Beweis. Aus folgt für . Daraus folgt
□
Theorem 4.5.3. Die Funktion sei monoton fallend und nichtnegativ und es sei . Dann existiert ein Punkt , so dass
(4.33) |
Beweis. Die Funktion ist monoton, daraus folgt . Wegen folgt . Es sei eine Zerlegung von . Dann gilt
Als integrierbare Funktion ist beschränkt
Zusammen mit der Ungleichung
und der Dreiecksungleichung kann man nun den zweiten Summanden in (4.34) durch
abschätzen. Wegen gilt nach Satz 4.1.10, dass
und damit . Aus (4.34) folgt nun .
Wir betrachten nun die Funktion . Die Summe schreibt sich nun als
Da , so erhalten wir schliesslich
Da monoton fällt, so ist . Weiterhin gilt nach Lemma 4.5.2 . Damit existieren nach dem Satz von Weierstrass
Da zudem , so folgt daraus
Im Grenzwert erhalten wir
Damit existiert ein Wert , so dass . Da stetig ist, so nimmt diese Funktion alle Werte zwischen seinem Minimum und dem Maximum an, d.h. es existiert ein Wert , so dass . Letzteres ist gleichbedeutend mit (4.33). □
Auf gleichem Wege beweist man die sogenannte Bonetsche Formel:
Theorem 4.5.4. Es sei monoton wachsend und nichtnegativ sowie . Dann existiert ein Punkt , so dass
(4.35) |
Man kann nun die Formeln (4.33) und (4.35) zu folgender Aussage kombinieren, welche keine Voraussetzung an die Art der Monotonie sowie das Vorzeichen von setzt:
Beweis. Die Funktion sei o.B.d.A. monoton fallend (sonst betrachten wir anstatt von ). Dann ist . Wir wenden nun (4.33) für die Funktion an und erhalten
und damit auch
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