Theorem 3.5.1. Angenommen es gibt einen Punkt in dem die Funktion differenzierbar ist und für welchen
gilt. Dann folgt
Beweis. Wir betrachten zunächst den Fall . Ist in dem inneren Punkt differenzierbar, so existiert nach Satz 2.10.13 mit dem Grenzwert des Differenzenquotienten auch der links- sowie der rechtsseitige Grenzwert11
und es gilt . Da in dem betrachteten Fall nach Voraussetzung gilt, so folgt aus
im jeweiligen Grenzwert und , d.h. . Der Fall ergibt sich sofort, wenn man den eben bewiesenen Teil der Aussage auf anwendet. □
Problem 3.5.2. Die Aussage des Satzes von Fermat gilt nur für innere Punkte des Intervalls und lässt sich auch nicht auf die links- bzw. rechtsseitigen Ableitungen für bzw. verallgemeinern. Finden Sie ein Gegenbeispiel und untersuchen Sie, an welcher Stelle die Argumentation im obigen Beweis dann verfehlt!
11Man nennt und auch den links- bzw. rechtsseitigen Grenzwert von in .