Theorem 1.6.4. Für zwei beliebige natürliche Zahlen gilt immer genau einer der folgenden Fälle
(1.17) |
Beweis. Wir betrachten die Menge . IA: Offensichtlich gilt . IS: Mit gilt immer auch , denn ist ja Nachfolger von . Daraus folgt dann . □
Beweis. Nach dem vorhergehenden Lemma gibt es einen Vorgänger zu und damit
mit und folglich . □
Beweis. Wir führen eine Induktion in durch. IA: , da nach (P3) nicht Nachfolger einer anderen natürlichen Zahl ist. IS: Es sei für beliebige und gewisses , woraus für beliebige zu schliessen ist. GA: Es sei für ein . Dann gilt
und nach (P4) , was zum Widerspruch führt. □
Wir beweisen nun Satz 1.6.4.
Beweis. Es sei eine beliebige natürliche Zahl, welche wir fixieren. Wir betrachten die Mengen
Im Schritt 1 zeigen wir zunächst , damit tritt mindestens einer der Fälle (1.17) auf. IA:Es gilt . Für ist dies klar, falls so haben wir nach Lemma 1.6.6 . IS: Es sei , wir zeigen dass dann . Dazu unterscheiden wir drei Fälle: Falls so gilt und . Falls so gilt , also und
Damit gilt , d.h. . Im letzten Fall sei und damit . Ist dabei so gilt . Dann gibt es nach Lemma 1.6.6 mit . Wegen
folgt und . Für ist offensichtlich. Zusammenfassend folgt .
Im zweiten Schritt müssen wir beweisen, dass nur einer der drei Fälle (1.17) eintreten kann, d.h. ist eine paarweise disjunkte Zerlegung von . Wir zeigen z.B. .Tatschlich, für beliebiges haben wir aufgrund Lemma 1.6.7. Die Untersuchung von und überlassen wir dem Leser. □