3.1.2  Ableitungen in reellen und komplexen Variablen

Entsprechend der Folgendefinition des Grenzwertes von Funktionen ist für Funktionen einer reellen Veränderlichen die Konvergenz in (3.1) an {φ(f; hk,x)}k=1 für beliebige Folgen reeller hk 0 zu verifizieren, für Funktionen einer komplexen Veränderlichen muss man hingegen beliebige Folgen komplexer hk 0 betrachten.

Es sei nun f : X K2n wobei X eine offene Teilmenge von ist. Wir betrachten einen Punkt x0 X . Da die Menge XR = X eine offene Menge in ist (Beweisen Sie dies!), so ist x0 sowohl ein innerer Punkt von X bezüglich der Metrik in als auch ein innerer Punkt von XR bezüglich der Metrik in . Wir können dann neben der Funktion f einer komplexen Veränderlichen auch deren Einschränkung f| auf reelle Argumente betrachten und damit folgende zwei Ableitungen diskutieren () f(x 0) = lim h h0φ(f; h,x0), (3.2) () f(x 0) = lim h h0φ(f|; h,x0). (3.3)

Der Grenzwert (3.2) entspricht der Ableitung 3.1 von f als Funktion einer komplexen Variablen und wird komplexe Ableitung genannt. Existiert diese, so heisst f im Punkt x0 komplex differenzierbar. Der Grenzwert (3.3) entspricht der Ableitung 3.1 von f| als Funktion einer reellen Variablen und wird reelle Ableitung genannt. Existiert dieser, so heisst f im Punkt x0 reell differenzierbar.

Es gilt folgender Satz:

Theorem 3.1.2. Ist die Funktion f im Punkt x0 X komplex differenzierbar, so ist diese Funktion in x0 auch reell differenzierbar. Die komplexe und die reelle Ableitung stimmen dabei überein.

Beweis. Die Menge der komplexen Folgen {hn} 0 enthält als Teilmenge die Menge der reellen Folgen {hn} 0. Der Satz folgt damit sofort aus der Folgendefinition des Grenzwertes von Funktionen. □

Example 3.1.3. Es sei f mit f(x) = x = const. Dann gilt

φ(f; h,x) = 1 h(c c) = 0,h ,h0,

und damit f(x) = 0 für x . Falls x , so gilt damit stets auch () f(x) = () f(x) = 0.

 

Example 3.1.4. Es sei f : mit f(x) = x. Dann gilt

φ(f; h,x) = 1 h((x + h) x) = h h = 1,h ,h0,

und damit f(x) = 1 für beliebige x (und damit auch als komplexe oder reelle Ableitung in ).

 

Example 3.1.5. Es sei f : \{0} mit f(x) = 1 x für x0. Dann gilt φ(f; h,x) = 1 h 1 x + h 1 x = 1 h x (x + h) x(x + h) = 1 x(x + h) 1 x2,h 0,h .

und damit f(x) = 1 x2 für x0, x (und damit auch als komplexe oder reelle Ableitung in ).

Problem 3.1.6. Berechnen Sie auf gleichem Wege die Ableitung von f(x) = xm, m , x , sowie x0 für m < 0.

Wir diskutieren jetzt Beispiele, bei denen die reelle Ableitung existiert, die komplexe Ableitung allerdings nicht.

Example 3.1.7. Es sei f : , f(x) = x¯. Da f|(x) = x¯ = x, x , so ist f in reell differenzierbar und () f(x) = 1 für x . Auf der anderen Seite ist f in keinem Punkt x komplex differenzierbar. Tatschlich, da

φ(f; h,x) = 1 h(x + h¯ x¯) = h¯h1,h ,h0.

Wählt man nun hn(1) = n1 0, so gilt {φ(f; hn(1),x)} n=1 = {1} n=1 1. Für hn(2) = in1 0 gilt hingegen {φ(f; hn(2),x)} n=1 = {1} n=1 1. Damit existiert der Grenzwert lim h0;hφ(f; h,x) nicht, also ist f nicht komplex differenzierbar.

 

Example 3.1.8. Es sei f : , f(x) = |x|2 = xx¯. Für x gilt f|(x) = x2. Damit ist f auf reell differenzierbar mit () f(x) = 2x, x . Aus folgendem Satz folgt, dass die Ableitung von f als Funktion einer komplexen Variablen hingegen in keinem einzigen Punkt x existiert:

Theorem 3.1.9. Die Menge X sei eine offene Teilmenge von sowie f : X n, n und x0 X. Ist f im Punkt x0 als Funktion einer komplexen Variablen differenzierbar, so gilt f(x 0) = 0.

Beweis. Wir betrachten zunächst den Fall n = 1. Da f nur reelle Werte annimmt, so ist

φ(f; h,x0) = h1(f(x 0 + h) f(x0) ),h ,h0,

reell für reelle h und rein imaginär für Reh = 0. Da f differenzierbar ist, so existiert der Grenzwert f(x 0) = lim h0;hφ(f; h,x0). Betrachtet man eine Folge reeller hn0, hn 0, so ergibt sich nach der Folgendefinition

Imf(x 0) = lim hn0;hnφ(f; hn,x0) = 0.

Für eine Folge rein imaginärer Werte hn0, ihn , hn 0, erhält man zudem

Ref(x 0) = lim hn0;ihnφ(f; hn,x0) = 0.

Damit ist f(x 0) = 0. Den Fall n 1 löst man durch Betrachtung der einzelnen Komponenten πk(f(x)). □

Problem 3.1.10. Beweisen Sie unter Anwendung von Satz 3.1.9, dass die Funktion f(x) = |x|2 in keinem Punkt x als Funktion einer komplexen Variablen differenzierbar ist.