Beweis. Wir erinnern zunächst an folgende Eigenschaften komplexer Zahlen
welche für beliebige gilt. Aus letzterer Beziehung folgt induktiv für . Damit erhalten wir wegen , auch
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Daraus folgt insbesondere, dass für ein Polynom mit reellen Koeffizienten zusammen mit stets auch gilt. Damit ist eine Nullstelle von entweder reell oder die zu ihr komplex konjugierte Zahl ist ebenfalls eine Nullstelle.
Es sei nun mit und eine Nullstelle von . Wir faktorisieren wie oben beschrieben und aus und erhalten wegen
mit , die Darstellung
Da sowohl als auch ausschließlich reelle Koeffizienten besitzen, so ist leicht zu sehen, dass auch nur reelle Koeffizienten besitzt. Also lässt sich die Prozedur wiederholen, falls und damit auch ebenfalls Nullstellen von sind. Damit sehen wir, dass die Ordnung der Nullstellen und übereinstimmen.
Es seien nun die reellen Nullstellen von (falls diese existieren) und mit und die konjugierten Paare komplexer Nullstellen (falls diese existieren). Es sei die Ordnung von und die Ordnungen von . Dann folgt aus (1.48) entgültig
(1.49) |
wobei für und sowie .
Falls wir in (1.49) auf reduzieren, so beschreibt (1.49) die Faktorisierung von Polynomen über dem Körper . Man beachte, dass der Beweis dieser Aussage über Eigenschaften reeller Polynome (also der reellen Theorie) essenziell auf der Anwendung der komplexen Theorie, insbesondere des Hauptsatzes der Algebra beruht!