Im weiteren sei , und . Die Funktion nimmt Werte in an, wobei ein metrischen Raum ist. Mit bezeichnen wir den rechts- bzw. linksseitigen Grenzwert , falls dieser existiert.
Die Funktion besitzt im Punkt eine behebbare Unstetigkeit, falls beide Grenzwerte existieren und gleich sind
und ausserdem nicht zum Definitionsbereich von gehört, d.h. . In diesem Fall kann die Funktion wie folgt zu einer in stetigen Funktion erweitert werden
Manchmal benutzt man den Begriff der behebbaren Unstetigkeit auch dann, wenn aber . Dann kann man durch Umdefinieren der Funktion im Punkt , d.h. durch Zuweisung eines korrigierten Funktionswertes an diesem Punkt eine in stetige Funktion erhalten.
Existieren beide Grenzwerte und sind aber nicht gleich
so spricht man von einer Unstetigkeit der ersten Art. Die Funktion besitzt dann am Punkt einen Sprung. Diese Unstetigkeit kann durch Neu- bzw. Umdefinition von im Punkt nicht behoben werden.
Existiert mindestens einer der Grenzwerte nicht, so spricht man von einer Unstetigkeit der zweiten Art. Diese ist ebenfalls nicht behebbar.
Man sieht leicht, dass sie Fallunterscheidung nach Existenz und Wert von vollständig ist; jede Unstetigkeit einer Funktion einer reellen Veränderlichen gehört genau einer dieser drei Klassen an.
Example 2.12.14. Es sei und , d.h. für , und für . Diese Funktion besitzt im Punkt einen Sprung, d.h. eine Unstetigkeit erster Art.
Example 2.12.15. Es sei und . Dann ist eine Unstetigkeitsstelle der zweiten Art, da die Grenzwerte nicht existieren.
Problem 2.12.17. Zeigen Sie, dass die Funktion gegeben durch
in jedem Punkt eine Unstetigkeit der zweiten Art besitzt.
Problem 2.12.18. Es sei die Funktion
Hierbei ist , , die teilerfremde Darstellung der rationalen Zahl , d.h. . Zeigen Sie, dass in allen Punkten stetig ist und in allen Punkten unstetig ist. Bestimmen Sie die Art der Unstetigkeit! Kann man die Funktion im Punkt so definieren, dass im Punkt stetig wird?