Der Diplom-Studiengang Mathematik läuft nach bisheriger
Regelung offiziell am 31.3.2014 aus.
Im Grundsatz können danach keine Einzel-Prüfungen mehr abgelegt werden
und keine Diplomarbeiten mehr abgegeben werden.
Aber die Bachelor-Prüfungsordnung sieht in § 29 vor,
dass diese Frist durch Beschluss des Prüfungsausschusses verlängert
werden kann.
Der Diplomprüfungsausschuss hat am 17.10.2013 eine generelle
Verlängerung bis zum 31.3.2016 beschlossen.
Die Fachbereichskommission Mathematik
hat dieser Verlängerung am 16.10.2013 ausdrücklich zugestimmt.
Gesonderter Anträge seitens der Studierenden zur Verlängerung
bedarf es nicht mehr.
Es gilt die neue Frist in derselben Weise, in der bislang
die alte galt. Das wurde in einem Rundschreiben des Dezernats III
näher definiert
und bedeutet insbesondere:
Ab dem 1.4.2016 kann keine Diplom-Prüfung mehr abgelegt werden.
Konkret heißt dies, dass keine Diplomarbeit mehr abgegeben werden kann
und keine Einzelprüfung mehr abgelegt werden kann, auch keine
Wiederholungsprüfung.
Die Gutachter haben allerdings noch länger Zeit, Diplomarbeiten
zu benoten. Man kann auch noch die Ausstellung eines
Diplomzeugnisses beantragen.
Aber alle Studienleistungen müssen bis zum 31.3.2016
erbracht sein.