Theorem 3.3.1. Es sei
und
sei eine offene Teilmenge von
sowie .
Wir betrachten Funktionen
und ,
sowie
mit ,
wobei
ein Punkt der offenen Menge
ist.
Die Funktionen ,
,
und
seien im Punkt
differenzierbar
und sei im
Punkt
differenzierbar. Dann existieren die folgenden Ableitungen
Beweis. Die Linearität der Ableitung folgt sofort aus der Linearität des Grenzwertes und
des Differentialquotienten. Unter Anwendung der Landau-Symbole und Satz 3.2.7 kann man
z.B. zum Beweis von (3.20) auch folgendermassen argumentieren: Aus
für
folgt
Nach Satz 3.2.7 ist damit
in
differenzierbar und .
Zum Beweis von (3.22) gehen wir wiederum von
für aus.
Da im
Punkt
zudem stetig ist, gilt
Hier haben wir neben (3.15) und Satz 3.2.8 auch (3.14) ausgenutzt. Daraus folgt
für ,
was zur Produktregel (3.22) äquivalent ist.
Zum Beweis der Kettenregel (3.23) setzen wir
und
ausserdem .
Da im
Punkt
differenzierbar ist, gilt
Insbesondere folgt
für . Dann bedeutet die
Differenzierbarkeit von
im Punkt ,
dass
für und damit
auch . Für
kann jede
Funktion als
Produkt
mit
dargestellt werden. Damit gilt
für ,
d.h.
impliziert
und
Dies ist äquivalent zu (3.23). □