst völlig verschiedenen Operationen dar: Zum einen der Berechnung eines bestimmten Integrales als Grenzwert einer Summe (oder, wie wir später sehen werden, als Berechnung eines Flächeninhaltes) sowie auf der anderen Seite der Umkehrung der Differentiation durch die Bestimmung der Stammfunktion.