1.4.2 Kompositionen von Relationen und Funktionen.
Für eine Funktion
zwischen
und und eine
weitere Funktion
zwischen
und
bezeichnet
die durch die Relation
| (1.2) |
gegebene Komposition dieser beiden Funktionen. Mit anderen Worten ist
falls
und
. Von
den folgenden zwei Resultaten kann man sich leicht durch eine graphische Darstellung überzeugen.
Wir führen aber zur Demonstration trotzdem die formalen Beweise an.
Lemma 1.4.2. Die Komposition
ist eine Funktion zwischen
und ,
deren Definitionsbereich durch
| (1.3) |
gegeben ist und für welche
| (1.4) |
für alle
gilt.
Beweis. Es seien
und .
Dann gibt es nach (1.2) Elemente
mit
Da
eindeutig ist, so gilt
und damit
Aus der Eindeutigkeit von
folgt nun
und damit ist
ist eine Funktion.
Es gelte nun
und . Man
setzt und
, d.h.
und
. Nach
(1.2) folgt
und damit
| (1.5) |
sowie
| (1.6) |
Umgekehrt, falls
und , so gilt
. Dann existiert
nach (1.2) ein
mit . Daraus
sehen wir, dass
und
sowie ,
d.h.
| (1.7) |
Die Beziehungen (1.5)-(1.7) vervollständigen den Beweis. □
Es sei nun eine dritte Funktion
zwischen den Mengen
und . Dann kann man die
Komposition der drei Funktionen ,
und
zunächst
als
oder
definieren. Es zeigt sich, dass die Komposition von Funktionen eine assoziative Operation
ist:
Lemma 1.4.3.
Beweis. Die Behauptung folgt aus
und
□
Problem 1.4.4. Man beweise Lemma 1.4.3 ausgehend von
(1.3) und (1.4). Insbesondere zeige man auf diesem Wege
.