Theorem 3.12.10. Für die differenzierbare Funktionen und gelte sowie
Wir nehmen an, dass der Grenzwert
(3.50) |
existiert. Dann existiert auch der Grenzwert
(3.51) |
Beweis. Im Gegensatz zum Beweis von Satz 3.12.6 lassen sich die Funktionen und nicht stetig in den Punkt fortsetzen. Damit ist die Formel von Cauchy nicht direkt anwendbar. Wir wenden deshalb eine andere Strategie an.
Die Voraussetzung (3.50) bedeutet, dass
(3.52) |
Wir betrachten nun zwei Punkte und mit . Nach der Formel von Cauchy gilt
für ein geeignetes . Aus (3.52) folgt deshalb
(3.53) |
Wir halten im weiteren den Wert von fest und betrachten den Grenzfall . Zunähst gilt
Wir benutzen nun die Bezeichnung
und erhalten
Aus (3.53) folgt
und damit
Wegen für folgt für und damit
für mit genügend kleinem . Dies impliziert (3.51). □
Grenzwerte vom Typ behandelt man wegen wie Unbestimmtheiten vom Typ . Grenzwerte vom Typ , oder führen wegen und der Stetigkeit der Exponentialfunktion auf die Behandlung von Unbestimmtheiten vom Typ zurück.