Beweis. Wir beweisen zunächst die erste Aussage im Fall . Ist monoton wachsend, so gilt
Daraus folgt für beliebiges im Grenzwert die Aussage . Für die umgekehrte Implikation merken wir an, dass es nach der Formel von Langrange für beliebige mit einen Punkt mit der Eigenschaft
gibt. Beide Faktoren auf der rechten Seite sind nichtnegativ, damit gilt und .
Es sei nun strikt monoton wachsend und wir betrachten zunächst die Implikationsrichtung . Dann ist auch monoton wachsend und damit ist nach dem eben bewiesenen Kriterium eine notwendige Voraussetzung für . Angenommen es gäbe , , so dass für . Nach Satz 3.10.1 ist die Funktion in diesem Fall konstant auf , was der strikten Monotonie widerspricht. Für den Fall merken wir an, dass wie oben gezeigt aus die Monotonie von folgt. Angenommen ist nicht strikt monoton wachsend. Dann existieren mit und . Wegen gilt damit
und folglich für . Dies steht im Widerspruch zur Voraussetzung. □