Entsprechend der Folgendefinition des Grenzwertes von Funktionen ist für Funktionen einer reellen Veränderlichen die Konvergenz in (3.1) an für beliebige Folgen reeller zu verifizieren, für Funktionen einer komplexen Veränderlichen muss man hingegen beliebige Folgen komplexer betrachten.
Es sei nun wobei eine offene Teilmenge von ist. Wir betrachten einen Punkt . Da die Menge eine offene Menge in ist (Beweisen Sie dies!), so ist sowohl ein innerer Punkt von bezüglich der Metrik in als auch ein innerer Punkt von bezüglich der Metrik in . Wir können dann neben der Funktion einer komplexen Veränderlichen auch deren Einschränkung auf reelle Argumente betrachten und damit folgende zwei Ableitungen diskutieren
Der Grenzwert (3.2) entspricht der Ableitung 3.1 von als Funktion einer komplexen Variablen und wird komplexe Ableitung genannt. Existiert diese, so heisst im Punkt komplex differenzierbar. Der Grenzwert (3.3) entspricht der Ableitung 3.1 von als Funktion einer reellen Variablen und wird reelle Ableitung genannt. Existiert dieser, so heisst im Punkt reell differenzierbar.
Es gilt folgender Satz:
Theorem 3.1.2. Ist die Funktion im Punkt komplex differenzierbar, so ist diese Funktion in auch reell differenzierbar. Die komplexe und die reelle Ableitung stimmen dabei überein.
Beweis. Die Menge der komplexen Folgen enthält als Teilmenge die Menge der reellen Folgen . Der Satz folgt damit sofort aus der Folgendefinition des Grenzwertes von Funktionen. □
Example 3.1.4. Es sei mit . Dann gilt
und damit für beliebige (und damit auch als komplexe oder reelle Ableitung in ).
Example 3.1.5. Es sei mit für . Dann gilt
und damit für , (und damit auch als komplexe oder reelle Ableitung in ).
Wir diskutieren jetzt Beispiele, bei denen die reelle Ableitung existiert, die komplexe Ableitung allerdings nicht.
Example 3.1.7. Es sei , . Da , , so ist in reell differenzierbar und für . Auf der anderen Seite ist in keinem Punkt komplex differenzierbar. Tatschlich, da
Wählt man nun , so gilt . Für gilt hingegen . Damit existiert der Grenzwert nicht, also ist nicht komplex differenzierbar.
Example 3.1.8. Es sei , . Für gilt . Damit ist auf reell differenzierbar mit , . Aus folgendem Satz folgt, dass die Ableitung von als Funktion einer komplexen Variablen hingegen in keinem einzigen Punkt existiert:
Theorem 3.1.9. Die Menge sei eine offene Teilmenge von sowie , und . Ist im Punkt als Funktion einer komplexen Variablen differenzierbar, so gilt .
Beweis. Wir betrachten zunächst den Fall . Da nur reelle Werte annimmt, so ist
reell für reelle und rein imaginär für . Da differenzierbar ist, so existiert der Grenzwert . Betrachtet man eine Folge reeller , , so ergibt sich nach der Folgendefinition
Für eine Folge rein imaginärer Werte , , , erhält man zudem
Damit ist . Den Fall löst man durch Betrachtung der einzelnen Komponenten . □
Problem 3.1.10. Beweisen Sie unter Anwendung von Satz 3.1.9, dass die Funktion in keinem Punkt als Funktion einer komplexen Variablen differenzierbar ist.