Prof. Dr. Jens Wirth
Institut für Analysis, Dynamik und Modellierung
Universität Stuttgart
©2005–2025 Jens Wirth
Die Funktionalanalysis liefert ein mächtiges Hilfsmittel sowohl zum abstrakten Beschreiben, als auch zum Lösen einer Vielzahl von Problemstellungen der angewandten Mathematik. Ziel der Vorlesung soll neben einer Einführung in die grundlegenden Konzepte wie Banach- und Hilberträume, Algebren beschränkter Operatoren und dualer Räume die Behandlung abstrakter Operatorgleichungen und die Anwendung der Resultate auf Integralgleichungen zweiter Art sein.
Abschluß der Vorlesung bildet eine Einführung in die Spektraltheorie beschränkter Operatoren auf Banach- und Hilberträumen, die Grundlage für weitere Betrachtungen sein kann und sollte.
Weitere Anwendungen und Bezüge zur Behandlung partieller Differentialgleichungen oder singulärer Integralgleichungen können nur am Rande erwähnt werden, für Aspekte nichtlinearer Funktionalanalysis sei auf weiterführende Vorlesungen verwiesen.
Der Autor bedankt sich bei allen die geholfen haben, das Skript korrekturzulesen und zu verbessern. Besonderer Dank gebührt dabei Jonas Hetz.
D. Werner, Funktionalanalysis
Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2002
H. Heuser, Funktionalanalysis
B.G.Teubner, Stuttgart 1992
M. Dobrowolski, Angewandte Funktionalanalysis
Springer-Verlag Berlin-Heidelberg 2006
F. Hirzebruch, W. Scharlau, Einführung in die Funktionalanalysis
Spektrum 1996
K. Yosida, Functional Analysis
Springer-Verlag New York 1980
W. Rudin, Real and Complex Analysis
McGraw-Hill 1970
Sh. Kantorovitz, Introduction to Modern Analysis
Oxford University Press 2006
F. Riesz, B. Sz.-Nagy, Functional Analysis
Frederick Ungar Publishing Co. New York 1955 (Reprint: Dover 1990)
M. Reed, B. Simon, Methods of Mathematical Physics I (Functional Analysis)
Academic Press 1981
R. Kress, Linear Integral Equations
Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1989
R.G. Douglas, Banach Algebra Techniques in Operator Theory
Springer-Verlag New York 1998
J. Lindenstrauss, L. Tzafriri, Classical Banach Spaces I and II
Springer-Verlag New York 1996
I. Gohberg, M. Krein, Introduction to the Theory of Linear Nonselfadjoint Operators
in a Hilbert Space
American Mathematical Society, 1969
Im folgenden bezeichne
die Menge der natürlichen Zahlen (mit Null);
, , , die Mengen der ganzen, rationalen, reellen und komplexen Zahlen;
die Kardinalität der natürlichen Zahlen; und die Kardinalität von ;1
die (ordnungserhaltende) Kompaktifizierung von ;
die Kompaktifizierung von (Riemannsche Zahlenkugel);
die imaginäre Einheit, die eulersche Konstante, den natürlichen Logarithmus;
einen der Körper oder ;
den Vektorraum der -Matrizen über ;
bzw. die lineare Hülle von für einen -Vektorraum ;
die konvexe Hülle von in ;
und die abgeschlossene lineare/konvexe Hülle einer Menge ;
das Lebesguemaß einer lebesguemeßbaren Teilmenge
(oder );
das Lebesgueintegral einer lebesguemeßbaren Funktion ;
das uneigentliche Riemann(-Lebesgue-)integral von ;
Norm eines Elements in einem normierten Raum;
Skalarprodukt zweier Elemente eines Innenproduktraumes;
Anwendung der Linearform auf das Element .
Alles ist Raum.
Ein erster Schritt in die Funktionalanalysis besteht darin, Strukturen der linearen Algebra mit denen der Topologie, also mit Konvergenzbegriffen und Vorstellungen von Nähe und Umgebung, zu verbinden.
Wir beginnen damit, Vektorräume mit einer Norm zu versehen, die anschaulich gesprochen, den Abstand zum Nullvektor mißt. Sei im folgenden einer der Körper oder .
1.1.1 Definition. Ein normierter Raum über ist ein Paar bestehend aus einem -Vektorraum und einer Normfunktion , welche die folgenden Bedingungen erfüllt:
Es gibt viele Möglichkeiten einen gegebenen Vektorraum mit einer Norm zu versehen.
1.1.2 Beispiel. Auf dem Vektorraum betrachten wir die -Normen, die für Vektoren durch
| (1.1) |
und
| (1.2) |
definiert sind. Es gilt für alle und alle
| (1.3) |
1.1.3 Proposition. Jeder normierte Raum ist durch Einführen der zugeordneten Metrik
| (1.4) |
ein metrischer Raum.
Insbesondere übertragen sich damit alle für metrische Räume eingeführten Begriffe und gezeigten Sätze unmittelbar auf normierte Räume. So heißt eine Teilmenge eines normierten Raumes
offen, falls es zu jedem ein gibt, so daß gilt;
abgeschlossen, falls ihr Komplement offen ist.
Abbildungen zwischen normierten Räumen heißen stetig, falls Urbilder offener Mengen offen sind. Wir wollen das hier nicht weiter im Detail ausführen, werden aber gelegentlich auf diese von der metrischen Struktur abgeleiteten Begriffe zurückkommen.
1.1.4 Definition. Zwei verschiedene Normen und auf heißen äquivalent, falls es eine Konstante gibt, so daß für alle
| (1.5) |
Beweis. Sei und eine Basis von . Wir zeigen, daß jede Norm zur -Norm oder Summennorm
| (1.6) |
äquivalent ist. Aus der Dreiecksungleichung folgt zunächst
| (1.7) |
mit . Betrachtet man umgekehrt die Abbildung
| (1.8) |
so ist diese wegen stetig auf . Die Einheitssphäre
| (1.9) |
ist als Urbild von unter abgeschlossen und (wegen der kanonischen Identifikation von mit ) kompakt. Nach dem Satz von Weierstraß ist also auf nach (oben und) unten beschränkt. Da die Extremwerte angenommen werden, existiert ein mit
| (1.10) |
Damit ist die Äquivalenz gezeigt. □
Im folgenden sollen im wesentlichen nur noch unendlichdimensionale Vektorräume betrachtet werden, die endlichdimensionalen sind durch den vorhergehenden Satz auf die euklidischen Räume beziehungsweise die unitären Räume zurückgeführt und damit (im Sinne dieser Vorlesung) trivial.
1.1.6 Beispiele. Es sei die Menge der komplexen Nullfolgen . Bezeichnet man nun zur Nullfolge ihr Supremum mit , so wird damit zu einem normierten Raum. Mit derselben Definition kann man auch die Menge der konvergenten Folgen und die Menge der beschränkten Folgen zu einem normierten Raum machen. Man weise die Normeigenschaften nach.
1.1.7 Beispiel. Sei ein kompakter metrischer Raum und sei weiter der Vektorraum der stetigen komplexwertigen Funktionen auf . Dann wird durch die Supremumsnorm zu einem normierten Raum.
1.1.8 Beispiel. Sei die offene Einheitskreisscheibe in und bezeichne den Vektorraum der auf analytischen Funktionen. Dieser wird für jedes durch die Norm zu einem normierten Raum. Man weise wiederum die Normeigenschaften nach und zeige, daß die so definierten Normen nicht äquivalent sind.
Da jeder normierte Raum ein metrischer Raum ist, übertragen sich Begriffe wie Konvergenz und Stetigkeit. Sei also im Raum eine Folge gegeben. Die Folge konvergiert gegen , falls die Folge der Normen eine Nullfolge bildet. Wir schreiben dafür kurz für . Elementare Eigenschaften konvergenter Folgen übertragen sich unmittelbar von reellen Zahlenfolgen auf Folgen in normierten Räumen.
Der Beweis verbleibt als Übungsaufgabe.
Unmittelbar aus der Dreiecksungleichung für Normen ergibt sich, daß jede konvergente Folge in eine Cauchyfolge1 ist, d.h.
| (1.11) |
Die Umkehrung dieser Aussage gilt nur in vollständigen metrischen Räumen. Angewandt auf normierte Räume legt das folgende Definition nahe.
1.1.10 Definition. Ein normierter Raum heißt Banachraum2 , falls er (als metrischer Raum) vollständig ist.
Analog zur Konstruktion von aus , kann man jeden normierten Raum durch Hinzunehmen von Elementen vervollständigen. Dies soll als nächstes gezeigt werden.
1.1.11 Satz. Jeder normierte Raum läßt sich auf eindeutige Weise zu einem Banachraum vervollständigen.
Beweis. Der Beweis ergibt sich ähnlich dem für metrische Räume. Bezeichne den normierten Raum und die Menge der Cauchyfolgen aus Elementen von . Zwei Cauchyfolgen und wollen wir als äquivalent bezeichnen, , falls die Differenz eine Nullfolge bildet. Ist die Folge in konvergent, so damit auch und wir können die Elemente von mit den konvergenten Folgen aus identifizieren. Dies liefert eine Einbettung
| (1.12) |
Als nächsten Schritt wollen wir auf eine Norm definieren, welche die aus fortsetzt. Dazu setzen wir für
| (1.13) |
die Existenz des Grenzwertes folgt aus der umgekehrten Dreiecksungleichung zusammen mit der Cauchyfolgeneigenschaft.
Diese Norm ist auf Äquivalenzklassen konstant und stimmt für konvergente Folgen mit der Norm in überein (insbesondere ist in eingebettet). Als letzten Schritt zeigen wir, daß versehen mit dieser Norm ein Banachraum ist. Sei dazu eine Cauchyfolge aus . Wir konstruieren eine mögliche Grenzfolge. Für jedes sei so groß gewählt, daß
| (1.14) |
Betrachtet man jetzt die Diagonalfolge so gilt
| (1.15) |
(wobei wir mit seinem Bild in identifiziert haben) und damit
| (1.16) |
| (1.17) |
Für die Eindeutigkeit betrachten wir die Einbettung eines normierten Raumes in eine seiner Vervollständigungen . Insbesondere ist dicht in . Wendet man nun auf den obigen Prozeß an und konstruiert , so kann man in einbetten. Da vollständig ist, ist er in abgeschlossen. Dichtheit liefert Gleichheit beider Räume. □
1.1.12 Beispiele. Beispiele zu Banach-Räumen zu formulieren bedeutet in der Regel schwerwiegende mathematische Sätze zu zitieren. Einfachste Beispiele sind alle endlichdimensionalen Räume. Daneben haben wir bereits die Folgenräume
versehen mit der Maximumnorm,
versehen mit der Supremumsnorm,
versehen mit der Supremumsnorm,
kennengelernt, deren Vollständigkeit als Übungsaufgabe gezeigt werden kann. Weitere Folgenräume ergeben sich als Beispiele der lebesgueschen Integrationstheorie
versehen mit der -Norm, welcher als , versehen mit dem Zählmaß , verstanden werden kann.
1.1.13 Beispiel. Der oben erwähnte Raum der stetigen Funktionen auf einem kompakten metrischen Raum ist vollständig. Konvergenz in der Supremumsnorm entspricht gleichmäßiger Konvergenz.
1.1.14 Beispiel. Das oben ebenso erwähnte Beispiel eines Raumes analytischer Funktionen auf der Einheitskreisscheibe ist nicht vollständig. Jede Potenzreihe mit Konvergenzradius konvergiert in der Norm , die Grenzfunktion liegt also nicht unbedingt in .
1.1.15 Beispiel. Eine wichtige Klasse von Banachräumen sind die Lebesgueräume3 versehen mit der -Norm
| (1.18) |
Sie sind ein Spezialfall der allgemeinen Lebesgueräume , eine -Algebra auf und ein Maß.
1.1.16 Beispiel. Ein letztes Beispiel soll die Konstruktion eines neuen Raumes aus zwei normierten Räumen sein, der Produktraum. Seien dazu und normierte Räume. Dann definiert
| (1.19) |
auf dem Vektorraum der geordneten Paare, , eine Norm. Der Produktraum ist ein Banachraum, wenn beide Faktoren welche sind. Neben der oben angegebenen Norm kann man auf dem Produktraum auch die (dazu äquivalenten) Normen
verwenden. Das Beispiel überträgt sich unmittelbar auf alle endlichen Produkte.
In Banachräumen gelten alle Sätze, die man als Folgerung des Cauchykriteriums für Folgen erhält. Insbesondere ergeben sich wichtige Konvergenzkriterien für Reihen.
1.1.17 Satz (Majorantenkriterium). Sei eine Folge in einem Banachraum mit . Gilt dann , so konvergiert die Reihe
| (1.21) |
unbedingt in , das heißt es existiert ein und die Reihe sowie jede ihrer Umordnungen sind konvergent und streben gegen den Grenzwert .
Beweis. Wir zeigen zuerst die Konvergenz. Sei die -te Partialsumme der Reihe. Dann gilt für alle
| (1.22) |
Da konvergiert, existiert also zu jedem ein , so daß für alle der letzte Ausdruck kleiner ist. Damit ist aber die Folge Cauchy-Folge und somit im Banachraum konvergent. Also konvergiert die Reihe.
Sei nun eine beliebige Permutation der natürlichen Zahlen. Sei weiter die -te Partialsumme der umgeordneten Reihe . Betrachtet man nun die Differenz , so gilt
| (1.23) |
und da sowohl die Reihe als auch die Reihe konvergieren existiert zu jedem ein , so daß für beide Reihenreste kleiner sind. Also haben Reihe und Umordnung denselben Grenzwert in und der Satz ist bewiesen. □
Es gilt auch eine Umkehrung der gerade gezeigten Aussage. Diese liefert ein einfaches (aber nützliches) Kriterium zur Vollständigkeit eines normierten Raumes. Es gilt
1.1.18 Proposition. Sei normierter Raum. Angenommen für jede Folge mit existiert ein mit . Dann ist Banachraum.
Der Beweis verbleibt als Übungsaufgabe.
Seien und normierte Räume. Um (uninteressante) Sonderfälle auszuschließen sei auch . Wir wollen zuerst der Frage nachgehen, wann eine lineare Abbildung bezüglich der durch die Normen induzierten Topologie stetig ist.
Beweis. (1)(2) ist klar. (2)(3) Angenommen (3) gilt nicht. Dann existiert eine Folge , so daß gilt. Betrachtet man nun die Nullfolge , so folgt , ist also in nicht stetig. (3)(4) Sei und eine beschränkte Menge. Dann gibt es ein , so daß
Weiter folgt, daß gilt, also beschränkt ist. (4)(3) Anwendung auf die Einheitskugel in . (3)(1) Sei eine konvergente Folge in . Dann gilt mit
| (1.1) |
1.2.2 Definition. Sei beschränkt. Dann bezeichnet
| (1.2) |
die Operatornorm von . Die Menge der beschränkten linearen Abbildungen wird damit zu einem normierten Raum, dem Raum der beschränkten Operatoren.
Beweis. Sei eine Cauchyfolge aus . Dann ist wegen
| (1.3) |
für jedes eine Cauchyfolge aus . Sei ihr Grenzwert mit bezeichnet. Dann ist offenbar linear und wegen
| (1.4) |
beschränkt. Insbesondere gilt , und damit auch . □
1.2.5 Beispiel. Sind und beide endlichdimensional, so kann man den Raum der beschränkten Operatoren mit dem Vektorraum der Matrizen identifizieren, insbesondere gilt .
1.2.6 Beispiel. Beschränkte Operatoren zwischen Folgenräumen lassen sich als unendliche Matrizen verstehen. Wir betrachten einen einfachen Fall. Sei dazu beschränkt. Sei weiter die Folge , die nur an der -ten Stelle den Eintrag besitzt. Bezeichnet man . Dann kann man die Anwendung des Operators als Matrix-Vektor-Multiplikation verstehen
| (1.5) |
Die auftretenden Reihen konvergieren. Es stellt sich die Frage nach Bedingungen an die Koeffizienten , so daß der entstehende Operator beschränkt ist. Hinreichende Bedingungen sind einfach zu formulieren, da sie nur auf die Anwendung der Dreiecksungleichung hinauslaufen. So ist wegen
| (1.6) |
der Operator beschränkt, falls
| (1.7) |
gilt. An dieser Stelle müssen wir offenlassen, ob die Umkehrung dieser Aussage richtig ist.
1.2.7 Beispiel. Seien der Abschluß beschränkter Gebiete und eine auf dem Produkt definierte stetige Funktion. Dann kann man vermittels durch das Integral
| (1.8) |
einen Operator definieren. Dieser ist beschränkt, da
| (1.9) |
gilt. Insbesondere ist auch die Zuordnung
| (1.10) |
selbst ein beschränkter Operator. Man bezeichnet als den Integraloperator mit stetiger Kernfunktion .
1.2.8 Beispiel. Sei für der Hardyraum4
| (1.11) |
definiert. Dieser ist ein Banachraum (Übung!) mit der Eigenschaft, daß die für jedes und jedes die Auswertung
| (1.12) |
der -ten Ableitung an der Stelle stetig ist. Dies folgt direkt aus der Hölderungleichung angewandt auf die Cauchysche Integralformel.
Produktstruktur. Ist und , so kann man die Verkettung betrachten. Für die Operatornorm von erhält man wegen
die Abschätzung der Submultiplikativität der Operatornorm
| (1.13) |
1.2.9 Definition. Eine lineare Abbildung heißt ein Isomorphismus der normierten Räume und , falls (stetig) invertierbar ist, das heißt falls ein mit und existiert. Ein Isomorphismus heißt isometrisch, falls er die Norm erhält,
| (1.14) |
Von spezieller Bedeutung sind die beschränkten Operatoren eines normierten Raumes in sich, das heißt die Menge . Neben der Vektorraumstruktur ist auf dieser Menge auch die Verkettung von Operatoren definiert, die man als Multiplikation in einer Algebra auffassen kann. Die invertierbaren Elemente in dieser Algebra werden als Automorphismen bezeichnet.
1.2.10 Definition. Eine normierte Algebra ist ein Paar bestehend aus einer -Algebra und einer Norm , die neben den Eigenschaften (V0) – (V3) noch die Eigenschaft
Für gilt .
erfüllt. Ist eine normierte Algebra vollständig, so heißt sie Banachalgebra.
1.2.11 Beispiel. Standardbeispiel einer Banachalgebra ist die Algebra der beschränkten Endomorphismen eines Banachraumes. Vollständigkeit folgt aus Satz 1.2.4.
1.2.12 Beispiel. Sei kompakter metrischer Raum. Dann ist versehen mit der (punktweisen) Multiplikation von Funktionen wegen
eine normierte Algebra, wegen der Vollständigkeit also eine Banachalgebra. Invertierbare Elemente sind alle Funktionen, die keine Nullstellen besitzen.
1.2.13 Beispiel. Auf dem Raum kann vermittels der Faltung
| (1.15) |
die Struktur einer Banachalgebra definiert werden. Man beweise dazu die Youngsche Ungleichung5
| (1.16) |
Während die Algebren und kommutativ sind, ist die Algebra der beschränkten Operatoren (falls ) nicht kommutativ. Die Algebra enthält kein Einselement.
Zum Schluß eine erste Anwendung. Ein Operator heißt kontrahierend oder eine Kontraktion, falls gilt. Betrachtet man nun Operatorgleichungen der Form
| (1.17) |
zu gegebenem , ein Banachraum, so kann man deren Lösung explizit hinschreiben. Es gilt
| (1.18) |
Um das zu zeigen, muß die Konvergenz der Reihe nachgewiesen werden. Da Banachraum ist, ist eine Banachalgebra. Da gilt, ist die geometrische Reihe eine konvergente Majorante, die Ausgangsreihe also in unbedingt konvergent. Einsetzen liefert
| (1.19) |
Insbesondere ist für kontrahierendes der Operator invertierbar. Die Aussage ist ein Spezialfall des Banachschen Fixpunktsatzes, die Reihendarstellung heißt Neumannreihe6 .
1.2.14 Beispiel. Sei die Menge aller Folgen komplexer Zahlen mit . Dann wird durch die Faltung
| (1.20) |
zu einer Banachalgebra. Diese hängt eng mit Fourierreihen zusammen. Wir bezeichnen zu mit
| (1.21) |
die zugeordnete (komplexe) Fourierreihe. Diese definiert eine stetige -periodische Funktion. Bezeichne die Menge aller solchen Funktionen, dann ist ein Algebrenhomomorphismus, . Dieser ist stetig, injektiv aber nicht surjektiv.
Satz (Wiener7 -Lemma). Ein Element ist invertierbar in der Banachalgebra genau dann, wenn für alle gilt.
Beweis. Es bezeichne das Bild von versehen mit der induzierten Norm,
| (1.22) |
Damit wird zu einer Banachalgebra unter Multiplikation und . Jedes invertierbare Element in muß in invertierbar sein und damit ist für alle notwendig für Invertierbarkeit. Es bleibt zu zeigen, daß das auch hinreichend ist.
Sei dazu . Dann ist auch (man ersetze die Folge durch ) und damit . Da
gilt, genügt es die Invertierbarkeit der positiven Funktion in zu zeigen. Durch Skalieren kann man weiter annehmen, daß nur Werte zwischen und angenommen werden. Sei also im weiteren und gelte für alle . Die multiplikative Inverse kann nun durch die geometrische Reihe
| (1.23) |
ausgedrückt werden. Jeder Summand gehört zu und die Aussage ist gezeigt, wenn wir Konvergenz der Reihe in zeigen können. Dazu schätzen wir ab. Da ist, existiert eine Folge mit und somit zu jedem ein , so daß , also
| (1.24) |
Wir bezeichnen das so definierte trigonometrische Polynom als . Dann gilt mit der Dreiecksungleichung in und dem binomischen Satz
| (1.25) |
Für das trigonometrische Polynom vom Grad gilt mit der Parseval-Identität
| (1.26) |
und damit entsprechend für seine Potenzen als trigonometrische Polynome vom Grad
| (1.27) |
Es bleibt die Wahl von . Sei dazu . Dann gilt
| (1.28) |
und
| (1.29) |
| (1.30) |
und mit Majorantenkriterium die Behauptung . □
Sei ein normierter Raum. Dann ist auch jeder (algebraische) Teilraum ein normierter Raum. Ist Banachraum, so sind alle abgeschlossenen Unterräume selbst wieder Banachräume.
1.3.1 Beispiele. Um Beispiele zu konstruieren, betrachten wir wieder einen linearen Operator zwischen zwei normierten Räumen und . Dann ist das Bild (engl. range) des Operators
| (1.1) |
ein Teilraum von . Ebenso ist der Nullraum oder Kern des Operators
| (1.2) |
ein Teilraum. Wie man leicht sieht, ist der Nullraum stets abgeschlossen. Man beweise dies! Ebenso gebe man ein Beispiel eines beschränkten Operators an, dessen Bild nicht abgeschlossen ist.
Seien nun und zwei Unterräume von . Dann bezeichnen wir mit
| (1.4) |
die Summe der Unterräume und . Oft ist es hilfreich, einen (Unter-) Raum in eine Summe kleinerer Teilräume zu zerlegen. Optimal ist es dabei, wenn deren Durchschnitt trivial ist, also gilt. In diesem Falle spricht man von einer direkten Summe der Unterräume und bezeichnet sie als
| (1.5) |
Die direkte Summe abgeschlossener Unterräume muß selbst nicht abgeschlossen sein.
1.3.3 Beispiel. Um ein Beispiel anzugeben, betrachten wir den Raum und darin die Unterräume
der geraden bzw. ungeraden Funktionen. Beide sind offenbar abgeschlossen und man kann jede Funktion vermittels und in ihren geraden und ungeraden Anteil zerlegen. Weiterhin muß jede Funktion, die zugleich gerade und ungerade ist, die (fast-überall-) Nullfunktion sein.
Es gilt also .
Quotientenräume. Ist ein abgeschlossener Unterraum des normierten Raumes , so kann man auf dem Quotientenraum durch
| (1.8) |
eine Norm definieren. Diese besitzt alle Normeigenschaften. Aus folgt, daß eine Folge mit existiert. Damit gilt , also und . Die Normeigenschaften (V2) und (V3) sind einfach zu zeigen. Ist Banachraum, so ist der Quotientenraum ebenso ein Banachraum. Sei dazu Cauchyfolge (und nach Übergang zu einer Teilfolge) . Wir wählen beliebig. Da
| (1.9) |
gilt, finden wir insbesondere ein mit . Auf diese Weise erhält man rekursiv eine Folge mit . Damit konvergiert aber
| (1.10) |
nach dem Majorantenkriterium absolut und nach Konstruktion gilt .
Oft stellt sich die Frage, inwieweit es möglich ist, Elemente von durch Elemente von zu approximieren. Zum einen kann dazu ein dichter Teilraum sein, das heißt zu jedem und jedem existiert ein , so daß gilt.
1.3.4 Beispiel. Der Vektorraum der Stufenfunktionen, das heißt die Menge der meßbaren Funktionen im , die nur auf einer beschränkten Menge von Null verschiedene Werte annehmen und auch nur einen endlichen Wertebereich haben, ist dicht in für alle .
1.3.5 Beispiel. Im Raum der stetigen Funktionen auf einem kompakten Intervall ist die Menge aller Polynome ein dichter Teilraum. (Approximationssatz von Weierstraß8 )
Beweis. Wir betrachten nur das Intervall und darauf die Familie der Bernsteinpolynome9
| (1.11) |
Dann gilt für und . Ebenso leicht zeigt man, daß
| (1.12) |
gilt. Sei nun und bezeichne
| (1.13) |
so gilt
| (1.14) |
und da auf gleichmäßig stetig ist, existiert zu jedem ein , so daß für alle mit gilt. Damit folgt die Behauptung, indem man die Summe entsprechend in zwei Teile aufspaltet
| (1.15) |
und ausnutzt, dass . □
Von anderer Natur ist die Frage nach Bestapproximationen aus abgeschlossenen Unterräumen. Sei dazu ein normierter Raum und ein abgeschlossener Teilraum. Unter einer/der Bestapproximation eines Elementes aus verstehen wir ein , so daß der Approximationsfehler minimal wird. Im Unendlichdimensionalen muß eine solche Bestapproximation nicht immer existieren, aber wir können uns an eine solche annähern. Umgekehrt müssen Bestapproximationen nicht eindeutig sein.
1.3.6 Beispiel. Der Raum der Nullfolgen ist ein abgeschlossener Teilraum des Raumes der konvergenten Folgen . Versucht man nun die konstante Folge durch eine Nullfolge zu approximieren, so haben z.b. sämtliche positiven Nullfolgen den Minimalabstand , Abstände kleiner kommen gar nicht vor. Die Bestapproximierende ist also nicht eindeutig bestimmt.
1.3.7 Beispiel. Wir bleiben im Raum . Betrachtet man den Unterraum
| (1.16) |
so ist dieser abgeschlossen (Übung!) und für keine Folge existiert eine Bestapproximation aus .
Beweis. Sei . Dann ist
| (1.17) |
für jedes ein Element von . Weiterhin gilt . Also ist der Abstand von zu höchstens . Wir zeigen, daß trotzdem kein mit existiert. Angenommen es existiert eins. Dann gilt
wobei so groß gewählt wird, daß für stets gilt (Nullfolgen!). Das ist aber ein Widerspruch zur Definition von □
Verbunden mit der Frage nach Approximationen ist das umgekehrte Problem, Punkte zu finden, die von einem Unterraum besonders weit weg liegen. Ein Beispiel dazu ist das Rieszsche10 Lemma von der Fastsenkrechten.
1.3.8 Lemma (Riesz). Sei ein abgeschlossener echter Teilraum von . Dann gibt es zu jedem ein mit und
| (1.19) |
Beweis. Die Aussage gilt offenbar für , deshalb genügt es den Beweis für nichttriviales zu führen. Sei . Da abgeschlossen ist, ist . Dies folgt indirekt, angenommen . Dann gilt für eine Minimalfolge aus und damit . Da abgeschlossen ist, wäre also .
Dann gibt es also ein mit
| (1.20) |
Setzt man nun , so ist und für alle
| (1.21) |
Damit können wir nun folgenden Satz beweisen.
1.3.9 Satz. Sei normierter Raum. Dann sind äquivalent:
ist endlichdimensional.
Jede abgeschlossene und beschränkte Teilmenge von ist (folgen-) kompakt.
Beweis. (1)(2) Ist eine Formulierung des Satzes von Bolzano–Weierstraß im . (2)(1) Sei dazu unendlichdimensional. Wir zeigen, daß dann die abgeschlossene Einheitskugel
| (1.22) |
nicht folgenkompakt ist. Dazu wählen wir mit beliebig und setzen und konstruieren rekursiv eine Folge und . Weil ist existiert nach dem Rieszschen Lemma ein mit und . Setzen . Insbesondere erhalten wir damit eine Folge mit für . Diese Folge kann also keine konvergente Teilfolge enthalten, also ist die abgeschlossene und beschränkte Menge nicht kompakt. □
Verbunden mit dichten Teilmengen ist der nachfolgende tiefliegende Satz. Seine Grundidee ist verwandt mit der Konstruktion der rationalen Zahlen und der reellen Zahlen. Während sich die rationalen Zahlen als abzählbare Vereinigung der Stammbrüche mit festem Nenner schreiben lassen und keine dieser Teilmengen dicht in ist, enthalten die reellen Zahlen „wesentlich mehr Elemente“.
1.4.1 Definition. Eine Teilmenge eines metrischen Raumes heißt von erster Kategorie, wenn sie sich als abzählbare Vereinigung nirgends dichter Teilmengen schreiben läßt. Existiert keine solche Darstellung, so heißt sie von zweiter Kategorie.
1.4.2 Lemma. Eine Menge ist genau dann von zweiter Kategorie, wenn aus stets folgt, daß die Abschließung wenigstens einer Menge innere Punkte enthält.
1.4.3 Satz (Baire11 scher Kategoriensatz). Jeder vollständige metrische Raum (insbesondere also jeder Banachraum) M ist von zweiter Kategorie.
Beweis. Gegenannahme: Es existieren nirgends dichte Teilmengen von mit . Da nirgends dicht ist gibt es ein . Weil abgeschlossen und offen ist, existiert zu eine offene Kugel mit Radius , so daß gilt. Weil nirgends dicht ist, gibt es nun . Weil offen und abgeschlossen ist, gibt es nun eine Kugel mit Radius , so daß und . Induktiv konstruiert man nun eine Folge ineinandergeschachtelter Kugeln mit Mittelpunkt und Radien , so daß
| (1.1) |
Weil alle Mittelpunkte in liegen, folgt für somit und die Folge ist Cauchyfolge, konvergiert also gegen ein . Dieses liegt aber für alle in und deshalb für kein in . Widerspruch. □
Beweis. Angenommen, . Dann gibt es abzählbar unendlich viele Basisvektoren , , mit . Sei . Dann ist endlichdimensional, also abgeschlossen und (mit Lemma 1.3.8) nirgends dicht. Damit ist der Raum aber von erster Kategorie und nach dem Satz von Baire kein Banachraum. □
Als Folgerungen des Baireschen Kategoriensatzes ergeben sich einige der wichtigsten Sätze der Funktionalanalysis, die im folgenden zusammengestellt werden sollen. Hauptproblem ist, Bedingungen anzugeben, unter denen die Inverse eines injektiven Operators stetig ist. Beantwortet wird es im wesentlichen durch folgenden Satz.
1.4.5 Satz (Banach, Satz von der offenen Abbildung). Seien und Banachräume und sei surjektiv. Dann ist die Bildmenge jeder offenen Menge offen in .
Beweis. Sei . Dann ist wegen der Surjektivität von offenbar
es gibt nach dem Satz von Baire also ein , so daß innere Punkte enthält. Durch Skalieren sieht man, dass dies damit auch für alle gilt. Es gibt also insbesondere ein und ein , so daß , . Da linear ist und gilt, folgt . Weiter ist und somit auch konvex, also
In einem zweiten Schritt zeigen wir . Sei dazu . Dann existiert mit
Rekursiv konstruieren wir nun mit
Die Reihe konvergiert wegen nach dem Majorantenkriterium absolut gegen ein Element und wegen der Stetigkeit von folgt . Somit ist , also .
Sei nun offen. Wir zeigen, daß offen ist. Sei dazu und . Dann existiert ein so daß und somit und nach Schritt 1 und 2 enthält eine Nullumgebung, muß damit offen sein. □
1.4.6 Korollar (Banach, Satz über den inversen Operator). Sind und Banachräume und bijektiv. Dann ist (stetig) invertierbar.
1.4.7 Korollar. Seien und zwei Normen auf dem linearen Raum . Sind beide Räume und vollständig und gibt es ein so daß für alle gilt, so sind beide Normen äquivalent.
Eine weitere Anwendung ist der nachfolgende Satz, er beschreibt die Umkehrung einer vorher schon gemachten Aussage.
1.4.8 Satz (Banach, Satz vom abgeschlossenen Graphen). Seien und Banachräume und ist der Graph der linearen Abbildung abgeschlossene Teilmenge von . Dann ist beschränkt.
Beweis. Der Unterraum wird mit der Norm zu einem Banachraum. Damit kann man auf die Bijektion den Satz über den inversen Operator anwenden. Also existiert mit . □
Jetzt wollen wir den Begriff des Vektorraums mit Geometrie ergänzen. Dazu messen wir nicht nur Abstände zwischen Punkten, sondern auch Winkel zwischen Vektoren.
1.5.1 Definition. Ein Innenprodukt- oder Prähilbertraum ist ein Vektorraum zusammen mit einem Skalarprodukt , welches die folgenden Bedingungen erfüllt:
Symmetrie12 : Für alle gilt .
Positiv-Definitheit: Für alle ist und gilt genau dann, wenn .
Homogenität: Für und gilt .
Linearität: Für gilt .
Mit der Vereinbarung
| (1.1) |
kann man in jedem Innenproduktraum eine Norm definieren und damit die Struktur eines normierten Raumes erzeugen. (Übungsaufgabe: Man zeige die Normeigenschaften mit Hilfe der Aussagen (H1)–(H4)!) Eine wichtige Eigenschaft des Skalarproduktes ist, daß es bezüglich der Norm stetig ist. Dies folgt aus
1.5.2 Satz (Schwarzsche13 Ungleichung). Es gilt für
| (1.2) |
Beweis. Für folgt und die Ungleichung ist korrekt. Weiter gilt
mit und die Behauptung folgt. □
Beweis. Es gilt . Wir betrachten beide Summanden separat. Für den ersten gilt , da beschränkt ist. Ebenso gilt . □
Beweis. Es gilt . □
Es stellt sich umgekehrt die Frage, welche Eigenschaften eine Norm in einem normierten Raum haben muß, um aus einem Skalarprodukt hervorzugehen. Die Antwort liefert folgender Satz; der Beweis dazu verbleibt als Übungsaufgabe.
1.5.5 Satz. In jedem Innenproduktraum erfüllt die Norm (1.1) die Parallelogrammgleichung
| (1.4) |
für alle . Erfüllt umgekehrt eine Norm die Parallelogrammgleichung, so läßt sich durch
| (1.5) |
ein Skalarprodukt definieren, welches diese Norm induziert.
1.5.6 Definition. Ein Innenproduktraum wird als Hilbertraum14 bezeichnet, falls er (als normierter Raum) vollständig ist.
1.5.7 Beispiel. Standardbeispiel ist der Raum versehen mit dem Innenprodukt
| (1.6) |
Die zugeordnete Norm ist die -Norm.
1.5.8 Beispiel. Ein weiteres Beispiel erhält man, wenn man den Folgenraum
| (1.7) |
versehen mit dem Skalarprodukt
| (1.8) |
betrachtet.
1.5.9 Beispiel. Die Menge der analytischen Funktionen mit quadratsummierbaren Taylorkoeffizienten,
| (1.9) |
ist ein Hilbertraum. Die Zuordnung ist linear bijektiv und definiert die Hilbertraumstruktur des . Er wird als der Hardyraum auf der Kreisscheibe bezeichnet. Man zeige, daß
| (1.10) |
für die Hardyfunktionen
| (1.11) |
gilt.
Nun soll die geometrische Struktur, die durch ein Innenprodukt induziert wird in den Mittelpunkt gestellt werden. Sei dazu ein Hilbertraum und ein Teilraum. Dann definiert man durch
| (1.12) |
das orthogonale Komplement von in . Weiter bezeichne die direkte Summe paarweise orthogonaler Unterräume,
| (1.13) |
also falls bzw. .
Wir greifen die Frage nach der Bestapproximation eines Elementes in einem abgeschlossenen Unterraum erneut auf und beantworten sie (zumindest innerhalb der Struktur eines Hilbertraumes).
1.5.10 Satz (Projektionssatz). Sei abgeschlossener Teilraum eines Hilbertraumes . Dann gilt
| (1.14) |
Sei weiter zerlegt in seine Komponenten mit und . Dann ist die Bestapproximation an aus , das heißt
| (1.15) |
und Gleichheit tritt genau für ein.
Beweis. Sei und eine Minimalfolge, so daß
| (1.16) |
gilt. Sei nun , also und . Dann gilt mit der Parallelogrammgleichung
für . Die Folge ist also Cauchyfolge in , wegen der Abgeschlossenheit von existiert der Grenzwert . Dieses löst die Bestapproximationsaufgabe und erfüllt damit für alle ,
| (1.18) |
speziell mit also , das heißt .
Damit folgt , wegen die Behauptung. □
Zu einem Unterraum eines Hilbertraums kann man also den Projektionsoperator
| (1.19) |
definieren, der jedem seine Bestapproximation zuordnet.
Beweis. Wir zeigen die Linearität. Sei , , mit und , die Zerlegung von in die entsprechenden Komponenten. Da und Unterräume sind, ist für jedes auch , und damit linear. Weiter ist nach dem Satz des Pythagoras
und somit . □
1.5.12 Proposition. Sei Teilraum von .
ist abgeschlossener Unterraum von .
ist der Abschluß von in .
ist dicht in genau dann, wenn ist.
Beweis. (1) Sei und gelte . Dann folgt für alle . (2) Es gilt , also liegt der Abschluß von in . Für alles weitere nutzt man den Projektionssatz 1.5.10, . (3) ist dicht in genau dann, wenn und damit gilt. □
| (1.20) |
wobei die Unterräume der geraden Funktionen und der ungeraden Funktionen paarweise orthogonal sind,
| (1.21) |
Die Bestapproximation einer Funktion durch eine gerade Funktion aus ist durch den geraden Anteil
| (1.22) |
gegeben.
1.5.14 Beispiel. Sei ein beschränkter Operator mit abgeschlossenem Bild. Dann kann man zu die Pseudoinverse oder Moore-Penrose-Inverse15 durch das Bestapproximationsproblem
| (1.23) |
definieren. Die Konstruktion der Abbildung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst betrachten wir die (rein algebraisch) definierte induzierte Abbildung
| (1.24) |
Diese ist bijektiv. Da ein abgeschlossenes Bild besitzt ist ein Hilbertraum. Der Quotientenraum kann durch
| (1.25) |
zu einem (mittels zu isomorphen) Hilbertraum gemacht werden. Auf diesem ist stetig, also nach dem Satz über den inversen Operator auch stetig invertierbar.
Nun gilt
| (1.26) |
Insbesondere ist selbst ein beschränkter Operator mit abgeschlossenem Bild. Für diesen gilt
| (1.27) |
und
| (1.28) |
1.5.15 Beispiel. Das tatsächliche Berechnen der Projektoren ist mitunter schwierig. Eine Ausnahme sind Projektoren auf endlichdimensionale Teilräume. Sei mit , so gilt
| (1.29) |
Das ist leicht nachzurechnen. Offenbar gilt und
| (1.30) |
Projektoren auf endlichdimensionale Teilräume kann man sich damit zusammensetzen. Es gilt
| (1.31) |
da und damit .
Wir wollen einen Hilbertraum als separabel bezeichnen, falls er eine abzählbare dichte Teilmenge besitzt.
1.5.16 Beispiel. Der Hilbertraum , ein Gebiet, ist separabel. Dies folgt daraus, daß die Teilmenge der Stufenfunktionen mit rationalen Funktionswerten und über Quadern mit rationalen Koordinaten dicht in ist.
Separable Hilberträume sind durch eine einfache Eigenschaft gekennzeichnet, sie sind isometrisch isomorph zum Folgenraum . Um dies zu zeigen, konstruieren wir eine sogenannte Orthonormalbasis des separablen Hilbertraums .
1.5.17 Definition. Eine Folge von Elementen des Hilbertraums heißt Orthonormalsystem von , falls für und für alle gilt. Ist zusätzlich dicht in , so spricht man von einer Orthonormalbasis.
Wir konstruieren eine Orthonormalbasis von , indem wir auf die abzählbare dichte Teilmenge das Verfahren der Gram-Schmidt16 -Orthogonalisierung anwenden. Bezeichne dazu eine Abzählung der dichten Teilmenge. Dann definieren wir rekursiv durch und
| (1.32) |
falls streichen wir das entsprechende Element aus der Liste, andernfalls setzen wir .
Weiter folgt aus dem Projektionssatz die Besselsche Ungleichung17
| (1.33) |
für jedes und jedes Orthonormalsystem . Angewandt auf eine Orthonormalbasis ergibt sich daraus die Parsevalsche Gleichung18 und folgender Satz.
1.5.18 Satz (Fischer19 –Riesz). Sei ein separabler Hilbertraum und eine Orthonormalbasis. Dann gilt für alle
| (1.34) |
Insbesondere ist die Abbildung
| (1.35) |
ein isometrischer Isomorphismus der Hilberträume und .
Beweis. Sei . Dann gilt und nach dem Satz des Pythagoras folgt
| (1.36) |
und damit die Besselsche Ungleichung. Da dicht in ist, strebt für jedes die Norm gegen Null und es folgt die Parseval-Identität (1.34).
Die Zuordnung ist linear und isometrisch, es bleibt zu zeigen, dass sie auch surjektiv ist. Sei dazu beliebig und die Partialsumme
| (1.37) |
Da die Reihe konvergiert, existiert zu jedem ein , so daß für
| (1.38) |
und die Folge ist Cauchy. Damit konvergiert aber die Reihe gegen ein Element . Für dieses gilt nach Konstruktion . □
Wie im Beweis von Satz 1.1.17 zeigt man, daß die Reihe für beliebiges unbedingt konvergiert. Wir überlassen das als Übungsaufgabe.
1.5.19 Beispiel. Standardbeispiel einer Orthonormalbasis ist die Basis der trigonometrischen Polynome im , in komplexer Form gegeben durch die Funktionen zu . Die Darstellungen bezüglich dieser Basis sind gerade die Fourierreihen.
Sei . Dann gilt
| (1.39) |
als in konvergente Reihe. Die Reihe ist unbedingt konvergent.
1.5.20 Beispiel. Nach Konstruktion des Raumes bilden die Monome , , eine Orthonormalbasis des Hardyraumes .
1.5.21 Beispiel. Wendet man in auf die Folge der Polynome , das Gram-Schmidt-Verfahren an, so ergibt sich eine Folge spezieller Orthogonalpolynome, die sogenannten Legendrepolynome20 . Die ersten der Legendrepolynome ergeben sich wie folgt,
| (1.40) |
Nach dem Weierstraßschen Approximationssatz, Beispiel 1.3.5, sind die Polynome dicht in . Ebenso sind die stetigen Funktionen dicht in . Zu gegebenem und existieren also eine stetige Funktion mit . Weiter existiert zu diesem ein Polynom und und damit
Also sind Polynome dicht in und die Folge der Legendrepolynome bildet eine Orthonormalbasis.
1.5.22 Beispiel. Dasselbe kann man auch in gewichteten -Räumen machen, dabei ergeben sich spezielle Systeme von Orthogonalpolynomen. Genannt seien hier nur die Tschebyscheff-Polynome21 , die durch die Eigenschaften
| (1.41) |
charakterisiert sind. Für sie gilt
| (1.42) |
normiert man sie entsprechend entsteht wiederum eine Orthonormalbasis.
Bis jetzt haben wir eine Norm genutzt, um in einem Vektorraum Begriffe wie Nähe oder Konvergenz zu definieren. Verzichtet man auf eine Quantifizierung des Begriffs Nähe, so kann man auch anders vorgehen und einen Vektorraum nur mit einer Topologie versehen.
Ein erster Schritt dazu wären Vektorräume, in denen die Konvergenz durch ein System von Seminormen beschrieben wird.
1.6.1 Definition. Ein Paar bestehend aus einem Vektorraum und einem System von Seminormen , , welches die Eigenschaften
Jede Seminorm , , erfüllt die Eigenschaften (V0), (V2) und (V3).
Gilt für alle , so folgt .
Konvergenz einer Folge gegen in einem lokalkonvexen Raum bedeutet, daß für alle die Folge eine Nullfolge ist. Ein solcher lokalkonvexer Raum heißt folgenvollständig, falls jede Folge mit
| (1.1) |
gegen ein konvergent ist.
Beispiele lokalkonvexer Vektorräume werden uns bei der Betrachtung schwächerer Konvergenzbegriffe begegnen. Trotz allem ein (nicht triviales) Beispiel anderer Bauart.
1.6.2 Beispiel. Sei eine Folge von Banachräumen mit Norm und gelte weiter als stetige Einbettung für . Dann kann auf dem Schnitt durch das System der Normen eine lokalkonvexe Struktur definiert werden. Der so konstruierte Raum ist folgenvollständig, aber im allgemeinen kein Banachraum.
Man kann noch wesentlich schwächere Strukturen definieren. Das Allgemeinste, was wir hier betrachten wollen, ist der sogenannte topologische Vektorraum.
1.6.3 Definition. Ein Vektorraum zusammen mit einer Topologie wird als topologischer Vektorraum bezeichnet, wenn abgeschlossen ist und die Operationen und beide bezüglich der (entsprechenden Produkt-) Topologie stetig sind.
Jeder lokalkonvexe Raum ist als topologischer Vektorraum zu verstehen. Dabei wird die Topologie gerade durch die Subbasis bestehend aus den Mengen
| (1.2) |
erzeugt. Man zeige, daß die erzeugte Topologie mit der Vektorraumstruktur verträglich ist und den oben angegebenen Konvergenzbegriff impliziert.
Das erste Kapitel soll damit abgeschlossen werden, daß wir den Raum , den wir als normierten Raum kennengelernt haben, mit einer schwächeren lokalkonvexen Struktur versehen.
1.7.1 Definition. Sei eine Folge von Operatoren. Dann konvergiert stark, falls für alle die Folge in konvergiert. Insbesondere bestimmt dann der Grenzwert eine lineare Abbildung , in Zeichen
| (1.1) |
Starke Konvergenz enstpricht der Konvergenz in einem lokalkonvexen Raum, der durch das (nicht abzählbare) System der Seminormen
| (1.2) |
beschrieben wird. Ein erstes, überaschendes Resultat ist
1.7.2 Satz (Satz über die gleichmäßige Beschränktheit). Sei ein Banachraum und normierter Raum. Ist dann die Folge punktweise beschränkt, , so ist die Folge der Operatornormen beschränkt.
Beweis. Der Beweis beruht auf dem Baireschen Kategoriensatz, angewandt in . Dazu betrachten wir die Mengen
| (1.3) |
Dann ist nach Vorrausetzung . Weiter ist jedes der als Durchschnitt
| (1.4) |
darstellbar. Die Stetigkeit aller impliziert, daß alle und damit auch abgeschlossene Mengen sind. Also enthält eine der Mengen einen inneren Punkt . Folglich gibt es ein so daß für und alle
| (1.5) |
gilt, insbesondere folgt . □
Es stellt sich die Frage, ob der Raum auch bezüglich der starken Konvergenz folgenvollständig ist. Daß dies wirklich der Fall ist, ergibt ich aus dem Satz über die gleichmäßige Beschränktheit. Wesentlich ist die Linearität der Abbildungen und daß beide Räume und Banachräume sind.
1.7.3 Korollar. Sei Banachraum und normierter Raum. Konvergiert dann eine Folge stark gegen die Abbildung , so ist stetig und erfüllt
| (1.6) |
Beweis. Starke Konvergenz impliziert Linearität von ,
| (1.7) |
Es bleibt die Beschränktheit zu zeigen. Diese ergibt sich direkt aus Satz 1.7.2,
| (1.8) |
1.7.4 Satz (Banach–Steinhaus22 ). Sei eine Folge von Operatoren zwischen zwei Banachräumen und Dann sind äquivalent:
konvergiert stark gegen ein ,
die Folge der Operatornormen ist beschränkt und für alle aus einer dichten Teilmenge von ist Cauchyfolge in .
Beweis. (1)(2) folgt unmittelbar aus dem Satz über die gleichmäßige Beschränktheit. (2)(1) Sei dazu gegeben. Wir wählen und . Sei weiter mit . Dann konvergiert , es gibt also ein , so daß für stets . Für diese Indizes gilt dann
ist Cauchyfolge und somit konvergent. Die Behauptung folgt aus dem vorigen Satz. □
Alles kann man von zwei Seiten betrachten.
In diesem Abschnitt soll ein spezieller Raum beschränkter Operatoren, der Dualraum
| (2.1) |
im Zentrum stehen. Elemente des Dualraumes werden kurz als beschränkte Linearformen oder beschränkte lineare Funktionale bezeichnet, wir verwenden dafür griechische Buchstaben. Für schreiben wir statt (oder, was als Operator ja auch sinnvoll wäre ) kurz . Die formale Analogie in der Schreibweise zu einem Skalarprodukt wird später noch durch entsprechende Resultate untermauert.
2.1.1 Beispiele. Beispiele linearer Funktionale auf Räumen stetiger Funktionen sind
die durch für definierte Diracsche1 Deltafunktion bzw. das Diracsche Punktmaß,
das Riemann-Integral
| (2.2) |
für .
Zur numerischen Berechnung des Riemannintegrals werden Quadraturformeln verwendet. Diese sind oft von der Form
| (2.3) |
mit Knoten und vorgegebenen Gewichten . Eine Quadraturformel ist also auch ein beschränktes lineares Funktional auf . Es stellt sich die Frage, ob eine Folge von Quadraturformeln gegen das Riemannintegral konvergiert.
Es sei noch an die Norm in erinnert
| (2.4) |
ist also ein normierter Raum. Es gilt als Folgerung aus Satz 1.2.4:
2.1.3 Beispiel. Wir wollen ein erstes Beispiel betrachten, den Folgenraum . Sei dazu und . Dann kann durch
| (2.5) |
eine Linearform mit
| (2.6) |
definiert werden. Sei umgekehrt und bezeichne die Folge die genau an der -ten Stelle eine besitzt. Dann kann man die Folge mit
| (2.7) |
betrachten. Wegen der Linearität und Stetigkeit von folgt
| (2.8) |
und wir haben eine Isometrie zwischen und konstruiert, wir identifizieren beide Räume und schreiben kurz
| (2.9) |
2.1.4 Beispiele. In vollkommener Analogie kann man mit Ausnutzung der Hölderschen2 Ungleichung
| (2.10) |
für zeigen, daß für alle gilt.
Beweis. Jede Folge aus bestimmt nach der Hölderschen Ungleichung
| (2.11) |
eine Linearform auf . Was bleibt, ist zu zeigen, daß umgekehrt auch jede Linearform durch so eine Folge dargestellt werden kann. Sei also und sei weiter . Dann ist die Folge beschränkt, , und es gilt für die endliche Folge
| (2.12) |
die Ungleichung
also wegen auch Mit folgt die Behauptung. □
Ist , so bestimmt durch die Gleichung den abgeschlossenen Unterraum . Da abbildet, hat dieser (rein algebraisch) die Codimension , ist also eine Hyperebene. Daß sich jeder abgeschlossene Unterraum als Durchschnitt von (abgeschlossenen) Hyperebenen schreiben läßt, daß es also hinreichend viele Linearformen gibt, ist eine Folgerung des Fortsetzungssatzes von Hahn3 -Banach.
Die Hauptaussage des Satzes steckt in folgendem Lemma. Sei eine auf definierte positiv-homogene und sublineare Abbildung, also eine Funktion mit
| (2.14) |
für und . Wir sagen eine lineare Abbildung ist -beschränkt, falls
| (2.15) |
für alle gilt. Wir betrachten vorerst nur reelle Vektorräume.
2.1.6 Lemma (Hahn–Banach). Sei Teilraum des reellen Raumes und eine -beschränkte lineare Abbildung auf . Dann existiert eine -beschränkte Fortsetzung von mit für .
Beweis. Schritt 1: Wir wenden in der Menge aller möglichen -beschränkten Fortsetzungen geordnet durch Inklusion das Zornsche Lemma an um eine maximale Fortsetzung zu erhalten. Sei dazu
| (2.16) |
geordnet durch falls und . Bezeichne weiter
| (2.17) |
Für jede aufsteigende Kette
| (2.18) |
von Elementen aus ist eine obere Schranke. Damit existiert nach dem Lemma von Zorn ein maximales Element in . Sei dieses mit bezeichnet.
Schritt 2: Wir zeigen . Angenommen, es gibt ein . Setzt man dann für und
| (2.19) |
so definiert dies eine lineare Abbildung von nach . Es bleibt die geeignete Wahl von . Dazu nutzen wir, daß für
| (2.20) |
und damit für alle
| (2.21) |
Mit
| (2.22) |
folgt
und die konstruierte Fortsetzung ist -beschränkt. Das ist ein Widerspruch zur Maximalität von und wir haben gezeigt. □
2.1.7 Satz (Hahn–Banach). Sei Teilraum von und beschränkte Linearform auf . Dann existiert eine Fortsetzung von mit für und .
Beweis. Sei zuerst . Dann kann man Lemma 2.1.6 mit anwenden und die konstruierte Fortsetzung ist beschränkt,
| (2.23) |
Da die Norm beim Fortsetzen nicht kleiner werden kann, folgt .
Sei nun und der zugeordnete -Vektorraum (der als Menge mit übereinstimmt, aber nur Multiplikation mit reellen Skalaren kennt). Dann kann man zu einem Funktional fortsetzen, welches
| (2.24) |
erfüllt. Setzt man , so erhält man eine komplex-lineare Fortsetzung,
Diese erfüllt
| (2.25) |
mit einem entsprechenden , , und der Satz ist gezeigt. □
Insbesondere besagt diese Aussage, daß die Einschränkung der Funktionale aus auf Abbildungen der Form surjektiv auf abbildet. Eine weitere Folgerung ist, daß beschränkte lineare Funktionale Punkte trennen.
Beweis. Auf existiert ein lineares Funktional mit diesen Eigenschaften. Fortsetzung mit Hahn-Banach liefert die Behauptung. □
Äquivalent zeigen wir, daß es zu ein mit gibt.
Beweis. Sei . Dann definieren wir auf . Es gilt . Das gesuchte Funktional ergibt sich durch Fortsetzung nach dem Satz von Hahn–Banach. □
Man kann das Hahn–Banach-Lemma ebenso nutzen um Punkte in einem normierten Raum von konvexen Mengen zu trennen oder allgemeiner konvexe Mengen positiven Abstands voneinander zu trennen. Zur Vollständigkeit sei das Resultat hier angegeben.
2.1.11 Satz (Trennungssatz von Hahn–Banach). Seien nichtleere konvexe Teilmengen normierten Raumes mit
| (2.26) |
Dann existiert ein lineares Funktional und eine Zahl mit
| (2.27) |
Eine wichtige Anwendung der letzten Folgerung ist die Definition des transponierten Operators.
2.1.12 Satz. Sei . Dann existiert genau ein , für welches
| (2.28) |
für alle und gilt. Dieser Operator ist beschränkt, , und wird als zu transponierter Operator bezeichnet.
Beweis. Angenommen es gäbe zwei solcher Operatoren, und . Dann würde für deren Differenz und jedes sowie alle die Beziehung gelten, also sein. Dies bedeutet aber .
Die Existenz ist offensichtlich, es gilt
| (2.29) |
Die Linearität kann man unmittelbar nachrechnen. Wegen folgt . Für die Gleichheit nutzen wir den Satz von Hahn–Banach in der Form von Folgerung 2.1.9. Es existiert also zu gegebenem ein mit und . Mit diesem gilt
| (2.30) |
also . □
2.1.13 Proposition. Es gelten die Rechenregeln
| (2.31) |
und, falls invertierbar war, gilt dies auch für
| (2.32) |
2.1.14 Beispiel. Sei ein normierter Raum und ein Unterraum. Dann ist die Einbettung ein beschränkter Operator (mit Norm ). Sein Transponierter ist die Einschränkung eines lineare Funktionals auf zu einem auf .
2.1.15 Beispiel. Auf dem Folgenraum betrachten wir zu gegebenem den Multiplikationsoperator
| (2.33) |
Wir fragen, wie agiert. Dazu sei und . Wegen
| (2.34) |
gilt .
2.1.16 Beispiel. Auf dem kann man weiterhin den Shift-Operator
| (2.35) |
betrachten. Sein Transponierter ist durch
| (2.36) |
gegeben. (Übung!)
Sei nun ein Innenproduktraum. Dann kann man das Innenprodukt nutzen, um lineare Funktionale darzustellen. Zu festem ist die Abbildung
| (2.1) |
linear und nach der Schwarzschen Ungleichung beschränkt.
Wenn man weiß, daß vollständig ist, dann ist jedes lineare Funktional von dieser Form. Dies manifestiert sich in den Sätzen von Fréchet4 –Riesz.
2.2.1 Satz (Fréchet–Riesz). Sei Hilbertraum und ein beschränktes lineares Funktional. Dann existiert ein eindeutig bestimmtes Element , so daß für alle
| (2.2) |
gilt.
Beweis. Sei . Dann existiert eine eindeutige Zerlegung mit und . Da auf injektiv sein muß, folgt , ist also bijektiv. Es existiert also genau ein mit (nämlich die zweite Lösung dieser quadratischen Gleichung neben ). Für dieses gilt
| (2.3) |
mit . □
2.2.2 Korollar (Fréchet–Riesz). Die Zuordnung ist ein antilinearer isometrischer Operator . Antilinear heisst dabei
| (2.4) |
Beweis. Es genügt die Isometrie zu zeigen. Einerseits folgt
| (2.5) |
also . Weiter gilt mit der Schwarzschen Ungleichung
| (2.6) |
und damit . □
Für Hilberträume nutzt man diese Isometrie um sie mit ihrem Dual zu identifizieren. In diesem Sinne ergeben sich also folgende Beispiele.
2.2.3 Beispiel. Es gilt für jedes Gebiet . Das heißt, zu jedem linearen Funktional existiert eine Funktion , so daß
| (2.7) |
für alle gilt.
Insbesondere haben wir damit lineare Funktionale auf dem Raum analytisch dargestellt. Vergleichbare Darstellungen gibt es in allen -Räumen, . Wir geben das Resultat nur an, ohne es vollständig zu beweisen. Es geht ebenso auf Frigyes Riesz zurück.
2.2.4 Satz (Riesz). Sei ein Gebiet, und so, daß . Dann gilt
| (2.8) |
speziell existiert zu jedem ein , so daß für alle .
| (2.9) |
gilt.
Beweisskizze für beschränktes und . Wir nehmen an, daß gilt und in einem ersten Schritt auch, daß gilt. Dann ist die Einbettung stetig und jede Linearform bestimmt eine Linearform auf dem . Es existiert also ein , so daß für jedes
| (2.10) |
gilt. Um zu zeigen, daß gilt, betrachten wir für ein die Funktion
| (2.11) |
Bezeichne . Damit gilt
Unter Ausnutzung von und für folgt die Behauptung . Umgekehrt bestimmt nach der Hölderschen Ungleichung jede Funktion eine Linearform mit .
Für gehen wir analog vor, zeigen die essentielle Beschränktheit aber indirekt. Angenommen, das wie oben konstruierte gehört nicht zu . Dann existiert zu jedem eine Menge positiven Maßes mit auf . Speziell mit
| (2.13) |
folgt dann und damit der Widerspruch
| (2.14) |
Also folgt .
Für Gebiete nicht endlichen Maßes oder allgemeiner für -endliche Maßräume kann man obige Konstruktion für eine ausschöpfende Folge von Teilmengen endlichen Maßes anwenden. □
Für kann man den Beweis nicht direkt auf den Hilbertraumfall zurückführen; oft wird die Funktion mit dem Satz von Radon–Nikodym konstruiert und danach die obige Beweisidee genutzt. Wir zeigen im nächsten Kapitel die Reflexivität direkt.
Für ist die Aussage falsch. Es existieren also Linearformen auf , die nicht durch eine Funktion aus dargestellt werden können. Dies gilt schon, wenn man sich auf den abgeschlossenen Teilraum der stetigen Funktionen beschränkt; für diesen soll nachfolgend der Dualraum konstruiert werden.
Dafür benötigen benötigen wir noch einige Bezeichnungen. Sei metrischer Raum. Bezeichne weiter die Menge aller positiven Radonmaße5 auf , also aller auf der Borel-Sigmaalgebra definierten Funktionen
| (2.15) |
mit und für jede abzählbare Familie paarweise disjunkter Mengen , , die zusätzlich
von außen regulär sind, also
| (2.16) |
erfüllen;
auf Kompakta endlich sind, für alle kompakt; und
von innen regulär sind, also
| (2.17) |
erfüllen.
Weiter benötigen wir -wertige Maße. Es sei die Menge aller Differenzen positiver Maße, also und für sei
| (2.18) |
die Totalvariation des Maßes. Daß das Infimum existiert und auch angenommen wird, folgt aus dem Beweis des nachfolgenden Darstellungssatzes. Weiter sei . Wir werden ebenso zeigen, daß zu jedem ein eindeutig bestimmtes Maß und eine -f.ü. eindeutig bestimmte meßbare Funktion mit
| (2.19) |
existiert. Das Maß wird wieder als Totalvariation von bezeichnet. Ist kompakt, so ist der Raum ein normierter Raum mit der Norm
| (2.20) |
Auch dies folgt aus dem Darstellungssatz.
2.2.5 Satz (Rieszscher6 Darstellungssatz). Sei kompakter metrischer Raum. Dann existiert zu jeder stetigen Linearform ein Radonmaß mit
| (2.21) |
Dabei gilt und somit .
Beweis. Wir beweisen dies in mehreren Teilen. Zuerst definieren wir den Begriff der positiven Linearform und zeigen, daß diese durch positive Radonmaße dargestellt werden. Dann in einem zweiten Teil zerlegen wir reelle Linearformen als Differenz positiver und in einem dritten Teil betrachten wir komplexe Linearformen und zeigen die Isometrie.
Teil 1. Schritt 1. Eine Linearform heißt positiv, falls für alle stetigen und nichtnegativen Funktionen gilt. Für positive Linearformen gilt .
Ist positiv, so kann man durch
| (2.22) |
eine Funktion auf den offenen Teilmengen definieren. Diese ist nichtnegativ, erfüllt , ist monoton und subadditiv. Letzteres zeigt man wie folgt: Angenommen, und mit . Sei weiter eine Partition der Eins, auf und . Dann gilt
| (2.23) |
und nach Supremumsbildung über folgt .
Wir zeigen, daß ein Borelmaß bestimmt, sich also (mindestens) auf die Borelalgebra fortsetzen läßt.
Schritt 2: ist -subadditiv. Sei dazu eine abzählbare Familie offener Mengen und . Dann gibt es auf Grund der Kompaktheit von für jede Funktion mit und eine endliche Teilfamilie , welche schon überdeckt. Also folgt mit einer entsprechenden Partition der Eins
| (2.24) |
und nach Supremumsbildung über alle solchen
| (2.25) |
Damit ist auf offenen Mengen -subadditiv.
Schritt 3: äußeres Maß. Mit Hilfe von definiert man für beliebige Teilmengen
| (2.26) |
und erhält dadurch ein äußeres Maß. Nach Konstruktion gilt , ist monoton und -subadditiv. Letzteres sieht man wie folgt. Sei für eine Folge . Dann existieren zu gegenem nach Konstruktion offene Mengen mit und
| (2.27) |
Also folgt mit
| (2.28) |
und da beliebig war, folgt -Subadditivität.
Schritt 4: ist auf Kompakta additiv. Seien kompakt und . Dann existiert nach Konstruktion von zu jedem und jeder offenen Menge eine stetige Funktion mit , in einer Umgebung von , und
| (2.29) |
Dabei kann mit disjunkten offenen Umgebungen gewählt werden. Schreibt man mit , so folgt
| (2.30) |
und damit
| (2.31) |
Da beliebig war folgt die Additivität von auf Kompakta.
Schritt 5: inneres Maß. Damit kann man sich nun ebenso ein inneres Maß
| (2.32) |
konstruieren. Für jede Teilmenge gilt . Bezeichne nun
| (2.33) |
Nach Konstruktion gehören alle kompakten Teilmengen zu .
Schritt 6: alle offenen Mengen gehören zu . Sei offen. Dann existiert zu jedem ein , und , mit
| (2.34) |
Sei nun . Dann folgt
| (2.35) |
Da beliebig war, folgt und .
Schritt 7: ist -additiv auf . Nach Konstruktion ist schon -subadditiv. Es genügt damit, die umgekehrte Ungleichung zu beweisen. Sei eine abzählbare Familie paarweise disjunkter Mengen. Sei weiter . Dann existieren Kompakta mit und
| (2.36) |
Die Mengen sind nach Konstruktion paarweise disjunkt und
| (2.37) |
ist kompakt. Da gilt, folgt
| (2.38) |
und damit zusammen mit der -Subadditivität des äußeren Maßes
| (2.39) |
Damit ist und auch -additiv.
Schritt 8: ist regulär. Sei und sei . Dann existiert nach Konstruktion eine offene Menge mit und eine kompakte Menge , so daß
| (2.40) |
Insbesondere gilt also (da und beide zu gehören und wir somit Additivität nutzen können)
| (2.41) |
Schritt 9: ist -Algebra. Wir haben schon gezeigt, daß unter abzählbaren disjunkten Vereinigungen abgeschlossen ist. Weiter enthält nach Konstruktion alle kompakten Teilmengen und alle offenen Teilmengen von , speziell also auch . Es genügt damit zu zeigen, daß unter Differenzbildung abgeschlossen ist. Seien also . Dann finden wir zu gegebenem Kompakta und offene Mengen mit (2.41). Damit impliziert
| (2.42) |
aber (da kompakt ist)
| (2.43) |
Da beliebig war, folgt und . Damit ist eine -Algebra, welche die Borelalgebra enthält.
Schritt 10: stellt dar. Sei definiert durch für alle . Mit diesem Maß gilt die Darstellung
| (2.44) |
für alle . Nach Konstruktion des Integrals genügt es, dies für Funktionen zu zeigen. Sei und . Seien weiter so gewählt, daß gilt. Dann sind die Mengen
| (2.45) |
meßbar und es existieren Kompakta und offene Mengen mit
| (2.46) |
Dabei kann man auf Grund der Stetigkeit von so klein wählen, dass auf gilt. Sei weiter eine der Familie untergeordnete Partition der Eins. Dann gilt und und somit
Da beliebig war, folgt . Für die umgekehrte Ungleichung betrachtet man die Funktion . Diese erfüllt ebenso und damit
| (2.47) |
also gilt
| (2.48) |
für alle , , mit Linearität für alle .
Weiter gilt .
Teil 2. Schritt 1: Totalvariation eines Funktionals. Sei nun beliebig und sei definiert als
| (2.49) |
Dann gilt . Weiter ist offenbar positiv homogen, für , und wie wir noch zeigen additiv, , auf nichtnegativen Funktionen. Das ist aber alles, was wir im ersten Teil genutzt haben, um als Maß darzustellen. Es folgt also und
| (2.50) |
sowie . Wir bezeichnen als Totalvariation des Funktionals und als Totalvariation des Maßes .
Bleibt die Additivität. Seien für stetige Funktionen gegeben, und mit zusammen mit . Dann folgt mit
| (2.51) |
| (2.52) |
stets (da auf und ebenso für jeden Randpunkt von ) und (da ). Also folgt aus
| (2.53) |
und die Additivität von folgt.
Im reellen Fall folgt, daß als Differenz zweier positiver Maße darstellbar ist.
Schritt 2: Isometrie. Sei nun beliebig. Da dann (als ) in die Definition von eingesetzt werden kann, folgt und somit
| (2.54) |
Damit ist zu einer stetigen Linearform auf mit Norm fortsetzbar. Nach Satz 2.2.4 (allerdings für Maßräume) existiert damit ein mit und
| (2.55) |
Weiter ist
| (2.56) |
und damit für -fast alle . Sei . Dann stellt das Funktional dar und . □
Da damit für reelle Maße für -fast alle gilt, beweist Schritt 2 aus Teil 2 insbesondere die Hahn–Jordan7 -Zerlegung reeller Maße. Dabei ist einfach .
2.2.6 Korollar (Jordan–Hahn-Zerlegung). Sei . Dann existieren eindeutig bestimmte positive Maße mit stets , und .
Für komplexe Maße ergibt sich entsprechend die Polarzerlegung
2.2.7 Korollar (Polarzerlegung). Sei beliebig. Dann existieren ein eindeutig bestimmtes positives Maß und eine -fast überall eindeutig bestimmte -meßbare Funktion mit .
Ohne Voraussetzung der Kompaktheit an gelten schwächere Resultate. Auf allgemeinen metrischen Räumen sind der Raum der im im Unendlichen verschwindenden stetigen Funktionen (also der Abschluß der Menge der kompakt getragenen stetigen Funktionen in der Supremumsnorm) und der Raum der Radonmaße endlicher Totalvariation zueinander dual.
Im letzten Abschnitt haben wir gesehen, daß jeder Hilbertraum isometrisch anti-isomorph zu seinem Dual ist, insbesondere also und kanonisch isomorph sind,
| (2.1) |
Andererseits kann man für beliebige normierte Räume vermittels eine Einbettung von in sein doppeltes Dual definieren. Dabei ist offenbar und mit dem Satz von Hahn–Banach .
2.3.1 Definition. Ein Banachraum heißt reflexiv, falls die kanonische Einbettung surjektiv und damit ein (isometrischer) Isomorphismus ist.
Die Voraussetzung der Vollständigkeit folgt aus der Darstellung als Dualraum. Die Bedingung die wirklich notwendig ist, ist die Surjektivität der Einbettung.
2.3.2 Beispiel. Jeder endlichdimensionale Raum ist reflexiv, da die Dimension von und übereinstimmt, die Einbettung also surjektiv sein muß.
Jeder abgeschlossene Teilraum eines reflexiven Raumes ist reflexiv.
Entweder ist der Banachraum reflexiv, oder jeder der Räume
| (2.2) |
ist ein echter Teilraum des nachfolgenden.
Ein Banachraum ist reflexiv genau dann, wenn sein Dual reflexiv ist.
Beweis. (1) Sei reflexiv und abgeschlossener Teilraum. Sei . Dann ist die Abbildung wegen
ein Element von . Es existiert also ein mit
Wäre , so gäbe es nach dem Satz von Hahn–Banach ein Funktional mit und . Widerspruch!
Sei nun und eine Fortsetzung von auf . Dann gilt
und damit ist das Bild von unter der Einbettung . (2) folgt direkt aus Aussage (1). (3) folgt aus Aussage (2). □
2.3.6 Beispiel. Der Raum kann nicht reflexiv sein, da er sowohl Dual von als auch von seinem abgeschlossenen Teilraum ist, beide aber nicht isometrisch isomorph sind.
Zum Beweis des nachfolgenden Kriteriums für Reflexivität benötigen wir eine Hilfsaussage.
2.3.7 Lemma (Helly8 ). Sei normierter Raum und ein Element des Biduals. Sei weiter ein endlichdimensionaler Teilraum des Duals und . Dann existiert ein mit und
| (2.3) |
für alle .
Beweis. Der Satz ist im wesentlichen lineare Algebra: Da endlichdimensional ist, ist der Quotientenraum für (algebraisch isomorph zu und damit) endlichdimensional. Also gilt . Jedem ist durch ein zugeordnet, man kann also ein Element zuordnen. Dabei gilt . Damit gilt aber und . Also existiert ein mit . □
Ein Banachraum heißt gleichmäßig konvex, falls es zu jedem ein gibt, so daß für alle
| (2.4) |
gilt.
Beweis. Sei gleichmäßig konvex. Wir zeigen, daß die Einbettung in sein Bidual surjektiv ist. Sei dazu mit sowie eine Folge mit und . Nach dem Lemma von Helly existiert damit zu jedem ein mit und
| (2.5) |
Insbesondere gilt also für
| (2.6) |
und somit . Da ebenso gilt, folgt aus der gleichmäßigen Konvexität die Cauchyfolgeneigenschaft. Damit konvergiert in und erfüllt für alle .
Das so konstruierte Element ist eindeutig bestimmt. Wählt man andere und bezeichnet den Grenzwert mit , so würde die Folge ebenso alle Bedingungen erfüllen. Damit ist sie konvergent und . Dies nutzt man nun, um für alle zu zeigen. Dazu betrachtet man die Folge und wendet obige Konstruktion an. Dies liefert wiederum dasselbe und damit . Also ist reflexiv. □
Beweis. Dies folgt aus den Clarksonschen11 Ungleichungen für Funktionen ,
| (2.7) |
für und dem zu dualen Index, sowie
| (2.8) |
für . Für einen Beweis siehe Hirzebruch–Scharlau, §17. □
Gleichmäßige Konvexität erlaubt das Studium von Bestapproximationen und impliziert die Normkonvergenz von Minimalfolgen. Beweise dafür sind ähnlich denen für Hilberträume und zum Beispiel im Buch von Heuser zu finden.
Wir haben gesehen, daß die Elemente aus punktetrennend in sind. Damit kann man durch die Seminormen
| (2.1) |
auf eine lokalkonvexe Topologie definieren. Diese wird als Topologie der schwachen Konvergenz bezeichnet.
2.4.1 Definition. Sei eine Folge aus . Dann heißt schwach konvergent gegen , in Zeichen , falls für alle
| (2.2) |
konvergiert.
Beweis. Es gilt
| (2.4) |
2.4.5 Satz. Sei normierter Raum. Dann ist jede Folge , die schwach beschränkt ist, also
| (2.5) |
für alle erfüllt, auch in der Norm beschränkt.
Beweis. Wir betrachten die Operatorfolge . Diese ist nach Voraussetzung in punktweise beschränkt, nach dem Prinzip von der gleichmäßigen Beschränktheit (Satz 1.7.2) also normbeschränkt. Es gilt aber . □
(Starke) Stetigkeit von linearen Operatoren impliziert schwache Folgenstetigkeit. Für Linearformen sind beide Stetigkeitsbegriffe äquivalent.
Sei linear. Dann gilt genau dann, wenn schwach folgenstetig ist.
Sei und in . Dann gilt in .
Beweis. (1) Ist , so ist die schwache Folgenstetigkeit von gerade die Definition der schwachen Konvergenz. Umgekehrt impliziert starke Konvergenz schwache , und damit schwache Folgenstetigkeit die Stetigkeit von . (2) Es gilt für alle
| (2.6) |
Schwache Konvergenz hängt eng mit konvexen Mengen zusammen. Dies ergibt sich im wesentlichen aus den Trennungssätzen von Hahn–Banach.
2.4.7 Satz. Sei eine abgeschlossene und konvexe Teilmenge des normierten Raumes . Sei weiter eine schwach konvergente Folge mit Grenzwert , . Dann gilt .
Beweis. Angenommen, ist kein Element von . Da abgeschlossen ist, gilt . Damit existiert nach Satz 2.1.11 ein Funktional mit . Setzt man speziell als die Folgenglieder , so ergibt sich ein Widerspruch zur schwachen Konvergenz. □
2.4.8 Korollar (Satz von Mazur). Angenommen, konvergiert schwach. Dann existiert eine Folge bestehend aus (endlichen) Konvexkombinationen der Glieder , so daß in der Norm konvergiert.
Beweis. Man setzt den Abschluß der konvexen Hülle der Menge und wendet obigen Satz an. □
Beweis. Hier wählt man und dann groß genug, um obigen Satz mit der abgeschlossenen Kugel mit Radius als konvexer Menge und einer entsprechenden Teilfolge anzuwenden. □
Fortsetzen wollen wir unsere Untersuchungen mit der Betrachtung in . Ist ein normierter Raum, so ist Banachraum und in durch die Elemente von eine schwächere lokalkonvexe Topologie definiert, die sogenannte schwach-*-Topologie.
2.5.1 Definition. Sei eine Folge von Funktionalen. Man sagt konvergiere schwach-* gegen , in Zeichen , falls für alle
| (2.1) |
gilt.
Die schwach-* Topologie entspricht der starken Konvergenz im Operatorraum . Insbesondere gilt also (als Folgerung des Prinzips der gleichmäßigen Beschränktheit)
2.5.3 Satz. Sei Banachraum. Dann ist der Raum schwach-* folgenvollständig, d.h. zu jeder Folge , die die schwache Cauchy-Bedingung
| (2.2) |
für jedes erfüllt, existiert genau ein mit .
2.5.5 Beispiel. ist nicht schwach folgenvollständig. Dazu sei eine Folge stetiger Funktionen, die gleichmäßig beschränkt ist und punktweise gegen eine nichtstetige, aber meßbare Funktion konvergiert. So eine Folge existiert. Sei nun ein beschränktes Radonmaß. Dann gilt mit dem Satz über majorisierte Konvergenz
| (2.3) |
und somit ist schwache Cauchyfolge. Da aber ein eventueller schwacher Grenzwert insbesondere punktweiser Grenzwert sein muß (man wähle einfach Diracmaße) und dieser als nichtstetig vorausgesetzt wurde, kann er nicht Element von sein.
2.5.6 Beispiel. Sei eine Folge aus einem Hilbertraum . Gilt für jedes die schwache Cauchy-Bedingung
| (2.4) |
so existiert ein mit . Die Cauchy-Bedingung ist essentiell um Konvergenzkriterien für Reihen zu beweisen. Damit gilt in jedem Hilbertraum folgendes schwache Konvergenzkriterium
Satz. Sei Hilbertraum. Dann konvergiert die Reihe genau dann schwach gegen ein , wenn für jedes die Reihe in konvergiert.
Wir wollen nun einige Beispiele zu den Konvergenzbegriffen diskutieren.
2.5.7 Beispiel. Sei kompakter metrischer Raum. Dann hat den Dualraum der -wertigen Radon-Maße auf . Sei nun eine Folge stetiger Funktionen. Diese konvergiert schwach gegen ein , falls für jedes Maß
| (2.5) |
gilt.
2.5.8 Beispiel. Sei diesmal eine Folge aus , so daß für alle
| (2.6) |
gilt, so folgt die Existenz eines Maßes mit , d.h.
| (2.7) |
für alle . In der Maßtheorie / Stochastik sagt man sei gegen verteilungskonvergent.
2.5.9 Beispiel. Sei eine Folge von Punkten aus und gelte in und . Dann konvergieren die Punktmaße schwach-* gegen ,
| (2.8) |
Diese Folge konvergiert aber nicht schwach, da sonst für jede Borel-Menge
| (2.9) |
gelten müßte (warum?), was aber für offenbar falsch ist.
2.5.10 Beispiel. Für ein weiteres Beispiel betrachten wir die Räume , und . Für Folgen mit Gliedern kann man nun neben der Normkonvergenz in sowohl schwache als auch Schwach-*-Konvergenz untersuchen.
Es gilt , , falls
| (2.10) |
Es gilt falls für jede Nullfolge
| (2.11) |
Andererseits gilt , falls für jede beschränkte Folge
| (2.12) |
Ein bekanntes Resultat von Schur besagt, daß in diesem Fall aus schon folgt. Der Raum besitzt die Schur-Eigenschaft.
2.5.11 Beispiel. Die Folge der Basisfolgen , wie vorher mit der 1 an der -ten Stelle, erfüllt . Also kann nicht in der Norm gegen Null konvergieren. Allerdings gilt für jede Nullfolge
| (2.13) |
also . Die Folge ist in nicht schwach konvergent, da nicht gegen Null strebt.
Im folgenden interessieren uns Kriterien für die Existenz schwach-*-konvergenter Teilfolgen. Das für uns zentrale Resultat ist dazu der folgende Satz. Er basiert auf der Separabilität des Raumes und dem Satz von Banach–Steinhaus.
2.6.1 Satz (Banach–Alaoglu12 ). Ist separabler Banachraum, so besitzt jede Folge mit eine schwach-* konvergente Teilfolge.
Beweis. Sei dazu dicht in . Die Folge der Zahlen ist beschränkt. Nach dem Satz von Bolzano–Weierstraß existiert eine konvergente Teilfolge . Aus demselben Grund besitzt wiederum eine konvergente Teilfolge . So fährt man fort. Die Diagonalfolge liefert nach Konstruktion konvergente Folgen für jedes .
Nach dem Satz von Banach–Steinhaus ist aber nun schwach-* konvergent, es existiert also ein mit . □
Die Voraussetzung der Separabilität ist hier notwendig. Im Raum ist die Folge der Funktionale in der Norm beschränkt, , aber keine Teilfolge ist schwach-*-konvergent. Für jede Teilfolge liefert nämlich mit für schon .
Da Hilberträume reflexiv sind, stimmen auf ihnen schwache und schwach-* Konvergenz überein. In separablen Hilberträumen ist die Einheitskugel also schwach folgenkompakt. Separabilität ist hier allerdings unerheblich.
2.6.2 Korollar. Sei Hilbertraum. Dann ist die abgeschlossene Einheitskugel von schwach folgenkompakt.
Beweis. Sei , mit . Sei weiter , und somit . Nach Konstruktion ist separabel. Es existiert also eine in schwach konvergente Teilfolge , und damit gilt für alle
| (2.1) |
Da für alle ebenso gilt, konvergiert schwach in . □
In reflexiven Banachräumen ist man versucht, ähnlich vorzugehen. Jede Folge in ist sicher in einem separablen Teilraum , dem Normabschluß enthalten. Da reflexiv ist, ist auch reflexiv und nach folgendem Lemma separabel.
Beweis. Sei separabel und sei eine in der Einheitssphäre dichte Folge. Nach Definition der Norm in existieren damit mit und .
Betrachtet man nun die -lineare Hülle , so ist diese offenbar abzählbar. Angenommen, ihr Abschluß ist nicht . Dann existiert nach dem Satz von Hahn–Banach ein mit und für alle . Für dieses gilt
| (2.2) |
Damit können die aber nicht dicht in der Sphäre sein. Widerspruch! □
Also existiert eine (in ) schwach konvergente Teilfolge von und ein mit für alle . Da jede Linearformen auf auch eine auf ist, impliziert dies schwache Konvergenz in .
Eine Anwendung ist der folgende Existenzsatz für Bestapproximationen. Um die Eindeutigkeit zu garantieren, benötigt man stärkere Voraussetzungen.
2.6.5 Satz. Sei reflexiv und ein abgeschlossener Teilraum von . Sei weiter . Dann gibt es ein , für welches
| (2.3) |
Beweis. Ist so folgt und Existenz (und Eindeutigkeit) sind klar. Sei also im folgenden . Sei weiter eine Minimalfolge. Diese ist wegen
| (2.4) |
beschränkt und damit nach Folgerung 2.6.4 relativ folgenkompakt. Es existiert also eine schwach konvergente Teilfolge und ein mit .
Dieses löst die Bestapproximationsaufgabe. Da abgeschlossen und als Unterraum auch konvex ist folgt aus Satz 2.4.7, dass . Weiter impliziert mit Korollar 2.4.9
| (2.5) |
Man beachte: Die Zuordnung , die jedem seine Bestapproximation zuordnet, ist im allgemeinen nicht linear. Nur in Hilberträumen ergeben sich hier stets lineare Projektoren.
Einfacher werden Bestapproximationsaufgaben, wenn der Unterraum aus dem approximiert wird, endlichdimensional ist. Dann ist die Einheitskugel in kompakt und wir können (ganz ohne Nutzung des Satzes von Banach–Alaoglu) aus jeder Minimalfolge eine konvergente Teilfolge auswählen.
2.6.6 Satz. Sei normierter Raum und endlichdimensionaler Teilraum von . Dann existiert zu jedem eine Bestapproximation an aus .
Derartige Approximationsprobleme bezeichnet man als Tschebyscheff-Approximation. Das Standardbeispiel dazu ist, Funktionen aus durch Polynome vom Grad zu approximieren. In diesem Falle kann man sogar zeigen, daß die Bestapproximation eindeutig bestimmt ist (der Haarsche13 Eindeutigkeitssatz, ein Beweis findet sich im Buch von Heuser).
Für das nachfolgende sei an die Definition der Kompaktheit einer Menge erinnert. Ebenso daran, daß es zwei verschiedene Kompaktheitsbegriffe gibt.
2.7.1 Definition. Eine Teilmenge eines topologischen Raumes heißt
überdeckungskompakt, falls jede offen Überdeckung , offen in , eine endliche Teilüberdeckung besitzt;
äquivalent dazu: falles jedes System abgeschlossener Teilmengen , , mit nichtleeren endlichen Schnitten nichtleeren Schnitt besitzt;
folgenkompakt, falls jede Folge aus eine in konvergente Teilfolge besitzt.
In metrischen Räumen sind beide Begriffe äquivalent. Wenn wir über lokalkonvexe Topologien sprechen, müssen wir sie unterscheiden. Besitzt der Raum eine abzählbare Umgebungsbasis, so folgt aus der Überdeckungskompaktheit die Folgenkompaktheit. Dies gilt zum Beispiel in separablen Räumen. Im allgemeinen sind die beiden Kompaktheitsbegriffe verschieden.
In Dualräumen gilt das folgende Kompaktheitsresultat. Das genutzte Hauptargument ist topologischer Natur und beruht darauf, dass Produkte kompakter Mengen kompakt sind (Satz von Tychonov).
Beweis. Schritt 1. Wir gehen in zwei Teilschritten vor und betrachten zuerst die Menge aller Funktionen von nach . Diese kann mit einer Produkttopologie versehen werden. Eine Subbasis dieser Topologie ist durch die Mengen für beliebige offenen Mengen und beliebige gegeben. Eine Menge ist also genau dann offen, wenn sie Vereinigung endlicher Schnitte von Mengen ist.
Sei nun abgeschlossen und für jedes beschränkt. Dann ist kompakt in der Produkttopologie. Dazu zeigen wir, daß jedes System abgeschlossener Teilmengen , , mit für beliebige endliche Schnitte schon nichtleeren Durchschnitt hat. Dazu machen wir zuerst das System größer. Wir betrachten Familien abgeschlossener Teilmengen von , die
enthalten; und
für die alle endlichen Schnitte nichtleer sind.
Die Menge aller solchen endlichen Familien ist durch Inklusion geordnet und jede aufsteigende Kette ist offenbar durch ihre Vereinigung nach oben beschränkt. Damit existiert nach dem Lemma von Zorn eine Familie, welche enthält aber selbst nicht echte Teilmenge einer größeren Familie mit endlicher Durchschnittseigenschaft ist.
Wir nehmen oBdA an, daß schon maximal ist. Für jedes und betrachten wir nun die Menge . Da nach dem Satz von Heine–Borel kompakt ist und die Familie die endliche Durchschnittseigenschaft besitzt, ist . Wir wählen und bezeichnen mit die entstehende Auswahlfunktion.
Wir zeigen . Für jedes und jede Umgebung von gilt . Damit folgt aber . Da maximal ist, enthält es insbesondere den Abschluß von in und ebenso den Abschluß endlicher Schnitte . Auch diese schneiden jedes der nichttrivial. Damit folgt aber, dass jede enthaltende offene Menge nichtleeren Schnitt mit allen besitzt und somit insbesondere .
Schritt 2. Wir betrachten die Einbettung , versehen mit der schwach-* Topologie. Diese ist nach Konstruktion der Produkttopologie homöomorph und das Bild der Einheitskugel von ist in als Schnitt der offenbar abgeschlossenen Mengen
| (2.1) |
abgeschlossen. Weiter sind alle Schnitte beschränkt und damit kompakt. Also ist schwach-* überdeckungskompakt. □
Für reflexive Räume ergibt sich die schwache Kompaktheit der Einheitskugel. Es gilt sogar die Umkehrung, aus der schwachen (Folgen-) Kompaktheit der Einheitskugel folgt die Reflexivität des Raumes. Dazu zeigen wir zuerst
2.7.3 Lemma (Goldstine14 ). Die Einheitskugel ist schwach-* dicht in der Einheitskugel .
Beweis. Sei dazu . Dann existiert zu jedem und beliebigen mit nach Lemma 2.3.7 ein , , mit
| (2.2) |
Insbesondere gilt mit
| (2.3) |
Nun bilden Mengen der Form für beliebiges und endliche beliebige Familien aber gerade eine Umgebungsbasis von in und die Dichtheit ist gezeigt. □
2.7.4 Korollar. Sei normierter Raum. Dann sind äquivalent
ist reflexiv.
Die abgeschlossene Einheitskugel in ist schwach kompakt.
Beweis. (1)(2) entsprich dem Satz von Alaoglu. (2)(1) Dies ist eine direkte Folgerung aus dem Lemma von Goldstine. Ist die Einheitskugel von schwach kompakt, so ist ihr Bild unter der kanonischen Einbettung schwach-* kompakt und somit abgeschlossen. Also folgt und damit . □
2.7.5 Satz (Eberlein15 –Šmulian16 ). Sei normierter Raum und schwach abgeschlossen. Dann sind äquivalent
Die ist schwach kompakt.
Die ist schwach folgenkompakt.
Zum Beweis. Wir verweisen auf die Literatur, z.B. Dunford–Schwartz Kapitel V.6. □
2.7.6 Korollar. Sei normierter Raum. Dann sind äquivalent
ist reflexiv.
Die abgeschlossene Einheitskugel in ist schwach kompakt.
Die abgeschlossene Einheitskugel von ist schwach folgenkompakt.
Es sei an dieser Stelle an ein Resultat aus dem ersten Kapitel erinnert: Ein Banachraum ist genau dann endlichdimensional, wenn seine Einheitskugel normkompakt ist. Obiger Satz erlaubt es, in reflexiven Räumen endlichdimensionale Methoden anzuwenden. Insbesondere ersetzt er die im Endlichdimensionalen unverzichtbaren Sätze von Heine–Borel und Bolzano–Weierstraß.
Lineare Gleichungssysteme, abstrahiert.
3.1.1 Definition. Seien und zwei normierte Räume. Ein Operator wird als kompakt bezeichnet, falls er die Einheitskugel auf eine relativ kompakte1 Teilmenge des abbildet. Die Menge aller kompakten Operatoren aus wird mit bezeichnet.
Kompakte Operatoren bilden beschränkte Teilmengen von auf relativ kompakte Teilmengen aus ab.
Sind und , so folgt
| (3.1) |
Ist , und . Dann folgt und .
Aus Punkt (3) ergibt sich unmittelbar, daß im Allgemeinen Operatoren nicht gleichzeitig invertierbar und kompakt sein können.
Beweis. Wäre stetig invertierbar, so würde gelten. Die identische Abbildung kann aber nach Satz 1.3.9 nur in endlichdimensionalen Räumen kompakt sein. □
Beweis. Sei eine Folge kompakter Operatoren, die in gegen konvergiert. Sei weiter eine beschränkte Folge aus . Nun ist relativ kompakt, besitzt also eine konvergente Teilfolge . Die Folge besitzt eine konvergente Teilfolge . Dies kann man fortführen bis man unendlich viele Teilfolgen konstruiert hat. Die Diagonalfolge besitzt nun auf Grund des Auswahlverfahrens die Eigenschaft, daß alle Folgen konvergent sind.
Bezeichne . Dann gibt zu ein , so daß . Zu diesem bestimmen wir , so daß für stets gilt. Dann folgt
die Folge ist in konvergent. □
Einige Bemerkungen zu Operatoren in einem Raum. Sei Banachraum. Dann bezeichnet man kurz als und man sieht aus Propostion 3.1.2, daß es sich bei um ein abgeschlossenes Ideal der Banachalgebra handelt.
Kompakte Operatoren sind von der schwachen Topologie zur Normtopologie folgenstetig, man sagt auch sie seien vollstetig:
3.1.5 Satz. Sei kompakt. Konvergiert dann schwach in , so konvergiert die Folge der Bilder in der Norm von .
Beweis. Die Folge ist nach Satz 2.4.5 beschränkt, die Bildfolge also relativ kompakt. Sei ein Häufungspunkt2 von . Dann existiert eine Teilfolge die in der Norm gegen konvergiert, also auch schwach .
Wegen Proposition 2.4.6 folgt aber auch . Da Grenzwerte eindeutig bestimmt sind, folgt somit und besitzt nur einen Häufungspunkt. Da jede Teilfolge eine konvergente Teilfolge besitzt, gilt insbesondere . □
Für Beispiele benötigen wir Kompaktheitskriterien in verschiedenen Räumen. Bekannt sein sollte aus der Grundvorlesung der Satz von Arzela3 –Ascoli4 . Wir wollen ihn in einer etwas allgemeineren Fassung angeben.
3.1.6 Satz (Arzela–Ascoli). Sei kompakter metrischer Raum und Banachraum. Sei weiter der Raum der stetigen Funktionen auf mit Werten in versehen mit der Supremumsnorm
| (3.2) |
Dann ist eine Teilmenge relativ kompakt genau dann, wenn sie
gleichmäßig beschränkt ist, d.h.
| (3.3) |
gleichgradig gleichmäßig stetig ist, d.h.
| (3.4) |
und für jedes die Menge relativ kompakt in ist.
Beweis. Wir beweisen nur das Kompaktheitskriterium (den Satz von Arzela), die Rückrichtung (nach Ascoli) verbleibt als Übungsaufgabe.
Sei eine beliebige Folge aus . Zu zeigen ist, daß diese eine in konvergente Teilfolge enthält.
Da kompakt ist, existiert zu jedem eine endliches -Netz für . Damit existiert insbesondere eine in dichte Folge (als Vereinigung der -Netze mit ). Nach Voraussetzung ist die Folge in relativ kompakt. Damit existiert eine Teilfolge von , so daß in konvergiert. Wir wählen nun rekursiv Teilfolgen aus , so daß in konvergiert. Für die Diagonalfolge konvergiert somit für jedes .
Damit ist aber Cauchyfolge in . Da die gleichgradig stetig sind, existiert zu jedem ein mit (3.4). Wir fixieren und wählen ein endliches -Netz aus der Folge . Zu gegebenem existiert damit ein , so daß gilt. Also folgt
für . Nach Konstruktion ist dies gleichmäßig in und der Satz ist gezeigt. □
3.1.7 Beispiel. Seien Abschluß beschränkter Gebiete und . Dann ist der assoziierte Integraloperator
| (3.6) |
kompakt. Nach Korollar 3.1.3 kann also die Integralgleichung erster Art
| (3.7) |
in nicht stetig nach aufgelöst werden. Nach dem Satz von Banach über den inversen Operator (Korollar 1.4.6) kann damit auch nicht zu jedem eine eindeutig bestimmte Lösung existieren.
Beweis. Das ist eine Anwendung des Satzes von Arzela–Ascoli im Raum , sei dazu . Dann ist
| (3.8) |
gleichmäßig beschränkt in und da auf gleichmäßig stetig ist finden wir insbesondere zu ein mit für alle und damit auch
| (3.9) |
gleichmäßig in . Also folgt gleichgradige Stetigkeit und damit mit Arzela–Ascoli die Behauptung. □
3.1.8 Beispiel. Sei Abschluß eines beschränkten Gebietes im , mit und gelte
| (3.10) |
für ein . Dann heißt die Kernfunktion schwach singulär und der Operator
| (3.11) |
(definiert im Sinne eines uneigentlichen Riemannintegrals) ist kompakt.
Beweis. Dies folgt aus dem vorigen Beispiel. Das Integral existiert als uneigentliches Riemannintegral, da
| (3.12) |
Um zu zeigen, daß der Operator kompakt ist, stellen wir den Operator als Normgrenzwert kompakter Operatoren dar. Dazu sei stückweise stetig mit für , für und für . Sei weiter
| (3.13) |
Dann ist der zugeordnete Operator nach Beispiel 3.1.7 kompakt. Weiter konvergiert in und in , da
| (3.14) |
Als weitere wichtige Klasse von Räumen sind uns die -Räume begegnet. Ein Kompaktheitskriterium in diesen Räumen läßt sich mit dem Satz von Arzela–Ascoli beweisen.
3.1.9 Satz (Fréchet–Kolmogorov5 ). Eine Teilmenge , , ist relativ kompakt genau dann, wenn sie
gleichmäßig normbeschränkt ist, d.h.
| (3.15) |
gleichgradig -stetig und -integrierbar ist, d.h.
| (3.16) |
und
| (3.17) |
gilt.
Beweisskizze. Wir beweisen wiederum nur das Kriterium und überlassen die Notwendigkeit der Bedingungen als Übungsaufgabe.
Für sei die Translation um . Wegen Bedingung (3.16) gilt gleichmäßig in . Bezeichne nun die Kugel vom Radius und
| (3.18) |
den entsprechenden Mittelwert über die Translate. Dann gilt mit Hölder und Fubini–Tonelli
| (3.19) |
| (3.20) |
| (3.21) |
existiert. Damit gilt aber
| (3.22) |
| (3.23) |
abgeschätzt werden. Der erste und dritte Term gehen gleichmäßig in mit gegen Null. Der zweite ist mit (3.17) abschätzbar und geht gleichmäßig in mit gegen Null.
Sei nun . Sei weiter so klein gewählt, daß
| (3.24) |
gilt und so groß, daß
| (3.25) |
Weiterhin sei und wie oben konstruiert. Damit ist ein endliches von und damit ein endliches -Netz für . Also ist relativ kompakt. □
Als dritte Klasse wollen wir Banachräume mit Basis betrachten.
3.1.10 Definition. Sei ein unendlichdimensionaler Banachraum und eine Folge von Elementen aus . Die Folge heißt Schauderbasis6 von , falls zu jedem eine eindeutig bestimmte Folge von Skalaren existiert, so daß
| (3.26) |
gilt. Die Schauderbasis heißt normalisiert, falls für alle gilt.
3.1.11 Beispiel. Für die Räume und mit ist durch die Basisfolgen (mit der an -ter Stelle) eine normalisierte Schauderbasis gegeben. Diese ist keine Schauderbasis für . (Warum?)
Sei im folgenden also ein Banachraum mit normalisierter Schauderbasis . Dann kann man jedem bijektiv eine Koeffizientenfolge zuordnen. Die Menge der Koeffizientenfolgen bildet offensichtlich einen Vektorraum, nennen wir ihn . Auf diesem definieren wir durch
| (3.27) |
eine Norm. Analog zur Vollständigkeit von zeigt man die Vollständigkeit von . Weiter impliziert die Definition der Norm die Abschätzung , also ist die Koeffizientenabbildung nach dem Satz über den inversen Operator stetig invertierbar und die Räume und sind isomorph. Es gibt also eine Konstante , so daß
| (3.28) |
Als Nebeneffekt haben wir gezeigt, daß sämtliche der Projektionen beschränkte Operatoren sind und gilt.
Für Banachräume mit Basis gilt das folgende Kompaktheitskriterium. Man fordert, daß die Koordinaten gleichmäßig gegen Null streben.
3.1.12 Satz. Sei Banachraum mit normalisierter Schauderbasis und zugeordneten Projektoren . Eine Teilmenge ist relativ kompakt genau dann, wenn beschränkt ist und
| (3.29) |
gilt.
Beweis. [] Sei . Dann wählen wir so groß, daß
| (3.30) |
gilt. Weiter ist als beschränkte Teilmenge () eines endlichdimensionalen Teilraumes nach dem Satz von Heine–Borel relativ kompakt. Also existiert ein endliches -Netz , …, für diese Menge, d.h., für jedes gibt es ein mit
| (3.31) |
Damit folgt aber
| (3.32) |
und bildet ein endliches -Netz für . Also ist relativ kompakt. [] Sei nun relativ kompakt. Dann existiert zu jedem ein endliches -Netz von . Damit existiert zu jedem ein mit . Nach Definition der Schauderbasis streben die Reihenreste für gegen Null. Also existiert ein von unabhängiges , so daß für alle
| (3.33) |
und damit
| (3.34) |
für alle gilt. □
3.1.13 Beispiel. Der Raum besitzt eine Schauderbasis. Das klassische Beispiel einer solchen Basis für den geht auf Schauder zurück und besteht aus linearen Splines.
Sei dazu
| (3.35) |
und für sowie
| (3.36) |
Dann ist die Folge
eine Schauderbasis für .
3.1.14 Beispiele. Die Räume , besitzen eine Schauderbasis. Beispiele dazu sind die sogenannten Waveletbasen, etwa die Haar-Basis bestehend aus den Funktionen
| (3.37) |
und
| (3.38) |
für und . In lexikographischer Reihenfolge
| (3.39) |
ergeben sie eine Schauderbasis des für . Die trigonometrischen Funktionen bilden eine Schauderbasis für für , aber nicht für .
3.1.15 Beispiel. Jeder separable Hilbertraum besitzt eine Orthonormalbasis, also damit auch eine Schauderbasis.
Schauderbasen haben im allgemeinen einen Nachteil; die Basiseigenschaft und das Konvergenzverhalten hängt von der Reihenfolge ab. Eine Schauderbasis heiß unbedingt, falls für jedes die (eindeutig bestimmte) Darstellung als Reihe unbedingt konvergiert. Die oben erwähnte Haar-Basis ist unbedingt in für , während in keine unbedingte Schauderbasis existiert. Die trigonometrischen Funktionen sind nur für unbedingt.
Stärker ist der Begriff einer Rieszbasis. Eine Schauderbasis heißt -Rieszbasis, falls der oben definierte Folgenraum isomorph zu ist. Für eine -Rieszbasis eines Banachraumes existiert also eine Konstante , so daß für jedes und seine zugeordnete Koeffizientenfolge
| (3.40) |
gilt. Rieszbasen sind immer unbedingt. Beispiele von -Rieszbasen sind die oben erwähnten Waveletbasen auf , .
Wir wollen einen Operator als endlichdimensional bezeichnen, wenn sein Bild ein endlichdimensionaler Teilraum von ist. Offenbar ist jeder endlichdimensionale Operator kompakt (da in endlichdimensionalen Räumen der Satz von Heine–Borel gilt).
3.2.1 Satz (Grothendieck7 ). Sei Banachraum. Dann sind die folgenden Aussagen äquivalent:
Für jeden Banachraum ist die Menge der endlichdimensionalen Operatoren dicht in
Für jede relativ kompakte Teilmenge und jede Zahl existiert ein endlichdimensionaler Operator mit
| (3.1) |
Gelten diese Aussagen, so sagt man, besitzt die Approximationseigenschaft.
Beweisskizze. Wir zeigen nur die Richtung (2)(1), für den Schritt (1)(2) verweisen wir auf die Literatur, z.B. das Buch von Lindenstrauss–Tzafriri.
Sei ein kompakter Operator. Dann ist das Bild der Einheitskugel aus relativ kompakt in . Für sei der nach Voraussetzung existierende endlichdimensionale Operator. Dann erfüllt nach Konstruktion
| (3.2) |
und ist offensichtlich auch endlichdimensional. □
Beweis. Wir zeigen die zweite der Eigenschaften und konstruieren den Operator . Sei dazu ein endliches -Netz von und . Zu jedem kann man nun eine Bestapproximation aus an wählen. Nach dem Projektionssatz ist diese durch gegeben und mindestens so gut, wie das am nächsten liegende . Nach Konstruktion gilt also . □
Beweis. Folgt direkt aus dem Kompaktheitskriterium für Banachräume mit Basis, der gesuchte Operator ist durch den durch die Basis bestimmten Projektor für hinreichend großes gegeben. □
3.2.4 Beispiele. Die Räume , und , , besitzen die Approximationseigenschaft. Ebenso besitzt , , und damit auch , , die Approximationseigenschaft.
Es gilt ebenso eine duale Aussage zu Satz 3.2.1. Ein Beweis findet sich ebenso im Buch von Lindenstrauss–Tzafriri.
3.2.5 Satz (Grothendieck). Sei Banachraum. Dann sind die folgenden Aussagen äquivalent:
Für jeden Banachraum ist die Menge der endlichdimensionalen Operatoren dicht in
besitzt die Approximationseigenschaft.
Sei kompakter Operator. Gegenstand dieses Abschnittes soll es sein, eine Lösungstheorie für Gleichungen der Form
| (3.1) |
in einem Banachraum zu entwickeln. Behandelt werden sollen dabei die Fragen nach der Existenz von Lösungen, deren Anzahl/Dimension, und deren Eindeutigkeit.
Als Beispiel kann man Integralgleichungen zweiter Art,
| (3.2) |
zu vorgegebenem stetigen (oder schwach singulären) Kern und rechter Seite , im Hinterkopf behalten.
Ein erster Schritt besteht in der Lösung des homogenen Problems. Die Kompaktheit von impliziert sofort
Beweis. Eingeschränkt auf den Nullraum stimmt mit der Identität überein. Die identische Abbildung ist aber nur in endlichdimensionalen Räumen kompakt. □
Beweis. Sei ein Element des Abschlusses von . Dann existiert eine Folge mit . Da endlichdimensional ist, existiert zu jedem eine Bestapproximation , .
Schritt 1: Die Folge ist beschränkt. Wäre sie es nicht, gäbe es eine Teilfolge mit . Normiert man
| (3.3) |
so existiert wegen der Kompaktheit von eine Teilfolge mit für . Weiter ist
| (3.4) |
da konvergent ist. Insbesondere ist also
| (3.5) |
also , . Das impliziert aber
| (3.6) |
im Widerspruch zur Konvergenz. Also ist beschränkt.
Schritt 2: Wegen der Kompaktheit von besitzt eine konvergente Teilfolge. Dies impliziert aber die Existenz einer konvergenten Teilfolge von , da
| (3.7) |
Also existiert mit und . □
Da Potenzen von die Form
| (3.8) |
haben, gelten die ersten beiden Rieszschen Sätze auch für diese Operatoren. Insbesondere sind die Nullräume alle endlichdimensional und die Bildräume alle abgeschlossen. Beide hängen eng zusammen.
3.3.3 Satz (Riesz). Es existiert ein , so daß
Weiter gilt mit dieser Zahl
| (3.10) |
Man sagt, der Operator ist kettenendlich mit Kettenlänge (oder auch Riesz-Zahl) .
3.3.4 Beispiel. Bevor wir zum Beweis dieses Satzes kommen, ein Beispiel. Sei eine komplexe -Matrix und sei Eigenwert von . Dann entspricht die Kettenlänge des Operators der Dimension des größten Jordanblocks zum Eigenwert . Zum Beweis betrachte man die Darstellung von in Jordan-Normalform.
Beweis zu Satz 3.3.3. Wir zerlegen den Beweis in Teilschritte.
Schritt 1: Wir zeigen die Inklusionskette (3.9a). Die Inklusionen sind klar. Angenommen alle diese Inklusionen sind echt. Dann existiert nach dem Rieszschen Lemma von der Fastsenkrechten (Lemma 1.3.8) zu jedem ein mit und . Wir untersuchen die Folge . Wegen
| (3.11) |
für ist . Damit kann aber keine konvergente Teilfolge enthalten, im Widerspruch zur Kompaktheit von und der Beschränktheit von .
Schritt 2: Angenommen . Dann folgt
| (3.12) |
und nach der ersten Gleichheit bleibt die Inklusionskette konstant. Sei die kleinste Zahl mit .
Schritt 3: Inklusionskette (3.9b). Die Inklusion ist trivial. Angenommen, alle Inklusionen sind echt. Dann kann man wieder mit dem Rieszschen Lemma 1.3.8 eine Folge , mit konstruieren. Setzt man nun , so folgt ganz analog für daß mit
| (3.13) |
und damit . Aber das widerspricht der Kompaktheit von . Also ist auch diese Inklusionskette endlich und es gibt ein mit .
Schritt 4: Aus folgt wiederum
| (3.14) |
Sei die kleinste Zahl mit . Damit ist mit einem neuen die zweite Inklusionskette gezeigt.
Schritt 5: Wir zeigen . Wir zeigen dies indirekt und nehmen zuerst an, dass . Sei . Wegen existiert damit ein mit . Andererseits ist . Da , folgt damit aber . Widerspruch!
Also gilt . Angenommen, es gilt sogar . Sei nun . Dann gibt es ein mit , also . Da , folgt also und damit im Widerspruch zur Definition von .
Also muß gelten.
Schritt 6: Wir zeigen die direkte Summe. Sei . Dann existiert mit und damit . Da aber gilt, muß damit sein, also gelten.
Sei nun beliebig. Dann folgt mit die Existenz eines mit und damit . Also folgt und ist die gesuchte Zerlegung von . □
Nun können wir die soeben konstruierte Lösungstheorie in einem Satz zusammenfassen. Wir unterscheiden die Fälle und .
3.3.5 Satz (Riesz). Sei Banachraum8 und .
Ist injektiv, so ist invertierbar.
Ist nicht injektiv, so ist der Projektionsoperator , der durch die Zerlegung bestimmt wird, kompakt und invertierbar.
Beweis. (1) Ist injektiv, so folgt und damit . Nach dem Satz über den inversen Operator existiert . (2) Auf definiert
| (3.15) |
eine Norm. Da endlichdimensional ist, ist diese auf zu äquivalent. Es gibt also ein mit und damit für
| (3.16) |
Damit ist beschränkt und endlichdimensional, also kompakt. Also kann man auf die Rieszschen Sätze anwenden. Da aus ,
| (3.17) |
und damit folgt, gilt und damit , also . Damit folgt aber per Induktion , also . Durch Anwenden von Teil 1 ist der Satz bewiesen. □
3.3.6 Beispiel. Wendet man die Aussagen konkret auf Integralgleichungen zweiter Art
| (3.18) |
im Raum an, so hat man also zuerst die homogene Gleichung () zu untersuchen. Besitzt diese nur die triviale Lösung in , so existiert zu jedem genau eine Lösung und der Operator ist beschränkt.
Hat das homogene Problem nichttriviale Lösungen, so muß die rechte Seite Bedingungen erfüllen, so daß das Problem lösbar ist. Diese sind durch den Projektor darstellbar.
Nimmt man nun eine Lösung , so kann man diese in einen Anteil aus und einen Anteil aus zerlegen. Wegen
| (3.19) |
erfüllt das lineare Gleichungssystem (endlicher Dimension)
| (3.20) |
in . Es gilt genau dann, wenn dieses Gleichungssystem lösbar ist. Sei eine der Lösungen. Da gilt, ist
| (3.21) |
die zugehörige Lösung der Ausgangsgleichung.
Bis jetzt haben wir nur den Operator und die Gleichung in betrachtet. Jetzt wollen wir das Ganze mit Dualitätstheorie verbinden. Ist der transponierte Operator ebenfalls kompakt, so können wir vollkommen analog die Gleichung in behandeln und die Sätze der Rieszschen Theorie gelten. Wir wollen nun beide Gleichungen gleichzeitig betrachten.
Vorerst ein erster Satz zum Falle eines Hilbertraumes . In diesem Falle (und bei korrekter Identifikation der beiden Räume) sprechen wir von adjungierten Operatoren und , falls
| (3.1) |
gilt. Existenz, Eindeutigkeit und Eigenschaften folgen direkt aus den entsprechenden Aussagen über transponierte Operatoren.
Beweis. Da kompakt ist, ist auch kompakt. Insbesondere existiert zu jeder Folge aus , , eine Teilfolge für die konvergiert. Aber dann folgt
| (3.2) |
Damit haben wir eine konvergente Teilfolge konstruiert und ist kompakt. □
Zentral für die nachfolgende Theorie ist folgende Verallgemeinerung.
Beweis. [] Wir zeigen, daß kompakt ist. Sei und der Abschluß von in . Dann ist kompakt. Sei weiter beschränkt. Dann ist wegen
| (3.3) |
für und die Menge in gleichmäßig beschränkt und gleichgradig stetig; nach dem Satz von Arzela–Ascoli also relativ kompakt. Also existiert zu jedem ein endliches -Netz . Ist beliebig, so finden wir also ein mit
| (3.4) |
Da gilt, folgt daraus
| (3.5) |
und da beliebig war, ist ein endliches -Netz von . Da beliebig war, ist relativ kompakt und damit . [] Nach dem ersten Teil ist kompakt als Operator von nach . Da abgeschlossener Teilraum von ist und auf diesem und übereinstimmen, ist kompakt, also da auch . □
Für den folgenden Satz benötigen wir einen Zusammenhang zwischen Unterräumen aus und Unterräumen aus . Dazu führen wir den Annihilator
| (3.6) |
eines Unterraumes von ein. Durch Dualisieren erhält man den Koannihilator
| (3.7) |
in nichtreflexiven Räumen ist zwischen und zu unterscheiden. Dabei gilt (als Folgerung des Satzes von Hahn–Banach)
Für einen Teilraum eines Dualraumes gilt im Allgemeinen allerdings nur . Der Begriff des Annihilators verallgemeinert das orthogonale Komplement.
3.4.4 Satz (Fredholm9 ). Sei kompakt. Dann gilt
| (3.9) |
Beweis. Beide Aussagen ergeben sich direkt durch nachrechnen,
liefert die erste Identität und Dualisieren
die zweite. □
Da abgeschlossen ist, folgt aus schon
| (3.10) |
Aus diesem ersten Fredholmschen Satz ergibt sich damit ein wichtiges Lösbarkeitskriterium für die betrachteten Operatorgleichungen, die Fredholmsche Alternative. Entweder ist die adjungierte Gleichung
| (3.11) |
in eindeutig (und damit nur trivial) lösbar. Dann ist für jede rechte Seite die Gleichung
| (3.12) |
eindeutig lösbar. Oder die adjungierte Gleichung (3.11) besitzt nichttriviale Lösungen. Dann ist (3.12) genau dann lösbar, wenn für jede Lösung von (3.11)
| (3.13) |
gilt. Die Lösung von (3.12) ist nicht eindeutig.
Den ersten Fredholmschen Satz kann man ebenso auf die Potenzen von anwenden. Es gilt
| (3.14) |
für alle . Insbesondere ergibt sich als Folgerung:
Zwischen und besteht ein tieferer Zusammenhang. Sie sind zueinander dual.
3.4.6 Satz (Fredholm). Sei kompakt und die Kettenlänge von . Dann gilt
| (3.15) |
wobei der Isomorphismus durch die Einschränkung gegeben ist.
Beweis. Mit dem ersten Rieszschen Satz folgt die Endlichdimensionalität beider Unterräume.
Wir zeigen zuerst, daß die Einschränkung injektiv ist. Seien dazu , . Dann existiert ein mit . Dieses kann man nach dem dritten Rieszschen Satz in seine Komponenten und zerlegen. Da gilt, folgt und damit . Damit ist die Einschränkung injektiv.
Die zweite Beweisrichtung folgt durch Dualisieren. Sei , . Dann gibt es ein mit . Wendet man in den dritten Rieszschen Satz an und zerlegt in seine Komponenten aus und , so folgt wieder und damit . Also ist punktetrennend auf und damit
| (3.16) |
und obige Einschränkung ist auch surjektiv. □
Eine Folgerung heben wir dabei hervor. Es gilt . Dasselbe gilt auch für die niedrigeren Potenzen von , hier ist es allerdings reine lineare Algebra.
Beweis. Wir nutzen die Dualitätsaussage des letzten Satzes zum Beweis. Sei also wieder die Kettenlänge des Operators . Dann folgt mit dem dritten Rieszschen Satz und , ebenso . Wir schränken unsere Betrachtung auf den (endlichdimensionalen) Raum und sein kanonisches Dual ein. Dann gilt und die Bestimmung von entspricht der Lösung eines linearen Gleichungssystems. Die zu beweisende Aussage folgt damit direkt aus dem Rangsatz der linearen Algebra,
| (3.18) |
Bemerkung. Statt mit dem vollen Dualraum kann man die Fredholmtheorie auch mit sogenannten Dualsystemen aufbauen. Ein Paar von Banachräumen und heißt dabei ein Dualsystem, falls eine separat stetige bilineare Abbildung
| (3.19) |
gegeben ist, und diese die Trennungseigenschaften
besitzt. Für zwei Dualsysteme und heißen Operatoren und zueinander konjugiert,, falls für alle und
| (3.21) |
gilt. Falls konjugierte Operatoren existieren, sind sie eindeutig bestimmt. Die obigen Sätze übertragen sich im wesentlichen. Einzige Ausnahme ist, daß der konjugierte Operator eines kompakten Operators nicht mehr automatisch kompakt sein muß, man dies also als Voraussetzung zu den Sätzen hinzuzufügen hat.
Beispiele gibt es viele, als zu dualen Raum kann man jeden dicht in eingebetteten Banachraum verwenden. Standardbeispiel ist das Dualsystem für den Abschluß eines beschränkten Gebietes mit der bilinearen Abbildung
| (3.22) |
In diesem Dualsystem besitzen beide zu untersuchenden Gleichungen dieselbe Struktur.
3.4.8 Beispiel. Wir betrachten die Integralgleichung
| (3.23) |
Offensichtlich muß jede ihrer Lösungen die Form
| (3.24) |
mit einer Konstanten haben. Eingesetzt in die Gleichung ergibt dies
| (3.25) |
Entweder ist oder . Im ersten Fall ist durch diese Gleichung eindeutig bestimmt, die Integralgleichung besitzt die eindeutige Lösung
| (3.26) |
Im zweiten Fall ist beliebig, vorausgesetzt
| (3.27) |
Dies entspricht aber gerade dem Lösbarkeitskriterium der Fredholmschen Alternative, da für die homogene adjungierte Gleichung
| (3.28) |
die Lösung besitzt.
3.4.9 Beispiel. Als zweites Beispiel betrachten wir unendliche lineare Gleichungssysteme in , . Zu lösen sei
| (3.29) |
zu vorgegebenem und Koeffizienten . Diese sind von der Form mit dem Operator
| (3.30) |
Analog zu Beispiel 1.2.6 wissen wir, daß dabei
| (3.31) |
gilt. Aus dem Kompaktheitskriterium für Banachräume mit Basis folgt, daß kompakt ist, falls
| (3.32) |
gilt. Auf das Gleichungssystem läßt sich unter dieser Voraussetzung also die oben entwickelte Theorie anwenden.
Eine mögliche Konsequenz ist folgende Aussage. Setzt man zusätzlich Dreiecksform voraus,
| (3.33) |
so ist genau dann in stetig invertierbar, wenn für alle gilt.
Zum Beweis nutzen wir, daß entweder oder untere Dreiecksform besitzt. Das homogene Problem bzw. ist dann unter obiger Voraussetzung aber nur trivial lösbar. In beiden Fällen besitzt also Kettenlänge , ist also stetig invertierbar.
3.4.10 Beispiel. Eine klassische Anwendung der Fredholmschen Alternative sind Randwertprobleme für gewöhnliche Differentialgleichungen. Wir wollen nur ein (allerdings recht allgemeines) Beispiel betrachten. Zu lösen sei10
| (3.34) |
zu vorgegebenen Randwerten , reellen Koeffizienten , und rechter Seite . Dabei sei vorausgesetzt, daß für gilt. Wir transformieren das Problem in eine Integralgleichung.
Sei also . Dann gilt für (wie man sofort mittels partieller Integration sieht)
Weiterhin gilt
Multiplikation mit , bzw. liefert nach Addition eine Darstellung für
| (3.35) |
also auch
| (3.36) |
Ist nun Lösung des Randwertproblems, so folgt mit die Integralgleichung
für . Zusammenfassen aller Ausdrücke liefert
| (3.37) |
mit
| (3.38) |
und
| (3.39) |
Ist umgekehrt eine Lösung der Integralgleichung, so definiert (3.35) eine Lösung des Randwertproblems. Beide Aufgaben sind also äquivalent.
Für die Integralgleichung (3.37) läßt sich die Fredholmsche Alternative formulieren. Sei dazu eine Lösung des homogenen konjugierten Problems
| (3.40) |
Dann impliziert daß gilt. Weiter folgt durch Differenzieren der Integralgleichung und entsprechendem Zusammenfassen sowie
und damit
| (3.41) |
Es existiert höchstens ein eindimensionaler Lösungsraum dieses (konjugierten) Problems. Ist einzige Lösung, so existiert für jedes und alle Randdaten eine eindeutige Lösung des Ausgangsproblems. Existiert eine nichttriviale Lösung , so müssen die Daten und Bedingungen erfüllen. Diese sind durch
gegeben. Die Gleichung für liefert daraus mittels partieller Integration
Erfüllen die rechte Seite und die Randdaten diese Bedingung, so existiert für unser Ausgangsproblem eine Lösung. Diese ist nicht eindeutig bestimmt.
Wir wollen die bisher behandelte Theorie der Operatorgleichungen etwas verallgemeinern und betrachten nun Operatoren mit abgeschlossenem Bild, für die der Nullraum endlichdimensional ist und der Bildraum durch endlich viele Bedingungen charakterisiert ist.
3.5.1 Definition. Seien , Banachräume und . Dann heißt Fredholmoperator, falls
endlich ist und
endlich ist.
Die Menge der Fredholmoperatoren sei mit bezeichnet. Für heißt
| (3.1) |
Alle Fredholmoperatoren haben ein abgeschlossenes Bild.
Beweis. Wir zeigen leicht mehr und nutzen nur, daß gilt. Da abgeschlossen ist, definiert
| (3.2) |
eine Norm auf , welche diesen Raum zu einem Banachraum macht. Damit induziert eine injektive stetige lineare Abbildung . Im folgenden nehmen wir o.B.d.A an, daß injektiv ist.
Seien so gewählt, daß eine Basis von bildet. Dann ist Banachraum und
| (3.3) |
ist bijektiv und stetig. Damit ist aber stetig invertierbar und abgeschlossen. □
Während sich die Dimension des Nullraums und die Kodimension des Bildraumes bei kompakten Störungen ändern können, ist der Index invariant unter kompakten Störungen. Dazu benötigen wir noch eine Hilfsaussage und eine äquivalente Charakterisierung von Fredholmoperatoren.
3.5.3 Lemma. Sei ein endlichdimensionaler Unterraum eines normierten Raumes oder abgeschlossener Unterraum endlicher Kodimension. Dann existiert ein Projektor mit .
Beweis. Siehe Übung. □
3.5.4 Satz (Atkinson11 ). Es gilt genau dann, wenn Operatoren existieren, so daß
| (3.4) |
gilt. Dabei kann gewählt werden und es gilt . Man bezeichnet als Regularisierer von .
Beweis. Schritt 1. Sei . Dann ist endlichdimensional und von endlicher Kodimension. Damit existieren nach Lemma 3.5.3 Projektoren und mit und . Weiter ist auf den Äquivalenzklassen konstant und induziert damit eine stetige Abbildung . Der Operator induziert eine Abbildung , welche nach dem Satz über den inversen Operator stetig invertierbar ist. Sei nun die Abbildung
| (3.5) |
Dann gilt
| (3.6) |
und damit und ist nach Voraussetzung kompakt. Entsprechend gilt
| (3.7) |
und damit und ist nach Voraussetzung ebenso kompakt.
Schritt 2. Existieren umgekehrt Operatoren und mit (3.4), so folgt und damit . Damit können auch in diesem Fall und gleich gewählt werden. Weiter stimmt auf der kompakte Operator mit der Identität überein. Damit ist endlichdimensional. Weiter sind nach der Riesztheorie und kettenendlich und damit
| (3.8) |
Aus letzterem folgt insbesondere und damit insbesondere .
Schitt 3. Da die Bedingung mit symmetrisch in und ist, ist mit insbesondere auch Fredholm. □
Beweis. (1) Dieser Satz ist nur lineare Algebra. Sei und seien , , Unterräume12 von mit
| (3.10) |
Damit folgt
| (3.11) |
Sei nun ein Unterraum von mit . Die Einschränkung ist injektiv, also ist (algebraisch) isomorph zu . Damit folgt aber und . Damit ergibt sich
und somit
und damit die Behauptung. (2) Wegen Satz 3.4.7 und der Fredholmschen Alternative gilt für . Weiter impliziert der Satz von Atkinson, daß mit auch Fredholm ist. Sei dazu mit und . Dann folgt und und regularisiert ebenso . Mit Teil 1 und obiger Bemerkung folgt nun aber
| (3.14) |
Damit kann man die Resultate der Fredholmtheorie auf Fredholmoperatoren übertragen. Dies soll im folgenden kurz zusammengefaßt werden. Es gilt
3.5.6 Korollar. Sei . Dann gilt und
| (3.15) |
Weiterhin gilt
| (3.16) |
und falls reflexiv ist damit auch
| (3.17) |
Beweis. Ist , so existiert mit und . Also gilt insbesondere und . Damit ist aber auch Fredholm.
Weiter gilt genau dann, wenn und damit wenn für alle gilt. Damit ist aber . Entsprechend ist äquivalent zu und damit zu für alle . Damit ist aber .
Nun ist aber und die weiteren Aussagen folgen. □
3.5.7 Beispiel. In sei der Shiftoperator und der Shiftoperator . Dann gilt und für den Projektor auf die erste Basisfolge. Damit ist Fredholm und es gilt .
Der Index ist stabil unter kleinen Störungen in der Operatornorm. Das besagt gerade folgendes Lemma.
Beweis. Sei . Dann existieren Zerlegungen und mit stetigen Projektoren auf die Komponenten und stetig invertierbar. Damit kann man in Blockform schreiben,
| (3.18) |
Sei nun mit . Zerlegt man entsprechend in Blockform,
| (3.19) |
So folgt und für hinreichend kleine ist invertierbar. Mit dem Satz von Atkinson ist damit aber schon Fredholm (jede Fortsetzung von auf den gesamten Raum regularisiert ).
Weiter gilt genau dann, wenn mit und und damit wenn . Nun ist endlichdimensional und damit . Analog folgt durch Betrachtung von , daß und damit
| (3.20) |
mit dem Rangsatz für Matrizen. □
3.5.9 Beispiel. (Toeplitzoperatoren13 und Gohberg–Krein14 Indexformel) Wir nutzen die Notation aus Beispiel 3.5.7. Sei nun summierbar und sei
| (3.21) |
in für . Angenommen für alle . Dann ist Fredholm und der Fredholmindex ist gleich der Windungszahl der Kurve , , um den Ursprung. (Siehe Übung)
In Matrixform ist gerade durch die unendliche Toeplitzmatrix
| (3.22) |
gegeben.
3.5.10 Beispiel. Auf dem Hardyraum
| (3.23) |
der beschränkten analytischen Funktionen auf der Einheitskreisscheibe wird zu jedem durch Multiplikation ein beschränkter Operator definiert. Dieser ist Fredholm, falls stetig auf die abgeschlossene Kreisscheibe fortsetzbar ist und die Fortsetzung auf dem Rand nirgends Null wird. Sein Index
| (3.24) |
entspricht minus der Zahl der (mit Vielfachheiten gezählten) Nullstellen von in .
3.5.11 Beispiel. Randwertprobleme von Differentialgleichungen entsprechen Fredholmoperatoren. Dazu soll nur ein (sehr einfaches) Beispiel angegeben werden. Die Abbildung
| (3.25) |
ist Fredholm und es gilt sowie . Da somit gilt, muß man zum Invertieren des Operators zwei zusätzliche Gleichungen hinzunehmen (und zwar die beiden, sinnvoll gewählten, Randbedingungen). Die Operatoren
| (3.26) |
sind beide kompakt, also ist insbesondere jeder Differentialoperator mit Koeffizienten als Abbildung ein Fredholmoperator mit Index .
Operatoren sind auch nur Zahlen.
Wir wollen die Resultate des letzten Kapitels noch einmal, allerdings aus einer anderen Blickrichtung, zusammenfassen. Sei dazu ein komplexer Banachraum und ein kompakter Operator. Dann ist die Gleichung
| (4.1) |
für ein komplexes entweder eindeutig (und damit trivial) lösbar, der Operator in (stetig) invertierbar, oder es existiert ein nichttrivialer endlichdimensionaler Lösungsraum . Im zweiten Falle wollen wir als Eigenwert des Operators und den Lösungsraum
| (4.2) |
als zugehörigen Eigenunterraum bezeichnen. Die Menge der Eigenwerte sei mit bezeichnet. Offensichtlich gilt für jeden Eigenwert die Abschätzung .
Quintessenz des letzten Kapitels können wir nun im folgenden Satz zusammenfassen.
4.1.1 Satz (Spektralsatz von Riesz–Schauder). Sei Banachraum und kompakt. Dann gelten die folgenden Aussagen
Ist ein Häufungspunkt von , so gilt . Insbesondere ist abzählbar.
Für jedes ist der Eigenraum endlichdimensional.
Sei . Dann besitzt der Operator die endliche Kettenlänge und es gilt
| (4.3) |
Bezeichnet man mit die Projektion auf die erste Komponente, so gilt .
Es gilt .1 Weiterhin folgt für
| (4.4) |
Beweis. (1) Angenommen ist Häufungspunkt von und . Dann gibt es eine Folge von Eigenwerten mit und eine Folge von normalisierten Eigenvektoren , . Da kompakt ist, existiert eine Teilfolge für die konvergiert. Da konvergiert, folgt für ein und damit . Dann folgt und da alle normiert waren gilt auch . Andererseits gilt
| (4.5) |
und damit für die Kettenlänge zu
| (4.6) |
Also gilt und damit nach dem dritten Rieszschen Satz . Widerspruch zu . (2) Das ist gerade der erste Rieszsche Satz. (3) Die Kettenendlichkeit folgt mit dem dritten Rieszschen Satz. Für geben wir noch eine Darstellung an. Sei dazu Basis von und Basis von . Da man nach dem zweiten Fredholmschen Satz mit dem Dual von identifizieren kann, können die biorthogonal zu gewählt werden, d.h.
| (4.7) |
Weiter ist Annihilator von , der Projektionsoperator also durch
| (4.8) |
gegeben. Also gilt . (4) Das ist gerade die Fredholmsche Alternative. □
Wendet man sich speziell Hilberträumen zu, so kann man die Aussage des Spektralsatzes für besondere Operatoren noch wesentlich verschärfen. Sei also Hilbertraum und kompakt. Der Operator wird als selbstadjungiert bezeichnet, falls gilt.
4.1.2 Satz (Riesz–Schauder, Spektralsatz für selbstadjungierte Operatoren). Sei selbstadjungiert. Dann gilt
.
Ist , so existiert ein Eigenwert mit .
Sei . Dann gilt und damit .
Gilt für , so sind die Eigenunterräume und orthogonal.
Sei zu durch eine Orthogonalbasis von gegeben. Dann besitzt der Operator die (in der Operatornorm konvergente) Darstellung
| (4.9) |
Insbesondere gilt für alle
| (4.10) |
Es gilt
| (4.11) |
als orthogonale direkte Summe.
Beweis. (1) Sei und ein zugehöriger Eigenvektor. Dann gilt
| (4.12) |
und damit . (2) In einem Hilbertraum gilt für selbstadjungiertes
| (4.13) |
Dazu nutzt man Cauchy–Schwarz in der Form sowie für
mit der Parallelogrammidentität in der letzten Zeile und wählt . Damit folgt .
Also existiert eine Folge mit und für ein mit . Damit folgt
und somit . Da die Einheitskugel im Hilbertraum schwach kompakt ist, existiert eine schwach konvergente Teilfolge , . Da kompakt ist, konvergiert und damit auch . Somit gilt . Also ist Eigenvektor zum Eigenwert . (3) Sei . Dann sind sowohl der endlichdimensionale Unterraum als auch sein orthogonales Komplement unter invariant. Damit wird die Einschränkung von auf den Unterraum in jeder Orthogonalbasis dieses Unterraums als selbstadjungierte Matrix dargestellt, diese sind aber bekanntlich diagonalisierbar und haben damit Kettenlänge 1. (4) Sei und . Dann gilt ( und sind reell)
| (4.16) |
Aus folgt die Orthogonalität . (5) Es ist nur etwas zu zeigen, wenn es abzählbar unendlich viele Eigenwerte gibt (der Operator also nicht endlichdimensional ist). Seien die Eigenwerte betragsmäßig geordnet, . Zu jedem Eigenwert ist durch
| (4.17) |
die Orthogonalprojektion auf den Unterraum gegeben. Weiter ist der Operator gerade die Einschränkung von auf und hat damit nach Schritt 2 die Norm . Weiter gilt für alle und per Induktion folgt nun für alle daß und damit
| (4.18) |
Das aber ist die Behauptung. (Die Reihe konvergiert auch in jeder Umordnung. Warum?) (6) Sei orthogonal zu allen Eigenunterräumen, für . Sei weiter . Da dann folgt . Für folgt und damit . □
Sei separabler Hilbertraum und kompakt. Dann ist der Operator selbstadjungiert und nach Satz 4.1.2 existiert eine Folge von Projektoren auf die endlichdimensionalen Eigenräume von sowie eine (möglicherweise endliche) Folge positiver Zahlen , so daß
| (4.1) |
Die Zahlen heißen die Singulärwerte des Operators .
Im folgenden sei geordnet, , und die einzelnen seien entsprechend ihrer Vielfachheit wiederholt. Wir wählen eine aus Eigenvektoren bestehende Orthonormalbasis von in , d.h., es gelte
| (4.2) |
Da ein Eigenvektor von ist () und ebenso
| (4.3) |
gilt, bilden die ein Orthonormalsystem. Dieses ist vollständig im Abschluß des Bildes von und es ergibt sich eine Darstellung des Operators
| (4.4) |
und ebenso von
| (4.5) |
4.2.1 Satz (Schmidt-Zerlegung kompakter Operatoren). Sei Hilbertraum und kompakt. Seien weiter die Singulärwerte des Operators und sowie die zugeordneten Orthonormalbasen. Dann gilt
| (4.6) |
Diese Darstellung wird als Schmidt-Reihe des kompakten Operators bezeichnet.
4.2.2 Korollar. Für sei definiert durch die Schmidt-Reihe
| (4.7) |
Sei weiter
| (4.8) |
die durch und bestimmte partielle Isometrie. Dann gilt die Polardarstellung .
Im folgenden wollen wir uns kurz mit Klassen kompakter Operatoren auseinandersetzen, welche durch Bedingungen an das Abfallen ihrer Singulärwerte definiert werden. Wir schreiben für den -ten Singulärwert des Operators , gibt es nur endlich viele Singulärwerte, so setzen wir für alle weiteren .
Zwei Klassen haben eine besondere Bedeutung. Operatoren aus werden als Hilbert–Schmidt-Operatoren bezeichnet, Operatoren aus als Spurklasseoperatoren.
Die Spur eines Spurklasseoperators ist von der gewählten Orthonormalbasis unabhängig.
Sei die Menge der Orthonormalsysteme von . Dann gilt
| (4.11) |
für und jede Orthonormalbasis von .
Beweis. (1) Sei und seien und die in der Schmidt-Reihe des Operators auftretenden Orthonormalbasen. Sei eine beliebige Orthonormalbasis. Dann gilt
| (4.12) |
und wegen der Summierbarkeit der sowie der Quadratsummierbarkeit der Innenprodukte bezüglich gleichmäßig in mit dem Satz von Fubini-Tonelli
| (4.13) |
(2) Die ersten beiden Identitäten folgen aus der Definition der Spurnorm sowie dem gerade bewiesenen. Es bleibt die letzte Identität, wir zeigen zwei Ungleichungen. Sei zuerst derart, daß das Supremum endlich ist. Seien und die in der Schmidtreihe von auftretendenen Orthonormalsysteme. Dann gilt mit der Polarzerlegung
| (4.14) |
| (4.15) |
Beweis. Die Normeigenschaften sind offensichtlich mit Ausnahme der Dreiecksungleichung. Für diese nutzen wir (4.11)
| (4.16) |
| (4.17) |
Jede Cauchyfolge in ist damit Cauchy in und konvergiert somit gegen einen kompakten Operator . Wiederum mit (4.11) und dem Lemma von Fatou folgt
| (4.18) |
und damit und analog die Konvergenz in ,
| (4.19) |
Beweis. Es gilt genau dann, wenn . Damit ist klar, daß das Spurinnenprodukt (4.20) die -Norm erzeugt. Zu zeigen ist also wiederum nur die Vollständigkeit. Diese folgt analog aus der Charakterisierung
| (4.21) |
und dem Lemma von Fatou. □
Zum Schluß wollen wir noch einige allgemeine Eigenschaften der Schattenklassen zusammenfassen. Für Beweise sei auf die Literatur verwiesen.
4.2.8 Satz (Lidskij4 ). Sei . Dann gilt
Bemerkung zum Beweis. Der Originalbeweis nutzt Jordan-Normalformen
kompakter Operatoren, alternative Beweise die Theorie der Fredholmdeterminanten
als holomorphe Funktionen in
und die Identität .
Siehe Gohberg–Krein, §III.8, Theorem 8.4. □
4.2.9 Satz (Dualitätssätze). Sei Hilbertraum. Dann gilt , d.h., zu jeder stetigen Linearform existiert ein Spurklasseoperator derart, daß
für alle gilt. Entsprechend gilt und für und .
Beweis. Siehe Gohberg–Krein, §III.12, Theorem 12.1 und 12.3. □
Wir wollen die Aussagen etwas abstrakter fassen und uns nicht auf die Banachalgebra der beschränkten Operatoren eines Banachraumes beschränken. Sei dazu für das folgende eine komplexe Banachalgebra mit Eins. Das Einselement wollen wir mit bezeichnen. Durch
| (4.1) |
wird der Körper kanonisch in die Algebra eingebettet.
4.3.1 Definition. Sei . Dann bezeichnet man die Menge
| (4.2) |
als Resolventenmenge von und ihr Komplement als Spektrum von . Auf der Resolventenmenge definiert man die Funktion
| (4.3) |
4.3.2 Beispiel. Speziell für die Banachalgebra ergibt sich als Resolventenmenge für ein die Menge aller , für die stetig invertierbar ist. Das Spektrum kann man in diesem Falle in Teile untergliedern. Entweder ist nicht injektiv, dann ist Eigenwert. Die Menge der Eigenwerte wird als Punktspektrum bezeichnet. Oder, ist injektiv. Dann kann nicht surjektiv sein (da es ja sonst nach dem Satz von Banach über den inversen Operator stetig invertierbar wäre). Also ist entweder dichter Teilraum von oder der Abschluß von ist ein echter Teilraum. Im ersten Falle gehört zum kontinuierlichen Spektrum , im zweiten Falle zum residualen Spektrum .
4.3.3 Beispiel. Wählt man als Banachalgebra die Calkin-Algebra , so erhält man für einen Operator (bzw. seine Äquivalenzklasse ) als Resolventenmenge den sogenannten Fredholmbereich von und als Spektrum das essentielle (Wolf-) Spektrum5
| (4.4) |
Es gilt , letzteres das Spektrum aus Beispiel 4.3.2. Betrachtet man speziell nur kompakte Operatoren , unendlichdimensional, so ist .
Die in invertierbaren Operatoren sind nach dem Satz von Atkinson (Satz 3.5.4) gerade die Fredholmoperatoren.
Von besonderer Bedeutung ist das essentielle (Weyl-) Spektrum6
| (4.5) |
Es gilt und nach Schechter7 auch
| (4.6) |
4.3.4 Beispiel. Setzt man für die Banachalgebra der stetigen Funktionen auf dem Kompaktum , so ergibt sich für das Spektrum des Elementes genau der Wertebereich der Funktion, .
Beweis. Neumannreihe. □
Eine Funktion die sich lokal durch eine in konvergente Potenzreihe
| (4.8) |
mit Koeffizienten schreiben läßt, wollen wir als analytisch bezeichnen. Das Majorantenkriterium (Satz 1.1.17) liefert für den Konvergenzradius die Darstellung
| (4.9) |
Beweis. [1.] Sei und so, daß . Dann gilt
| (4.11) |
da wegen
gilt. Also ist in analytisch. Weiter sieht man, daß offen ist. [2.] Damit ist als Komplement der offenen Menge abgeschlossen. Wegen Lemma 4.3.5 ist das Spektrum beschränkt, also kompakt. Um zu zeigen, daß das Spektrum nichtleer ist, wenden wir den Satz von Liouville aus der Funktionentheorie an. Sei dazu . Dann ist die Funktion
| (4.12) |
analytisch und wegen für in regulär. Wäre , so müßte für jedes konstant sein. Dann wäre aber auch konstant (Trennungseigenschaften, Hahn–Banach). Widerspruch! [3.] Durch (4.7) ist eine Laurentreihe der Resolvente gegeben. Analog zur Funktionentheorie zeigt man, daß auf dem (inneren) Rand des Konvergenzgebietes ein existieren muß, in das nicht analytisch fortgesetzt werden kann. Dieses muß also zu gehören. □
4.3.7 Proposition. Die Resolvente erfüllt die Resolventengleichung
| (4.13) |
für . Insbesondere gilt
| (4.14) |
Sei nun eine glatte Kurve endlicher Länge innerhalb von und stetig. Dann kann man das komplexe -wertige Kurvenintegral
| (4.15) |
in vollkommener Analogie zum -wertigen Riemann-Integral definieren, die entsprechenden Riemannschen Summen konvergieren in . Wir skizzieren kurz eine mögliche Konstruktion:8
Sei . Dann ist stetig und es existiert damit das komplexe Kurvenintegral entlang der Kurve . Wie man sofort sieht ist die Zuordnung
| (4.16) |
linear in und wegen
| (4.17) |
die Länge der Kurve , ist . Wir zeigen, daß sogar gilt. Sei dazu eine Parametrisierung der Kurve. Das komplexe Kurvenintegral ist Grenzwert seiner Riemannschen Summen,
| (4.18) |
für immer feiner werdende Zerlegungen des Intervalls . Also auch
| (4.19) |
und damit
| (4.20) |
in . Dann ist jede der Riemannschen Summen in der konvexen Hülle
| (4.21) |
enthalten. Nutzt man die Hilfsaussage
4.3.8 Lemma (Kompaktheitssatz von Mazur). Sei Banachraum und kompakt. Dann ist die konvexe Hülle relativ kompakt.
so existiert eine in normkonvergente Teilfolge von Riemannschen Summen.9 Die Eindeutigkeit des schwach-* Grenzwertes impliziert, daß diese gegen konvergiert, insbesondere also gilt.
4.3.9 Satz (Dunford10 ). Sei glatte Kurve endlicher Länge in und stetig. Dann existiert genau ein Element , für welches
| (4.22) |
für jedes gilt.
Da damit alle Integrale auf rein komplexe Kurvenintegrale zurückgeführt worden sind, kann man somit für analytische Funktionen Integralsätze der Funktionentheorie anwenden. Der Schritt zurück erfolgt mit den Trennungssätzen nach Hahn–Banach. Als Anwendung der Cauchyschen Integralformeln auf die Laurent-Reihe (4.7) ergeben sich für deren Koeffizienten
Beweis. Sei . Dann gilt
| (4.24) |
Das ist eine Laurent-Reihe auf . Damit gilt für den Koeffizienten vor die Darstellung durch das Cauchy-Integral
| (4.25) |
Da lineare Funktionale punktetrennend sind, folgt die Aussage. □
Damit haben wir eine Darstellung für Polynome in . Wir wollen diese auf in einer Umgebung des Spektrums analytische Funktionen ausweiten.
4.3.11 Definition. Sei in einer Umgebung von analytisch und endliche Vereinigung geschlossener positiv orientierter glatter Kurven um (innerhalb dieser Umgebung). Dann sei
| (4.26) |
4.3.12 Satz (Dunford). Sei . Seien in einer Umgebung von analytisch, . Dann gilt
Sei Folge analytischer Funktionen in einer (gemeinsamen) Umgebung von . Konvergiert in dieser Umgebung gleichmäßig gegen , so konvergiert gegen in der Banachalgebra .
Beweis. Es ist nur (2) zu zeigen, der Rest ist klar. Dazu nehmen wir an, daß vollständig im Innern von liegt. Dann gilt
Dabei nutzt man aus, daß
| (4.27) |
gilt, da außerhalb von liegt und der Integrand somit im Innern der Kurve analytisch ist.
Die Stetigkeit des Integralkalküls folgt aus (4.17) in der Form
| (4.28) |
Beweis. Sei analytisch in einer Umgebung von .
Sei . Betrachtet man nun
| (4.30) |
so ist damit analytisch in einer Umgebung von (für gilt ) und es gilt . Wäre invertierbar, so auch mit Inverser , Widerspruch. Also ist .
Sei und . Sei nun
| (4.31) |
dann ist analytisch in einer Umgebung von und somit folgt , Widerspruch. □
4.3.14 Beispiel. Ein Grund, warum wir Analytizität nur in der Umgebung von gefordert haben, ist, daß wir nun Elemente nach Zusammenhangskomponenten des Spektrums zerlegen können. Gilt mit disjunkten kompakten Mengen und , , so ist die Funktion
| (4.32) |
in eine Umgebung des Spektrums analytisch fortsetzbar. Setzt man nun , so gilt und . Weiter gilt und stellt die gesuchte Zerlegung dar.
4.3.15 Beispiel. Sei kompakt. Dann besagt der Spektralsatz von Riesz–Schauder, daß aus abzählbar vielen Eigenwerten besteht. Zu jedem dieser Eigenwerte gehörte ein Projektionsoperator auf , Kettenlänge von . Dieser ist durch
| (4.33) |
gegeben. Dabei umläuft (nur) den Eigenwert einmal in positivem Sinn. Das kann man auch anders schreiben,
| (4.34) |
Zusammen mit dem Residuensatz ergibt sich
| (4.35) |
mit einem Restterm für den gilt. Im Allgemeinen gilt nicht für .
4.3.16 Beispiel. Eine Anwendung dieses Spektralkalküls kann es sein, Lösungen von Evolutionsgleichungen zu berechnen. Wir wollen nur ein Beispiel betrachten. Sei Banachraum und beschränkter Operator. Gesucht ist eine (Fréchet-) differenzierbare11 Funktion , für welche
| (4.36) |
zu einem vorgegebenen stetigen gilt. Die Lösung dieser abstrakten Differentialgleichung ist dann durch
| (4.37) |
gegeben. Es gilt , entsprechend .
Interessanter wird dieses Beispiel für unbeschränkte Operatoren und führt dann zur Theorie der Operatorhalbgruppen und der Spektraltheorie sektorieller Operatoren (mit Anwendungen für partielle Differentialgleichungen).