Der Integralbegriff.
Seien , sei . Sei eine beschränkte Funktion. Zum Beispiel ist dies erfüllt, falls stetig ist.
Sei eine Unterteilung von gewählt. Der Flächeninhalt zwischen -Achse und Funktionsgraph (negativ genommen unter der -Achse) wird von oben angenähert durch die Obersumme
Zum Beispiel ist integrierbar, falls stetig ist, oder auch, falls monoton wachsend oder monoton fallend ist.
Anschaulich beziffert das Integral also den Flächeninhalt zwischen -Achse und Funktionsgraph, wobei die Teile unterhalb der -Achse negativ zu nehmen sind.
Man setzt noch
Zwischensummen.
Ist ein Tupel von Zwischenpunkten der Unterteilung , wofür wir verlangen, daß für , so erhält man eine Zwischensumme
Sei eine Folge von Unterteilungen mit für , und sei jeweils ein Tupel von Zwischenpunkten von .
Ist integrierbar, so gilt
Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung.
Für den Hauptsatz gibt es zwei Versionen, je nachdem, ob man von einer zu integrierenden oder von einer abzuleitenden Funktion ausgeht.
1. Sei ein Intervall, und sei stetig differenzierbar. Dann ist
Diese Tatsache wird in der Regel zur Berechnung eines Integrals herangezogen. Man nennt eine Stammfunktion oder Aufleitung von . Dies wird auch durch das unbestimmte Integral ausgedrückt, geschrieben
Man schreibt für gegebene Integrationsgrenzen in einer Rechnung dann auch
2. Sei ein Intervall, und sei stetig. Sei . Dann ist
Komplexwertige Integrale.
Sei eine stetige komplexwertige Funktion, sei ihr Realteil und sei ihr Imaginärteil, also . Dann setzt man
Elementare Regeln.
Sei ein Intervall, seien , seien integrierbar auf Teilmengen der Form (erfüllt, falls stetig auf ), und seien . Es gelten folgende Regeln.