Angenommen die Funktion ist konvex. Als links- bzw. rechtsseitiger Grenzwert monotoner beschränkter Funktionen existiert in jedem Punkt jeweils die links- und die rechtsseitige Ableitung
Die Ungleichung zwischen diesen einseitigen Ableitungen folgt direkt aus der Monotonie des Differenzenquotienten im Argument . Ist differenzierbar, so kann man die Kriteria der Konvexitt und Konkavität folgendermaßen formulieren:
Theorem 3.11.5. Die Funktion sei in differenzierbar. Dann gelten folgende zwei Aussagen:
Die Funktion ist genau dann konvex in , wenn in monoton wächst. Die Funktion ist genau dann konkav in , wenn in monoton fällt.
Beweis. Wir betrachten die Frage der Konvexitt und benutzen die oben eingeführten Bezeichnungen . Nach der Formel von Lagrange gibt es Punkte und mit
Angenommen, die Funktion ist in monoton wachsend. Dann gilt wegen auch woraus (3.45) und somit die Konvexitt von folgt. Umgekehrt folgt für konvexe Funktionen aus Satz 3.11.2 für und damit im Grenzwert auch . □
Theorem 3.11.6. Die Funktion sei in zweifach differenzierbar. Dann gelten folgende zwei Aussagen:
Gilt für alle , so ist die Funktion konvex in .
Gilt für alle , so ist die Funktion konkav in .
Beweis. Wir betrachten die Frage der Konvexitt. Aus folgt, dass monoton wächst. Nach Satz 3.11.5 ist damit konvex. □