1 Vorbemerkungen: Was sind und was sollen Funktionenräume?
1.1 Wozu das Ganze
Will man Randwertprobleme der Form für ein gegebenes Gebiet mit glattem Rand lösen, so ist die Suche nach den klassischen Lösungen, also Funktionen die diese Gleichung punktweise erfüllen, schwierig und ohne zusätzliche Voraussetzungen an im allgemeinen unlösbar. Die Behandlung vereinfacht sich, wenn man beobachtet, dass die Lösung (falls existent) unter der Klasse aller Funktionen mit vorgegebenen Randwerten minimiert. Ersetzt man den Begriff der klassischen Differenzierbarkeit durch eine schwächere Forderung und die Klasse der gesuchten Lösungsfunktionen durch den Sobolevraum , so ist das Variationsproblem stets lösbar. Ziel der Vorlesung ist es, Grundtechniken im Umgang mit Sobolev- und allgemeineren Funktionenräumen zu erlangen.
1.2 Notation und Begriffsbildung
Funktionenräume sind spezielle Banach- oder Hilberträume, die sich dadurch auszeichnen, daß ihre Elemente auch ‘außerhalb’ ihres Raumes leben. Sei dazu im folgenden ein (hier abstrakt nicht weiter spezifizierter) topologischer -Vektorraum aller ‘Funktionen’ versehen mit der Struktur eines vollständigen toplogischen Hausdorff-Raumes. Wir nehmen also an, daß Addition und skalare Multiplikation stetig sind und die Topologie punktetrennend und vollständig ist.
In konkreten Situationen wird zum Beispiel der Raum der stetigen Funktionen auf einem Gebiet, der Raum der lokal integrierbaren Funktionen oder ein Distributionenraum sein. Wir wollen hier vorerst aber weiterhin abstrakt bleiben.
Unter einem Funktionenraum soll im folgenden ein komplexer Banach-Raum verstanden werden, der aus allen Funktionen besteht, welche eine definierende Bedingung der Form erfüllen. Dabei soll die folgenden Eigenschaften einer auf definierten Normfunktion besitzen:
FR1
Es sei mit genau dann, wenn die Nullfunktion ist, und für alle Funktionen und Skalare .
Hierbei sei , und für gesetzt werden.
Damit wird versehen mit zu einem normierten Raum. Als zweites fordern wir, daß dieser stetig in eingebettet ist.
FR2
Aus folgt in .
Da vollständig und die Einbettung stetig ist, konvergiert jede Cauchyfolge aus in . Damit der durch definierte Raum vollständig ist, muß die Norm auf den so entstehenden Grenzelementen endlich sein. Dies fordert
FR3
Sei eine -Cauchyfolge und ihr Grenzwert in . Dann gilt .
Als Konsequenz der umgekehrten Dreiecksungleichung in ergibt sich direkt die letzte Forderung ist notwendig, da die Anwendung der umgekehrten Dreiecksungleichung für Elemente aus im Allgemeinen auf Ausdrücke der Form führt und wir explizit fordern müssen.
Die Normfunktion erfüllt hier einen doppelten Zweck, sie mißt sowohl die Größe der Funktion als auch deren Zugehörigkeit zu einem Raum.
Hat man zwei solche Funktionenräume und gegeben, so sind und wiederum Funktionenräume mit Normfunktionen und Die Normeigenschaften sind offensichtlich, daß es sich bei den so definierten Räumen und um Banachräume handelt ist eine elementare Übungsaufgabe. Die beiden so konstruierten Räume werden als Summe beziehungsweise Durchschnitt der Räume und bezeichnet.
Lemma 1.1. Seien und Funktionenräume. Dann gilt genau dann, wenn es eine Konstante mit für alle gibt.
Proof. Die Ungleichung impliziert die Enthaltenseinsbeziehung direkt aus der Definition von und .
Der Beweis der Gegenrichtung nutzt tiefere Aussagen der Funktionalanalysis und ist hier nur der Vollständigkeit halber angegeben. Wir betrachten die identische Abbildung als Abbildung . Diese ist offenbar bijektiv (da als Menge mit übereinstimmt) und stetig, da per definitionem gilt. Nach dem Satz über die offene Abbildung ist damit aber die Inverse dieser Abbildung stetig und deshalb existiert eine Konstante mit Also folgt und die Aussage ist bewiesen. ◻
Es sei darauf hingewiesen, daß für diese Aussage die Banachraumeigenschaft der Funktionenräume wesentlich ist.
Korollar 1.1. Sind und Funktionenräume, die als Mengen übereinstimmen, so sind ihre Normen äquivalent. Es gibt also eine Konstante mit für alle .
1.3 Einfache Beispiele
Wir beginnen mit einigen Standardbeispielen von Funktionenräumen. Sei dazu ein Gebiet und bezeichne die Menge der auf stetigen komplexwertigen Funktionen. Der Raum der beschränkten stetigen Funktionen auf ist dann definiert durch die Forderung Entsprechend definiert für den Raum der -fach stetig differenzierbaren Funktionen. Hierbei nutzen wir die übliche Multiindexschreibweise, für , wobei und , und vereinbaren, daß für nichtdifferenzierbare Funktionen die entsprechende Norm auf der rechten Seite sei.
Wir belassen es als Übungsaufgabe, zu zeigen, daß die Normeigenschaften gelten. Die Voraussetzung der Vollständigkeit ist erfüllt und alle so definierten Räume sind Banach-Räume.
Im folgenden setzen wir als die Menge aller lokal integrierbaren Funktionen modulo Nullfunktionen auf einem Gebiet . Dann definiert man für den Lebesgue-Raum durch gilt. Entsprechend sei durch bestimmt. Um zu sehen, daß diese Definitionen sinnvoll sind, wären zuerst die Normeigenschaften nachzuweisen, die einzige nichttriviale Eigenschaft ist dabei die Dreiecksungleichung welche als Minkowski-Ungleichung1 aus der Höheren Analysis bekannt sein sollte. Die Vollständigkeit der Räume ist wiederum nachzuweisen oder schon bekannt.
Raumskale n sind Funktionenräume, die von einem oder mehreren reellen Parametern abhängen. Als Beispiel denke man an die eben genannten Lebesgue-Räume und deren Abhängigkeit vom Parameter . Bei Raumskalen wird besonders deutlich, daß Funktionen ein ‘Eigenleben’ außerhalb konkreter Räume führen, Funktionenräume also nur zum ‘messen’ von Funktionen dienen.
So kann man für eine gegebene Funktion fragen, für welche sie zu gehört. Auf dem ersten Blick überraschend ist die Tatsache, daß die Anwort auf diese Frage immer ein Intervall ist. Zum Beweis benötigen wir die Höldersche Ungleichung2 für Besonders wichtig ist hier der Fall , dann ist und man spricht von zueinander dualen Indices und .
Lemma 1.2 (Riesz). Für gilt .
Proof. Es bleibt eine Ungleichung für die Normen zu beweisen. Wir nehmen der Einfachheit halber an . Nach Vorausstzung existiert dann mit und somit gilt nach der Hölderschen Ungleichung angewandt auf die Produktzerlegung also und die Behauptung folgt. Der Fall folgt direkt aus der Definition der Norm. ◻
Ungleichung [eq:1:conv-ineq] wird als Konvexitätsungleichung von Riesz3 bezeichnet.
Mit Raumskalen werden wir uns in Kapitel 4 noch einmal besonders befassen. Sie erlauben es, Aussagen auf (meist einfacher zu beweisende) Spezialfälle an Randpunkten zurückzuführen.
Als letztes ein etwas anders geartetes Beispiel. Sei dazu die Menge der auf der offenen Kreisscheibe analytischen Funktionen. Dann definiert den Hardy-Raum4. Dieser besteht aus allen beschränkten analytischen Funktionen und ist nach den abstrakten Bemerkungen aus dem ersten Abschnitt ein Banachraum. Er wird uns im Kapitel 3 wieder begegnen. Ersetzt man die Supremumsnorm durch eine -Norm, so entstehen Spezialfälle sogenannter Bergman-Räume5.
1.4 Räume als Vervollständigungen
Bisher haben wir Funktionenräume durch die Bedingung aus einem umfassenden Raum zulässiger Funktionen ausgewählt. Oft nutzt man eine alternative, intrinsische, Charakterisierung und bertrachtet Funktionen welche sich in einem gewissen Sinne durch ‘schöne’ Funktionen approximieren lassen. Wir bleiben vorerst abstrakt und bezeichnen mit eine Menge ‘schöner’ Funktionen; in Anwendungen wird dies für reelle Funktionenräume oft ein Raum von -Funktionen mit kompaktem Träger sein.
Dann heißt dicht in , falls für jedes eine Folge mit existiert. Hat man dieselbe Menge für mehrere betrachtete Funktionenräume, so lassen sich Aussagen über die Räume äquivalent als Ungleichungen für Funktionen aus formulieren und damit oft einfacher beweisen. Ein Beispiel ist:
Lemma 1.3. Sei in und dicht. Es gilt genau dann, wenn für alle und eine Zahl gilt.
Hier sollen vorerst wieder die -Räume als Beispiel dienen, allerdings mit der Einschränkung . Dann kann als Menge die Menge der Treppenfunktionen
für endliche Indexmengen und Borel-meßbare beschränkte Mengen genutzt werden. Diese ist (nach Konstruktion des Lebesgue-Integrals) dicht in für alle . Dies kann man zum Beispiel nutzen, um die vorher angesprochenen Hölder- und Minkowski-Ungleichungen auf entsprechende Ungleichungen für endliche Summen zurückzuführen.
Für unsere Zwecke ist es besser, dichte Teilmengen glatter Funktionen zu wählen. Im Falle des wählt man dazu die Menge der Schwartz-Funktionen6, das heißt gehört zu falls beliebig oft differenzierbar ist und für alle Multi-Indices gilt. Dann ist dicht in für alle . Wir werden diese Aussage im nächsten Kapitel beweisen.
Der Schwartz-Raum ist besonders wichtig für Aussagen, die mit Hilfe der Fouriertransformation studiert werden sollen. Für sei diese durch definiert. Ebenso aus der Höheren Analysis bekannt sein sollte der
Satz 1.1. Es gilt als Bijektion auf der Menge der Schwartz-Funktionen mit .
Er hat eine interessante Konsequenz. Betrachtet man das -Innenprodukt der Schwartz-Funktionen und , so gilt und damit insbesondere mit der Inversionsformel. Damit kann man die Fouriertransformation stetig von auf den Raum fortsetzen. Die entstehende unitäre Abbildung bezeichnen wir wiederum mit . Weiterhin ist die Bezeichnung üblich.
Korollar 1.2 (Plancherel7). Die Fouriertransformation ist eine unitäre Transformation des , das heißt für alle .
Proof. Sei eine Folge von Schwartz-Funktionen mit in . Dann ist insbesondere Cauchyfolge und somit existiert für ein mit für alle . Also ist eine Cauchyfolge in . Bezeichne ihren Grenzwert. Dann folgt und die Aussage ist bewiesen. ◻
Die Menge der stetigen linearen Funktionale bezeichnet man als Raum der temperierten Distribution en . Dieser ist ein gutes Beispiel für den Raum aller (verallgemeinerten) Funktionen und wird uns noch einige Male begegnen. Für Details verweisen wir wiederum auf die Höhere Analysis.
2 Sobolevräume
2.1 Schwache Ableitungen und Definition
Sei die Menge der glatten Funktionen mit kompaktem Träger, das heißt jede Funktion ist beliebig oft differenzierbar und es gibt eine Zahl , so daß gilt. Solche Funktionen gibt es, ein Beispiel ist einfach mittels der glatten Abschneidefunktion konstruierbar.
Sei ein Gebiet , d.h., eine zusammenhängende offene Teilmenge. Weiter sei für eine offene Menge die Menge aller glatten Funktionen mit kompaktem Träger innerhalb . Weiter bezeichne die Menge aller meßbaren Funktionen auf modulo Nullfunktionen, für die für alle gilt. Die Menge bezeichnet man als den Raum der lokal integrierbaren Funktionen. Er wird für uns im folgenden die Rolle des ‘Raumes aller Funktionen’ einnehmen.
Eine Funktion bezeichnen wir als schwach differenzierbar bzgl. der Ableitung , falls eine Funktion mit für alle gibt.
Mit dem noch zu beweisenden
Lemma 2.1 (Fundamentallemma der Variationsrechnung). Sei lokal integrierbar. Gilt dann für alle so ist fast überall in .
ergibt sich, dass die Funktion in [eq:w-der] eindeutig bestimmt ist. Wir bezeichnen deshalb für schwach differenzierbares die so bestimmte Funktion als die schwache Ableitung .
Die Definition ist sinnvoll, für jede klassisch -fach differenzierbare Funktion stimmen klassische und schwache Ableitung überein. Auch dies ergibt sich direkt aus dem Fundamentallemma.
Wir beweisen das Fundamentallemma der Variationsrechnung. Dazu nutzen wir, dass stetige Funktionen in dicht sind. Für gegebenes existiert also zu jedem eine stetige Funktion mit Ein Beweis dieser Aussage verbleibt als Übungsaufgabe.
Beweis des Fundamental-Lemmas. Sei zuerst als stetig vorausgesetzt. Ist dann , so existiert insbesondere ein mit . Wegen Stetigkeit existiert also eine kleine Umgebung um mit und . Sei nun so gewählt, dass der Träger in dieser Umgebung enthalten ist, und gilt. Dann ist das betrachtete Integral gerade ein Mittel über die Funktionswerte in dieser Umgebung und damit folgt nach Konstruktion
Sei nun allgemeiner eine lokal integrierbare Funktion, die nicht fast überall verschwindet. Wir wollen ein Teilgebiet als eigentliches Teilgebiet bezeichnen, wenn es eine kompakte Teilmenge mit gibt. Damit existiert nach Voraussetzung ein eigentliches Teilgebiet , so dass gilt. Wir können mit Konstanten multiplizieren und deshalb oBdA annehmen, dass gilt. Zu jedem finden wir nun eine stetige Funktion mit nach Anwendung der umgekehrten Dreiecksungleichung folgt damit und es muss somit ein mit geben. Also finden wir nach obiger Argumentation auch eine Funktion mit Träger um , und , so dass Also folgt nach Anwendung der umgekehrten Dreiecksungleichung und mit Für klein genug ist die rechte Seite positiv und damit die Kontraposition des Fundamentallemmas gezeigt. ◻
Wir wollen das Fundamentallemma anwenden um einige elementare Eigenschaften schwacher Ableitungen zu beweisen. Es gilt
Korollar 2.1.
Schwache Ableitungen sind, wenn sie existieren, fast überall eindeutig bestimmt.
Ist eine Funktion klassisch differenzierbar, so ist sie auch schwach differenzierbar und die Ableitungen stimmen fast überall überein.
Seien und . Dann gilt für alle vorausgesetzt zwei der drei schwachen Ableitungen existieren.
Angenommen ist schwach differenzierbar bezüglich und schwach differenzierbar bezüglich . Dann ist schwach differenzierbar bezüglich und es gilt
Proof.
Folgt direkt aus der Definition.
Angenommen und ist ein gegebener Multiindex. Dann gilt für jedes mittels partieller Integration und damit ist die klassische Ableitung eine schwache Ableitung. Nach dem Fundamentallemma ist aber die schwache Ableitung fast überall eindeutig bestimmt.
Dies folgt wiederum direkt mit dem Fundamentallemma,
Analog impliziert mit die Behauptung.
◻
Beispiel 2.1. Auf ist die Funktion nicht differenzierbar, aber sehr wohl schwach differenzierbar. Es gilt (wie leicht nachzurechnen ist) Eine zweite schwache Ableitung existiert nicht. Auf gilt , allerdings ist die Nullfunktion keine zweite schwache Ableitung da für alle gilt und dies nicht immer verschwindet.
Beispiel 2.2. Die Existenz höherer schwacher Ableitungen sagt im Allgemeinen nichts über die die Existenz niederer Ableitungen aus. Ein einfaches Beispiel im ist die Funktion Die Ableitungen und existieren beide nicht als schwache Ableitungen (siehe obiges Beispiel), trotz allem gilt , da für alle Testfunktionen
Im folgenden benötigen wir noch ein weiteres Hilfsmittel, welches wie das Fundamentallemma aus der Dichtheit stetiger Funktionen in folgt. Die analoge Aussage ist für falsch. Warum?
Lemma 2.2 (Stetigkeit im -Mittel). Sei , . Dann gilt
Proof. Wir zeigen das ganze für , der allgemeine Fall ist analog. Sei . Dann existiert eine stetige Funktion mit kompaktem Träger in , so dass Da sogar gleichmäßig stetig ist, gilt mit . Also gilt Man kann also so klein wählen, dass Da ausserdem gilt, folgt die Behauptung mit der Dreiecksungleichung. ◻
Schwache Ableitungen haben etwas mit der Approximierbarkeit durch glatte Funktionen zu tun. Dies soll im folgenden gezeigt werden. Für jedes eigentliche Teilgebiet gilt die Ungleichung .
Satz 2.1 (Approximationssatz für schwache Ableitungen). Angenommen, ist schwach differenzierbar bezüglich . Dann existiert eine Folge mit und in für jedes eigentliche Teilgebiet .
Proof.
Sei mit Träger in , und . Weiter sei für die Funktion definiert. Weiter definieren wir für Diese Funktion ist stetig, mit gilt als Konsequenz der Stetigkeit im Mittel. Die Funktion ist ebenso beliebig oft differenzierbar da die Ableitungen mit gleicher Argumentation als stetig erkannt werden.
Sei weiter mit Träger in und für . Dann ist durch Null zu einer glatten Funktion auf fortsetzbar.
Wir zeigen, dass für jedes eigentliche Teilgebiet für gilt. Für klein genug, ist durch obiges Integral definiert. Es ist also zu zeigen, dass gegen Null strebt. Nutzt man , so ist dies äquivalent zu unter Ausnutzung der Stetigkeit im Mittel.
In einem letzten Schritt zeigen wir die Konvergenz der Ableitungen. Da wir als schwach differenzierbar vorausgesetzt haben, gilt . Weiterhin ist nach Definition der schwachen Ableitung und für , klein, Damit kann man aber Schritt 2 des Beweises anwenden und die Behauptung folgt.
◻
Die genutzte Argumentation geht auf Kurt Otto Friedrichs zurück, nach ihm wird das Verfahren Funktionen durch Faltungen mit den zu approximieren als Friedrichs-Glättung8 bezeichnet.
Es gilt in gewissem Sinne die Umkehrung des gerade bewiesenen Satzes. Existiert zu gegebenem eine Folge , so dass in allen für eigentliche Teilgebieten die Folge gegen konvergiert und Cauchyfolge ist, so ist schwach differenzierbar und der Grenzwert von .
Damit kann man nun Sobolevräume auf Gebieten definieren.
Definition 2.1. Sei und . Wir definieren den Sobolev-Raum9 als Menge aller -fach schwach differenzierbaren Funktionen in mit schwachen Ableitungen in , versehen mit der Norm für und entsprechend
Die so definierten Räume sind Funktionenräume im Sinne der Einleitung, wobei man als ‘Raum aller Funktionen’ verwenden kann. Die Einbettungen sind alle stetig
Satz 2.2. Für jedes Gebiet , alle und alle ist ein Banachraum. Für handelt es sich um einen Hilbertraum mit Innenprodukt
Proof. Die Normeigenschaften der angebenen Norm sind einfach nachzurechnen, zu zeigen wäre die Vollständigkeit. Sei dazu eine Cauchyfolge. Dann sind für Cauchyfolgen in und wegen der Hölder-Abschätzung auch in jedem , eigentlich. Damit ist aber schwach differenzierbar bezüglich aller , ; für alle gilt Da die vollständig sind liegt die Grenzfunktion in .
Für erzeugt das angegebene Skalarprodukt die Norm, es handelt sich also um einen Hilbertraum. ◻
Wir beschließen mit dem ersten Hauptsatz. Er liefert ein Approximationsresultat für Funktionen aus Sobolevräumen, welches wesentlich über das vorher bewiesene -Resultat hinausgeht. Überraschend ist, dass man nichts über das Gebiet voraussetzen muss.
Satz 2.3 (Approximationssatz von Meyers und Serrin10). Sei und . Dann existiert zu jedem eine Folge von Funktionen mit
Proof. Für sei Dann sind die offen und beschränkt und es gilt . Weiterhin sei , eine Überdeckung von durch Streifen. Hilfsaussage: Damit existieren Abschneidefunktionen mit und in .
Sei nun gegeben. Dann hat kompakten Träger in . Damit konvergiert aber gegen in . Analog zum Beweis der -Approximationseigenschaft schwacher Ableitungen ergibt sich als direkte Konsequenz der Stetigkeit im -Mittel. Also existiert zu jedem ein , so dass Betrachtet man nun die Funktion so gilt wegen der lokalen Endlichkeit der Summe und nach Konstruktion und unter Ausnutzung von
Beweis der Hilfsaussage. Zu jedem sei . Dann bilden die Kugeln eine Überdeckung von (da alle enthalten sind) und nach Vereinigung über alle auch eine von . Sei nun Dann ist kompakt und . Aufgrund der Kompaktheit existiert eine endliche Teilüberdeckung der , die schon überdeckt. Vereinigt man alle so konstruierten endlichen Teilüberdeckungen für alle , so erhält man eine Folge von Kugeln. Diese ist lokal endlich und überdeckt . Sei nun mit Träger gleich und für . Dann ist da die Summe lokal endlich und jeweils mindestens ein Summand positiv ist und erfüllt alle geforderten Eigenschaften. ◻
In Sobolevräumen gilt die Produktregel für schwache Ableitungen. Diese folgt direkt aus der Hölderschen Ungleichung in Verbindung mit dem soeben bewiesenen Approximationsresultat.
Korollar 2.2 (Produktregel für schwache Ableitungen). Sei und . Dann ist das Produkt für und es gilt für fast überall in .
Proof. Wir unterscheiden zwei Fälle. Sei zuerst . Dann kann sowohl als auch durch eine Folge von glatten Funktionen im entsprechenden Sobolevraum approximiert werden und die Formel gilt für alle Approximanten. Mit Hölder gilt darüberhinaus und somit Insbesondere konvergiert in für gegen und die Behauptung folgt.
Ist nun und , so kann man diese Methode nicht nutzen und darf nur eine der Funktionen approximieren. Dies reicht, wir zeigen die Aussage nur für eine partielle Ableitung und verzichten auf das Induktionsargument zum Beweis der allgemeinen Produktformel. Sei dazu und eine Folge glatter Funktionen die in approximiert. Dann gilt für alle und damit , . Per Induktion folgt die allgemeine Produktformel und Grenzwertbildung für zeigt die gesuchte Aussage. ◻
2.2 Sobolev-Räume auf dem
Im folgenden soll der Spezialfall betrachtet werden. Für diesen gilt eine einfacher zu beweisende und stärkere Approximationsaussage.
Satz 2.4. Die Menge ist dicht in für alle und .
Proof. Sei . Wir definieren wiederum Dann ist (in Analogie zum Beweis des Approximationssatzes auf Seite ) und es gilt in für .
Hat kompakten Träger, so auch und die Aussage folgt. Deshalb zeigen wir in einem zweiten Schritt, dass sich alle Funktionen aus durch solche mit kompaktem Träger approximieren lassen. Sei dazu mit , für . Wir betrachten nun zu gegebenem die Funktionen . Dann gilt mit dem Satz über die majorisierte Konvergenz mit als Majorante entsprechend für die endlich vielen schwachen Ableitungen und unter Ausnutzung der Produktregel für schwache Ableitungen und der Minkowskiungleichung wobei zur Berechnung des Limes der Satz über die majorisierte Konvergenz mit den Majoranten genutzt wurde. ◻
Insbesondere ist auch der Schwartzraum dicht in für alle und .
2.2.1 Fouriercharakterisierung des
Im folgenden wollen wir den Satz von Plancherel ausnutzen, um den Raum charakterisieren. Dazu benötigen wir vorerst eine Beschreibung schwacher Ableitungen.
Lemma 2.3. Sei und . Dann gilt für Fouriertransformierte der Ableitung
Proof. Es genügt, die Aussage für zu zeigen und obiges Dichtheitsresultat zu nutzen.
Sei also eine Folge von Schwartzfunktionen die in gegen konvergiert. Dann gilt Mit Plancherel folgt nun und und somit mit Grenzwerten jeweils im . ◻
Insbesondere ist immer im für und .
Satz 2.5 (Fouriercharakterisierung). Der Raum besitzt die äquivalente Norm
Proof. Wegen Plancherel und obigem Lemma gilt und die Behauptung folgt direkt aus für geeignete Konstanten . ◻
Oft nutzt man die Bezeichnung , um die Schreibweise noch etwas abzukürzen.
Der gerade bewiesene Satz impliziert ein Darstellungsresultat für Sobolevfunktionen aus . Mit der Dichtheit der Schwartz-Funktion ergibt sich
Korollar 2.3. genau dann, wenn .
Proof. Wenn ist, folgt aus dem vorigen Satz sofort . Sei nun eine Folge von Schwartz-Funktionen, die gegen in konvergiert. Dann ist ebenso Schwartz (warum?) und eine Folge von Schwartz-Funktionen die nach obigem Satz in konvergiert. Also gibt es ein zugehöriges aus dem Sobolevraum. ◻
Ein solcher Satz ist praktisch um Aussagen über Sobolevfunktionen zu beweisen. Wir geben vorerst nur ein Beispiel einer solchen Aussage an, schwache Differenzierbarkeit impliziert Stetigkeit.
Korollar 2.4 (Sobolevscher Einbettungssatz). Sei . Dann ist jede Funktion stetig, strebt für gegen Null und erfüllt mit einer Konstanten die von und abhängt.
Proof. Wir nutzen die Notation aus vorigem Korollar. Es ist mit . Für ist nun eine -Funktion und mit gilt somit als Konsequenz der Hölderschen Ungleichung Stetigkeit und Abfallen der Funktion ergibt sich nun direkt aus der Dichtheit von in . ◻
2.2.2 Fouriercharakterisierung der für
Wir wollen den Spezialfall zum Anlass nehmen, eine allgemeinere Fouriercharakterisierung abzuleiten. Zum Beweis benötigen wir ein Resultat, auf welches wir in Kapitel 4 zurückkommen werden. Es ist tiefliegend und wird später bewiesen.
Satz 2.6 (Hörmander–Mikhlin11). Sei , , und gelte für . Sei weiter für Schwartz-Funktionen definiert. Dann gibt es für eine Konstante die von und abhängt, so dass gilt.
Die Aussage ist falsch für und . Sie gilt schon nicht für und (die Hilberttransformation12). Dieses Beispiel wird uns in Kapitel 3 noch einmal begegnen.
Speziell für bezeichnen wir den Operator als . Die Familie der wird als die der Bessel-Potential e13 bezeichnet. Sie erfüllen . Weiterhin gilt für den Laplace-Operator und alle Schwartzfunktionen die Beziehung .
Wir beweisen nun folgende Charakterisierung.
Satz 2.7 (Calderon14). Sei . Dann gilt genau dann, wenn für ein gilt. Das ist eindeutig bestimmt und durch wird eine äquivalente Norm auf definiert.
Proof. Sei gegeben, wir zeigen dass zum Sobolevraum gehört. Sei dazu eine Folge von Schwartz-Funktionen die in gegen konvergiert und sei weiter . Dann gilt und erfüllt für die Voraussetzungen des Multiplikatorensatzes von Hörmander–Mikhlin. Also gibt es eine Konstante mit und somit auch . Also konvergiert gegen eine Sobolevfunktion .
Sei nun . Wir approximieren durch eine Folge von Schwartzfunktionen in der -Norm und wählen , so dass Wir müssen zeigen, dass in konvergiert, also insbesondere die -Norm von durch die Sobolevnorm der abgeschätzt werden werden kann. Dazu nutzen wir und stellen als erstes fest, dass keine Nullstellen besitzt und sowie seine Inverse die Voraussetzungen des Multiplikatorensatzes erfüllen. Also folgt Somit konvergiert und liefert die gesuchte -Funktion.
Die obige Rechnung liefert insbesondere die Äquivalenz der Normen, beide dazu benötigte Abschätzungen wurden bewiesen. ◻
Die Voraussetzung des Satzes ist notwendig. Die entsprechenden Aussagen sind sowohl für als auch für falsch.
Wir nutzen die soeben gegebene Charakterisierung, um Sobolevräume für reell und zu definieren. Für beziehungsweise für definieren wir keine Sobolevräume mit nichtganzzahligen Exponenten.
Wir können sogar noch allgemeiner vorgehen, und Sobolevräume mit negativer Glattheit durch für und definieren. Für diese ist jeweils dichte Teilmenge und die Norm für Schwartzfunktionen durch gegeben. Alle so definierten Räume sind Funktionenräume in unserem Sinne.
2.2.3 Besselpotentiale und der Sobolevsche Einbettungssatz
Der Operator kann als Faltung geschrieben werden. Es existiert also eine Funktion , so dass gilt. Im folgenden kann ausgenutzt werden, dass die Funktion explizit angegeben werden kann. Wir verzichten auf das explizite und beweisen die wichtigen Eigenschaften direkt.
Lemma 2.4 (Eigenschaften der Besselpotentiale). Sei beliebig reell. Dann existiert eine Funktion mit . Die Funktion erfüllt
und ist rotationssymmetrisch.
für und alle .
Für ist stetig.
Für gilt
Für gilt
Proof. Wir konstruieren nicht direkt, sondern regularisieren durch Faltung und berechnen die regularisierten Funktionen. Dies führt auf mit , für . Wir zeigen, dass der Grenzwert punktweise für existiert und die erhaltene Funktion alle Eigenschaften erfüllt. Aus folgt die Aussage über die Fouriertransformierte. Mit und gilt unter Ausnutzung der Stetigkeit der Fouriertransformation und der Fourierschen Inversionsformel.
Integrale der obigen Bauart werden als oszillierende Integrale bezeichnet. Die nachfolgenden Rechnungen sind typisch zum Behandeln solcher Ausdrücke. Für alle und kann man partiell integrieren und erhält wegen für alle Der letzte Integrand kann durch abgeschätzt werden. Für liefert dies eine integrierbare Majorante und erlaubt die Berechnung des Grenzwertes für mittels majorisierter Konvergenz. Insbesondere ergibt sich direkt die Abschätzung 2. Für groß genug können Ableitung nach und Integration vertauscht werden, woraus sich direkt 1 ergibt. Aussage 3 kennen wir schon.
Für Aussagen 4 und 5 benötigen wir eine genauere Analyse. Wir schreiben als Summe Das Restglied gehört zu , alle zu . Das Restglied liefert somit direkt eine stetige Funktion nach Fouriertransformation. Die vorherigen sind zu berechnen. Nun gilt für offenbar vermittels der Substitution , was zusammen mit der offensichtlichen Rotationssymmetrie auf führt. Die anderen Terme (bis eventuell auf den vorletzten) sind analog. Es bleibt also zu betrachten. Hier gilt entsprechend Für strebt das verbleibende Integral gegen eine Konstante . Wir wissen also für kleine was zusammen mit der Rotationssymmetrie auf führt. ◻
Korollar 2.5. Es gilt genau dann, wenn gilt.
Wir kommen zu einem weiteren Hauptresultat, dem Sobolevschen Einbettungssatz. Die Fälle mit benötigen eine leichte Modifikation, da wir für diese nur Räume ganzzahliger Glattheitsordnung definiert haben. Wir beginnen mit den einfachen Fällen, diese ergeben sich direkt aus der Faltungsdarstellung von Sobolev-Funktionen
Korollar 2.6 (Sobolevscher Einbettungssatz). Sei und .
Sei und . Dann gilt .
Sei . Dann gilt .
Proof. Beide Aussagen folgen direkt aus für verbunden mit der YoungschenUngleichung für Faltungen15 Ist , so ist und für . Mit Youngscher Ungleichung folgt daraus aber für jedes die Abschätzung Für ist mit und somit gilt für jedes sofort und die Dichtheit der -Funktionen impliziert Stetigkeit und Abfallen von .
Beweis der Hilfsaussage: ( Young-Ungleichung ) Wir beschränken uns auf den Fall , der Fall war Übungsaufgabe. Sei also und und wie oben. Dann gilt wegen unter mehrfacher Ausnutzung der Hölderschen Ungleichung und damit ◻
Es verbleiben die scharfen Grenzfälle. Diese bilden den eigentlichen Sobolevschen Einbettungssatz. Wir zeigen hier eine einfachere Fassung, zu einer Funktion definieren wir die Verteilungsfunktion
als Maß der Menge großer Funktionswerte. Offenbar gilt dann und entsprechend mit einer Substitution für . Man kann auch aus der -Norm die Verteilungsfunktion abschätzen. Es gilt also insbesondere . Dies kann man leicht abschwächen. Wir sagen, eine Funktion sei schwach , falls gilt. Im folgenden bezeichne die Menge der schwachen -Funktionen.
Achtung: Die linke Seite in [eq:weakLP] definiert keine Norm auf dieser Menge. Es gilt allerdings . Schwache -Räume sind Spezialfälle sogenannter Lorentz-Räume16 definiert durch die Bedingungen In dieser Notation gilt .
Satz 2.8 (Sobolevscher Einbettungssatz). Sei und mit . Dann gilt für .
Proof. Sei . Dann gilt für ein . Sei ein noch zu wählender Parameter. Dann gilt wegen der Rotationssymmetrie von und dessen bekannten Abschätzungen mit dual zu für Wir wählen in Abhängigkeit von so, dass die letzte Zeile gilt. Damit impliziert aber schon und wir erhalten wegen somit die Behauptung ◻
Mit dem Interpolationssatz von Marcinkiewicz (siehe Kapitel 4) ergibt sich daraus sogar , diese Aussage werden wir später noch beweisen.
2.3 Sobolev-Räume auf Gebieten
2.3.1 Lokale Einbettungssätze
Nun wollen wir zu Räumen auf Gebieten zurückkehren. Die erste Aussage betrifft eine Form der Gebietsmonotonie , es gilt für das heißt, für alle .
Ist eigentliches Teilgebiet (also präkompakt als Teilmenge von ), so gilt sogar etwas mehr.
Satz 2.9 (Lokaler Einbettungssatz). Sei und . Sei weiter eigentlich. Dann gelten die folgenden Einbettungsrelationen zusammen mit entsprechenden Normabschätzungen.
für alle und .
falls und .
für .
Insbesondere sind alle Funktionen aus mit stetig.
Proof. Die erste Aussage folgt direkt mit Hölder, es gilt für und . Für die beiden verbleibenden Aussagen sei mit für alle gewählt. Dann ist mit in und es gilt (trivial mit Null ausserhalb fortgesetzt) . Damit ist aber der Sobolevsche Einbettungssatz anwendbar und liefert für und entsprechend für . ◻
Ist das Gebiet beschränkt, so gilt die erste Aussage auch für das gesamte Gebiet.
Lemma 2.5. Sei beschränkt. Dann gilt für und .
Globale Einbettungen (in Räume auf dem Gebiet ) benötigen stärkere Voraussetzungen an das Gebiet. Allerdings kann man einfache globale Aussagen auf einem Teilraum des erzielen. Dazu definieren wir als den Abschluß der Funktionen im . Da für offenbar gilt, ist jede Funktion aus durch Null auf ganz fortsetzbar und die (ebenso bezeichnete Fortsetzung) erfüllt Damit kann man wiederum den Sobolevschen Einbettungssatz anwenden und erhält analog zum obigen Beweis
Satz 2.10 (Einbettungssatz f"ur ). Sei und . Dann gilt
falls und ;
sowie für .
Eine kurze Schlussbemerkung. Es ist einfach zu sehen, dass ein entsprechendes Resultat für anstatt im allgemeinen falsch sein muss. Dazu betrachte man ein ebenes Gebiet mit einer Spitze , für und die Funktion für ein . Diese gehört zu falls ist, also falls . Sie gehört zu falls sogar erfüllt ist. Für jedes und finden wir , so dass dies gilt. Die Funktion ist aber nicht beschränkt. Hat das Gebiet nur eine Ecke und keine Spitze, gilt also , so muss für obige Konstruktion gelten, was wiederum zum Sobolevschen Einbettungssatz passt.
2.3.2 Approximierbarkeit bis zum Rand
Wir wissen, dass für jedes Gebiet die Menge in dicht ist. Die approximierenden glatten Funktionen können dabei allerdings am Rand singulär sein (und sind es für allgemeine Gebiete auch). Wir wollen nun der Frage nachgehen, wann die bis zum Rand glatten Funktionen dicht in sind. Dazu muss man Voraussetzungen an das Gebiet beziehungsweise an den Rand des Gebietes stellen.
Wir betrachten zuerst Gebiete, die als Epigraph einer stetigen Funktion dargestellt werden können.
Lemma 2.6. Sei stetig und . Dann ist für alle und die Menge dicht in .
Proof. Sei und . Dann existiert nach dem Satz von Meyers und Serrin eine Funktion mit Wir betrachten nun die Translate , also die um in -Richtung verschobenen Funktionen. Dann gilt mit und unter Ausnutzung der Stetigkeit im -Mittel für . Also kann man so klein wählen, dass und somit gilt. Nach Konstruktion ist die Funktion aber auf glatt. ◻
Wir sagen, ein Gebiet ist lokal ein (Epi-)Graph, falls es zu jedem Randpunkt eine Umgebung , eine Rotation und eine stetige Funktion gibt, so dass gilt. Die Umgebungen können dabei in den -Koordinaten offenbar als Zylinder gewählt werden, für offen und offenes Intervall.
Weiterhin sei die Menge der glatten Funktionen mit kompaktem Träger im Abschluss durch bezeichnet. Dann gilt folgender Satz.
Satz 2.11 (Approximierbarkeit bis zum Rand). Erfülle die lokale Graphenbedingung. Dann ist dicht in für alle und .
Proof. Sei mit für und für . Dann gilt für offenbar und in für . Also findet man zu ein mit und es genügt dieses durch eine glatte Funktion zu approximieren.
Die Menge ist relativ kompakt im . Damit findet man eine endliche Überdeckung durch offene Teilmengen , die entweder ganz im Inneren des Gebiets liegen oder auf denen (nach Rotation) das Gebiet als Epigraph einer Funktion geschrieben werden kann. Wir nehmen an, dass die den Rand schneidenden Mengen zylindrisch sind. Sei weiter eine untergeordnete Partition, und . Es genügt zu zeigen, dass jede dieser endlich vielen Funktionen durch entsprechende glatte Funktionen approximiert werden kann. Für die ganz im Innern liegenden offenen Mengen ist das klar, es existiert ein glattes mit Am Rand nutzt man das vorige Lemma. Wir finden also eine glatte Funktion mit derselben Abschätzung, allerdings in der Sobolevnorm auf dem Hypergraphengebiet. Da kompakten Träger in besitzt, kann auch mit Träger in gewählt werden und die Norm entspricht der Sobolevnorm im Gebiet.17
Damit liefert die Dreiecksungleichung und der Satz ist bewiesen. ◻
Nur einige kurze Bemerkungen. Der obige Satz ist auf viele Gebiete anwendbar, es gibt allerdings Gebiete die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Zum Einen sind dies Gebiete mit internen Rändern, wie für die die Aussage offenbar auch falsch ist. Hier kann der Satz gerettet werden, indem man den internen Rand doppelt zählt. Problematischer sind Gebiete mit kompliziert geformten Spitzen.
2.3.3 Fortsetzungssätze
Im folgenden soll der Frage nachgegangen werden, für welche Gebiete sich Funktionen zu Funktionen fortsetzen lassen. Eine solche Fortsetzung ist offenbar nicht eindeutig, ihre Existenz impliziert aber sofort einen globalen Einbettungssatz. Wir sagen ein Gebiet sei -fortsetzbar, falls es eine Konstante und zu jedem ein mit gibt.
Satz 2.12 (Globaler Einbettungssatz). Angenommen, ist -fortsetzbar. Dann gilt für und
falls und ;
für .
Wir beginnen mit einem Spezialfall, dem Halbraum Sei nun . Wir konstruieren die Fortsetzung durch eine Art Spiegelung und setzen mit noch zu bestimmenden Konstanten und . Die Formel sollte mindestens für -Funktionen korrekt sein und eine -Fortsetzung liefern. Dazu müssen die ersten partiellen Ableitungen stetig sein, es muss also für gelten. Die Koeffizientenmatriz dieses linearen Gleichungssystems ist die Vandermonde-Matrix, die Determinante der Matrix gerade . Damit ist dieses Gleichungssystem ist eindeutig lösbar falls die paarweise verschieden sind und bestimmt die Koeffizienten .
Lemma 2.7. Der Halbraum ist -fortsetzbar und die gerade konstruierte Fortsetzung gehört zu .
Proof. Sei und bezeichne mit den gerade bestimmten Konstanten und . Wir approximieren durch eine in konvergente Folge und betrachten die Folge der Fortsetzungen . Diese gehören zu .
Dabei gilt für also insbesondere . Damit ist die Fortsetzung stetig und konvergiert für gegen die Fortsetzung im . ◻
Wir sagen, das Gebiet besitze eine -Rand, falls es lokal der Graph einer -Funktion ist. Solche Gebiete kann man lokal am Rand geradebiegen.
Lemma 2.8. Sei Gebiet mit -Rand. Dann existiert zu jedem eine Umgebung und ein -Diffeomorphismus , welcher bijektiv auf für eine offene Menge abbildet, erfüllt und für den auf gilt.
Proof. Nach Rotation gilt lokal , es bleibt für zu setzen. ◻
Die auftretenden Diffeomorphismen sind noch zu verstehen. Dazu nutzen wir folgendes Lemma, ein Beweis verbleibt als Übung.
Lemma 2.9. Seien und -diffeomorphe Gebiete und sei ein -Diffeomorphismus mit für alle und Dann erfüllt die Inverse die Abschätzungen und es gilt weiterhin für alle und mit einer entsprechenden Konstanten .
Wir beweisen nur folgende Aussage. Der Beweis ist einfach und konstruktiv, die Voraussetzungen aber viel zu strikt.
Satz 2.13 (Fortsetzungssatz). Sei ein beschränktes Gebiet mit -Rand. Dann ist -fortsetzbar für alle und .
Proof. Wegen der Beschränktheit des Gebietes ist kompakt und es existiert eine endliche Überdeckung des Randes durch offene Mengen, in denen nach Rotation der Rand Graph einer -Funktion ist. Wir wählen eine untergeordnete Partition der Eins und zerlegen entsprechend. Es genügt damit, jede einzelne dieser Funktionen fortzusetzen.
Dazu betrachten wir ein mit kompaktem Träger auf einem Epigraphen für . Wir nutzen den Diffeomorphismus des vorletzten Lemmas um in zu deformieren und setzen die Bildfunktion entsprechend vom Halbraum fort. Der Träger der Fortsetzung kann wiederum kompakt in der entsprechenden offenen Menge der Überdeckung gewählt werden. Obiges Lemma liefert die Äquivalenz der Normen; nach Zurückdeformieren sind wir also wirklich im mit ensprechender Normabschätzung und die Summe der Fortsetzungen liefert die gesuchte Funktion. ◻
Und jetzt noch der allgemeine Fall. Wir sagen ein Gebiet ist global Lipschitz , falls es ein und ein gibt, so dass für jeden Randpunkt die Menge nach Rotation lokaler Epigraph einer Lipschitzfunktion ist, wobei und eine Lipschitzfunktion mit Lipschitzkonstanten Damit gilt der Steinsche Fortsetzungssatz18 (für einen Beweis siehe , Kapitel VI.3.3.).
Satz 2.14 (Steinscher Fortsetzungssatz). Angenommen, das Gebiet ist global Lipschitz. Dann ist -fortsetzbar für alle und alle .
Es gilt sogar leicht mehr, es existiert ein Fortsetzungsoperator, der für alle in Betracht kommenden Räume funktioniert.
Übersicht über Resultate zu -Räumen
Aussage
Voraussetzungen
an ,
an
dichte
in
keine
Teilmengen
(Meyers und Serrin; 1965)
in
lokaler Graph
Fortsetzung
global Lipschitz
(Stein; 1970)
Einbettung
global Lipschitz
global Lipschitz
global Lipschitz
(Sobolev; 1938)
2.4 Sobolev-Slobodeckij-Räume auf Gebieten
2.4.1 Definition
Ein kurzer Exkurs zu Räumen mit nichtganzzahliger Glattheitsordnung. Wir beschränken uns auf den Hilbertraumfall und starten mit dem schon bekannten Raum für . Die Bezeichnung hat sich für diesen Raum eingebürgert.
Der Schwartzraum ist dann Teilmenge des , die Einbettungen sind beide stetig. Bezüglich der --Dualität sind und zueinander dual. Genauer gilt
Lemma 2.10. Sei eine stetige Linearform, . Dann ist eine temperierte Distribution und diese erfüllt .
Proof. Da die Einbettung stetig ist, ist stetig und somit eine temperierte Distribution. Bezeichnet man diese wiederum mit , so bleibt zu zeigen.
Wir führen diese Aussage auf den Rieszschen Darstellungssatz19 im zurück. Sei dazu und mit dem eindeutig bestimmten . Wegen der Isometrie ist die Abbildung stetig somit existiert nach dem Rieszschen Darstellungssatz im ein , so dass für alle mit gilt. Nach Konstruktion gehört zu . ◻
Ausgehend vom kann man nun Räume auf Gebieten konstruieren.
Definition 2.2.
Sei abgeschlossen. Dann bezeichne die Menge der in getragenen Distributionen aus dem Raum .
Sei ein Gebiet. Dann bezeichne die Menge der Einschränkungen von -Distributionen auf das Gebiet versehen mit der Norm
Der Abschluss der -Funktion im wird als bezeichnet.
Diese Menge bildet einen linearen Teilraum des und ist wegen der stetigen Einbettung abgeschlossen. Wir versehen sie mit der induzierten Hilbertraumtopologie. Sei nun ein Gebiet. Dann stimmen für zwei Funktionen die Einschränkungen und genau dann überein, wenn wenn ihre Differenz erfüllt. Also kann man den Raum der Einschränkungen als Quotientenraum auffassen. Bezeichnet die Orthogonalprojektion des auf den (Orthogonalität bezüglich des Hilbertraums ), so gilt Dass das Infimum in der Normdefinition für den ist also insbesondere ein Minimum.
Als erstes sollen diese Räume mit den bisher betrachteten in Beziehung gesetzt werden. Sei dazu . Dann sind die Sobolevinnenprodukte in lokal, und es gilt da für mit wegen der Gebietsmonotonie gilt und somit folgt. Ist global Lipschitz, so gilt als Konsequenz des Steinschen Fortsetzungssatzes da jede Funktion aus zu einer auf dem gesamten Raum definierten Sobolevfunktion fortgesetzt werden kann. Für Gebiete mit Rändern die keine Lipschitzbedingung erfüllen, enthält der weniger Funktionen als der Sobolevraum , man mache sich dies am Beispiel eines Gebiets mit einer Spitze klar.
Die Lokalität des Innenprodukts impliziert weiter, dass für abgeschlossen und separiert im orthogonal sind. Damit ist die Fortsetzung einer -Funktion durch Null aber auch die Fortsetzung minimaler Norm und für alle Gebiete . Hier ist wesentlich!
Die folgenden Aussagen gelten für beliebige Gebiete.
Lemma 2.11.
Es existiert ein isometrischer Fortsetzungsoperator Zusammen mit der Restriktion gilt
ist dicht in für alle .
Proof.
Jede Funktion aus ist Einschränkung einer Funktion . Zerlegt man diese mit dem Projektionssatz in so gilt nach Definition der Norm und die Abbildung ist eine Isometrie. Sie ist wohldefiniert, stimmen zwei Funktionen und auf überein, so gilt und somit .
Sei und die isometrische Fortsetzung. Dann existiert wegen der Dichtheit von in eine Funktion mit . Also folgt
◻
Oft benötigt man Zerlegungen der Eins um Aussagen zu lokalisieren. Das ist in Räumen ganzzahliger Glattheit trivial, in den -Räumen muss man das noch beweisen. Dazu folgendes Lemma.
Lemma 2.12. Sei . Dann ist für alle die Abbildung stetig.
Proof. Dazu nutzen wir die Peetre-Ungleichung20 Damit gilt aber unter Ausnutzung der Youngschen Ungleichung und für beliebige und wegen der Dichtheit von im Sobolevraum somit auch für beliebige . ◻
Korollar 2.7. Sei nun kompakt und , mit auf gegeben. Dann existiert eine Konstante mit für alle .
Proof. Die zweite Ungleichung folgt direkt aus vorigem Lemma. Für die erste nutzt man, dass gilt und wendet die Dreiecksungleichung an. ◻
Dualitätsbeziehungen. Die Räume und sind für viele Gebiete zueinander dual. Dazu genauer, es gilt
Lemma 2.13. Sei ein stetiges lineares Funktional. Dann bestimmt eine isometrische Fortsetzung mit Träger in .
Proof. Nach Konstruktion gilt , also sind Linearität und Beschränkheit der Fortsetzung klar. Wir schreiben . Dann gilt Wegen ergibt sich daraus die Isometrie der Fortsetzung.
Es bleibt die Trägereigenschaft. Sei dazu . Dann gilt und verschwindet auf , ist also in getragen. ◻
Wir können stetige Linearformen auf als Distributionen in auffassen und obiges Lemma besagt gerade, dass diese auf fortsetzbar sind. Die Fortsetzung ist eine Isometrie von in , allerdings nicht immer surjektiv. Eine schwache Voraussetzung an das Gebiet ist hier nötig.
Satz 2.15. Angenommen, erfüllt die lokale Graphenbedingung. Dann sind und zueinander dual.
Proof. Wir skizzieren den Beweis nur. Damit die Fortsetzung surjektiv ist, muss es zu jedem ein mit geben. Angenommen, dies gilt. Dann folgt aus und damit .
Es muss also für jedes und jedes die Beziehung gelten. Das ist eine Aussage über die ‘Größe’ des Randes . Sei dazu vorerst Epigraph einer stetigen Funktion , und kompakt getragen. Für sei die um in das Gebiet hineingeschobene Funktion. Dann gilt (da die Träger disjunkt sind) , ebenso nach majorisierter Konvergenz und somit wegen der Stetigkeit von auf
Für ein beliebiges Gebiet mit lokaler Graphenbedingung zerlegt man entsprechend mit einer Partition der Eins und wendet obige Argumentation auf jedes der Teile an. ◻
Die Voraussetzung, dass lokaler Epigraph ist, ist wesentlich. Ein einfaches Beispiel wäre ein Gebiet mit innerem Rand, z.b. Dann ist die abgeschlossene Kreisscheibe und das Komplement . Betrachtet man nun die Diracsche Deltadistribution , so gilt für . Allerdings existieren Funktionen mit . Somit kann der Dualraum von nicht der sein!
(Linearformen auf dem müssen für sogar von stetigen Funktionen herrühren, die auf dem internen Rand verschwinden. Auf dem äußeren Rand tun das Funktionen aus für sowieso, sie sind ja stetig.)
Die bisher betrachtete Norm auf ist nur schwer zu berechnen. Ist und global Lipschitz, so kann man eine äquivalente Norm angeben. Sei dazu die Slobodeckij-Seminorm21. Dann gilt
Satz 2.16. Sei global Lipschitz und .
Ist , so ist die Norm in äquivalent zur -Norm.
Ist mit und , so ist die Norm in äquivalent zu
Die erste Aussage ist nur eine erneute Fassung des Steinschen Fortsetzungssatzes. Für die zweite benötigt man die allgemeinere Fassung des Fortsetzungssatzes nach Rychkov22 und kann die Aussage auf das entsprechende Äquivalenzresultat im zurückführen.
2.4.2 Spursätze
Sei vorerst der Halbraum und . Ist groß genug (z.B. ), dann kann auf den Rand des Halbraums eingeschränkt werden. Es liegt also nahe, zu fragen, welche Regularität diese Einschränkung besitzt. Die Antwort ist verblüffend einfach. Sei dazu für glattes die Spurabbildung am Rand .
Lemma 2.14. Sei . Dann kann die Abbildung stetig zur Spurabbildung
fortgesetzt werden. Diese ist surjektiv.
Proof.Schritt 1, Stetigkeit: Die erste Aussage ist eine Stetigkeitsaussage, es genügt die entsprechende Abschätzung für den auf definierten Spuroperator zu beweisen. Sei dazu vorerst . Dann liefert die Fouriersche Inversionsformel und somit Dies kann man mit Cauchy-Schwarz abschätzen. Es gilt und mit der Substitution , , für alle Also folgt nach Integration über Also kann man zu einer stetigen Abbildung fortsetzen. Verknüpft mit dem (isometrischen) Fortsetzungsoperator ergibt dies aber gerade die gesuchte Spurabbildung.
Da dicht in ist, ist der Spuroperator von der gewählten Fortsetzung unabhängig.
Schritt 2, Surjektivität: In einem zweiten Schritt bleibt die Surjektivität des Spuroperators . Sei dazu mit . Wir zeigen, dass dann durch für eine Abschneidefunktion mit für eine entsprechende Fortsetzung mit definiert ist. Das geschieht in zwei Schritten. Sei zuerst . Dann ist obiges Integral sinnvoll und es gilt auf Grund der Fourierschen Inversionsformel Weiterhin ist die Zuordnung stetig zwischen Sobolevräumen. Mit der Fouriersche Inversionsformel folgt und somit unter Ausnutzung der Substitution . Damit ist aber obiger Fortsetzungsoperator stetig und liefert eine Rechtsinverse zum Spuroperator . ◻
Nun noch der allgemeine Satz. Wir beschränken uns auf Gebiete mit glattem Rand , sonst kann man auf dem Rand selbst nicht alle Sobolevräume definieren.
Lemma 2.15. Seien und diffeomorphe Gebiete und ein Diffeomorphismus mit für alle sowie Dann gibt es zu jedem eine Konstante , so dass für alle gilt.
Beweisskizze. Ein Diffeomorphismus mit diesen Bedingungen ist in Umgebungen und der Gebiete und fortsetzbar. Wir nehmen eine in der Umgebung von getragene Abschneidefunktion , welche auf identisch gleich ist und betrachten die Fortsetzung und die entsprechend mit dem Diffeomorphismus transformierte Funktion . Dabei ist nach Konstruktion und ebenso Aus der Diffeomorphieäquivalenz der -Norm würde also sofort folgen. Die andere Ungleichung ergibt sich direkt durch Nutzung des Diffeomorphismus .
Es bleibt die Äquivalenz der entsprechenden -Normen zu zeigen. Für folgt dies aus dem entsprechenden Resultat für , für aus Dualität. Die verbleibenden Fälle folgen daraus vermittels reeller oder komplexer Interpolation (siehe Kapitel 4). ◻
Damit kann man aber auf beliebigen Mannigfaltigkeiten Sobolevräume definieren, indem man diese mit einer Partition der Eins in Kartengebiete zerlegt und damit auf Gebiete des reduziert. Mit dieser Definition gilt nun
Satz 2.17 (Spursatz). Sei ein Gebiet mit kompaktem -Rand . Dann ist für der Spuroperator beschränkt und surjektiv.
2.4.3 Kompakte Einbettungen
Wir benötigen eine Anleihe aus der Funktionalanalysis. In einem (separablen) Hilbertraum ist die Einheitskugel schwach folgenkompakt, das heißt aus jeder Folge mit kann eine Teilfolgen ausgewählt werden, so dass für ein und alle gilt. Wir werden dies im folgenden nutzen um ein Kompaktheitskriterium für -Räume zu beweisen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass für Banach- und Hilberträume Folgen- und Überdeckungskompaktheit äquivalent sind.
Ziel dieses Abschnitts ist der folgende Satz.
Satz 2.18 (Rellich’scher Auswahlsatz23). Sei beschränkt. Dann ist die Einbettung für kompakt. Jede Folge mit besitzt also eine in konvergente Teilfolge.
Zum Beweis benötigen wir einen weitereren wichtiger Satz verpackt in folgendem Lemma.
Lemma 2.16 (Kompaktheitskriterium im ). Sei positiv, monoton wachsend mit . Dann ist die Teilmenge kompakt im .
Proof.Schritt 1: Sei eine Folge. Sei weiter in einem ersten Schritt mit gemeinsamem kompakten Träger . Da gleichmäßig beschränkt ist, existiert eine in schwach konvergente Teilfolge. Wir bezeichnen diese wieder mit . Für diese gilt (da ) Die Folge der Funktionen konvergiert also punktweise. Wir zeigen, dass damit auch in konvergiert. Dazu nutzen wir Plancherel und erhalten Da gleichmäßig beschränkt ist und punktweise konvergiert, strebt der erste Summand gegen Null für . Für groß wird der zweite beliebig klein. Damit ist aber eine Cauchy-Folge in . Damit ist aber die Teilmenge kompakt.
Schritt 2: Sei die Kugel vom Radius und eine in getragene Abschneidefunktion mit für und . Dann gilt für alle sowie unter Ausnutzung der Youngschen Ungleichung (und für moderat wachsende submultiplikative24 mit ) Damit existiert aber zu jedem ein , so dass in einer -Umgebung der kompakten Menge liegt. Damit ist aber selbst kompakt. ◻
Beweis des Auswahlsatzes von Rellich. Sei und beschränkt, sowie mit für . Sei weiter mit . Wir betrachten die Folge mit gemeinsamem kompakten Träger. Auf diese Folge kann voriges Lemma angewandt werden, sie besitzt also eine in konvergente Teilfolge. Die Einschränkung dieser Folge auf ist die gesuchte in konvergente Teilfolge von . ◻
Die Voraussetzung der Beschränktheit von ist nicht erforderlich. Wichtig ist ein gleichmäßiges Abklingen der Funktionen im Unendlichen. Wir formulieren wiederum einen Satz der sich direkt aus obigem Lemma ableiten läßt.
Satz 2.19 (Rellich). Angenommen, das Gebiet besitzt endliches Volumen, . Dann ist für die Einbettung kompakt.
Proof. Wir zeigen die Aussage wiederum für . Sei also eine Folge mit . Wir wollen auf obiges Lemma anwenden. Offenbar erfüllt eine gewichtete -Bedingung, (das ist ja gerade die Definition des ), es bleibt eine entsprechende Bedingung für zu zeigen. Dazu nutzen wir den Sobolevschen Einbettungssatz, es ist beschränkt für und damit nach Hölder gleichmäßig in . Damit liegt aber in einem gewichteten und das obige Lemma liefert die Existenz einer konvergenten Teilfolge. ◻
Für und , kann der Raum mit identifiziert werden. Dies wollen wir hier nicht zeigen, für einen Beweis siehe das Buch von McLean.
Zur Vollständigkeit noch folgender Satz. Er folgt aus dem Satz von Arzela–Ascoli und hätte ebenso zum Beweis verwendet werden können.
Satz 2.20 (Fréchet–Kolmogorov–Riesz25). Eine Teilmenge , , ist relativ kompakt genau dann, wenn sie
beschränkt ist,
gleichmäßig abklingt, d.h., gilt; und
gleichgradig im -Mittel stetig ist
Der Satz von Fréchet–Kolmogorov–Riesz impliziert insbesondere, dass die Einschränkungen für und beschränkte kompakt sind.
Damit kann man aber nun zeigen, dass alle Nicht-Grenzfälle des Sobolevschen Einbettungssatzes kompakt sind. Wir formulieren eine Fassung, überlassen den Beweis aber als Übung.
Satz 2.21 (Rellich–Kondrachov26). Sei das Gebiet beschränkt. Sei weiter für ein und eine Folge mit gegeben.
Ist , so besitzt die Folge eine in konvergente Teilfolge.
Ist und . Dann besitzt die Folge eine in konvergente Teilfolge.
2.5 Anwendungen
Wir wollen kurz drei typische Anwendungen von Sobolevräumen skizzieren. Funktionen sind hier der Einfachheit halber reell.
Variationsproblem e. Sei ein Gebiet mit glattem Rand und . Dann ist Randwert einer Funktion und wir können nach allen Funktionen suchen, für die das Funktional minimal wird. Ist das Gebiet beschränkt, so gilt für alle in Betracht kommenden die Friedrichssche Ungleichung (siehe Übung) und jede Minimalfolge für ist in beschränkt. Sie besitzt damit eine schwach konvergente Teilfolge und für deren schwachen Grenzwert gilt für alle Testfunktionen . Da die rechte Seite als Funktion von differenzierbar ist, folgt daraus aber und damit ist schwache Lösung des Randwertproblems
Dirichlet-Problem27 für den Laplace-Operator. Das Dirichlet-Problem ist die Aufgabe, zu gegebenem eine Funktion mit zu finden. Ist das Gebiet beschränkt, so gilt wiederum eine Friedrichssche Ungleichung28 für alle . Damit erzeugt aber das Innenprodukt die Hilbertraumstruktur des . Weiß man nun, dass durch eine stetige Linearform auf dem erzeugt (weil zum Beispiel oder ist), so existiert nach dem Rieszschen Darstellungssatz genau ein mit für alle . Speziell für ist dies aber gerade die schwache Formulierung des Dirichlet-Problems und somit dessen (eindeutig bestimmte) Lösung.
Neumann-Problem29 für den Laplace-Operator. Betrachtet man die schwache Formulierung [eq:2.5.11] auf ganz und fordert die Gleichung für alle , so ist das dabei entstehende Problem nicht eindeutig lösbar. Jede konstante Funktion erfüllt die Bedingung.
Allerdings gilt für auf beschränkten Gebieten eine Poincare-Ungleichung30 Damit erzeugt das -Innenprodukt auf die Hilbertraumstruktur und der Rieszsche Darstellungssatz impliziert die eindeutige Lösbarkeit von [eq:2.5.11] auf diesem Teilraum. Dieses Problem wird als Neumann-Problem für den Laplace-Operator bezeichnet.
Seine Lösung ist bezüglich schwach differenzierbar und es gilt [eq:2.5.7]. Statt der Dirchlet-Randbedingung erfüllen die Lösungen aber eine sogenannte freie Randbedingung. Man kann zeigen, dass Lösungen im sind und am Rand die schwache äußere Normalenableitung verschwindet.
3 Räume analytischer Funktionen
3.1 Hardy-Räume
3.1.1 Definition und Randwertcharakterisierung
Hardyräume und Fourierreihen. Sei gegeben. Dann besitzt die Reihendarstellung mit den komplexen Fourier-Koeffizienten Im folgenden betrachten wir den Teilraum Wir schreiben im folgenden kurz für die Koeffizienten .
Betrachtet man statt der reellen Variablen die komplexe Variable , so wird die Fourierreihe [eq:3:FReihe] formal zur Potenzreihe Diese Potenzreihe hat Konvergenzradius größer oder gleich 1, da für die Fourier-Koeffizienten die Abschätzung und somit für ihren Konvergenzradius gil. Sie stellt damit eine analytische Funktion auf dar. Wir bezeichnen die Menge der so erhaltenen analytischen Funktionen mit .
Weiter bezeichne die Menge aller auf der offenen Kreisscheibe holomorphen Funktionen.
Lemma 3.1. Der Raum besteht aus allen mit Weiterhin gilt in .
Proof. Sei mit der MacLaurin-Reihe . Dann gilt für alle auf Grund der Parseval-Identität31 für Fourierreihen Mit dem Satz über die monotone Konvergenz (angewandt auf Reihen) folgt also und [eq:3:H2-cond] ist äquivalent zu
Weiterhin folgt aus dem Satz über die majorisierte Konvergenz und das Lemma ist bewiesen. ◻
Der Hardy-Raum32 besteht also gerade aus all den analytischen Funktionen in , die ihre Randwerte auf im -Sinne annehmen. Die Cauchysche Integralformel erlaubt natürlich die Rekonstruktion der Funktion aus ihren Randwerten (warum?), allerdings ist für unsere Zwecke die nachfolgende Poissonsche Integraldarstellung33 besser.
Sei analytisch in einer Umgebung von . Dann gilt Der dabei auftretende Integralkern wird als komplexer Poissonkern bezeichnet.
Proof. Es gilt mit der Formel für die geometrische Reihe lokal gleichmäßig in und . Ist nun , so folgt und somit Damit ist die (komplexe) Poissonsche Integralformel gezeigt. ◻
Im folgenden bezeichne den reellen Poissonkern . Damit gilt und somit wegen auch Nach Addition beider Formeln erhält man die reelle Poissonsche Integralformel für alle in einer Umgebung von analytische Funktionen. Diese wird im folgenden von besonderer Bedeutung sein, der Poissonkern ist dabei nur nur reellwertig sondern besitzt darüberhinaus besondere Approximationseigenschaften.
Lemma 3.2 (Eigenschaften des Poissonkerns). Es gelten
die Darstellung und damit für alle und alle ;
die Integralformeln
für jedes gilt
für jede stetige Funktion gilt
(Beweis als Übung)
Satz 3.1 (Poissonsche Integraldarstellung). Sei und sei durch [eq:3.1.7] definiert. Dann gilt die Poissonsche Integralformel
Proof. Es gilt für und die Poissonsche Integralformel (für ) Weiterhin gilt und somit kann der Grenzwert für gebildet werden; es gilt unter Ausnutzung von in . ◻
Für definiert man die Hardyräume entsprechend durch gleichmäßige Schranken an die -Normen über konzentrische Kreise in .
Definition 3.1. Sei nun . In Analogie zum letzten Abschnitt definieren wir den Raum durch die Forderung für analytische Funktionen . Weiter sei die Menge der beschränkten analytischen Funktionen aus ,
Es gilt folgender (auf den ersten Blick vielleicht überraschende) Satz. Die Voraussetzung ist in jedem Schritt notwendig, nicht jede durch ein Poissonintegral dargestellte Funktion ist auch holomorph. (Dazu muß der Randwert zum reellen Hardyraum gehören, siehe Abschnitt 3.2.1).
Satz 3.2 (Randwertcharakterisierung des ). Sei . Dann sind äquivalent
und es gilt schwach in .
und es gilt für ein .
und es gilt in der -Norm.
.
Beweisskizze. Für analytische Funktionen gilt die (skalierte) Poissonsche Integralformel für alle und . Da der Poissonkern zu gehört, impliziert schwache Konvergenz punktweise in und und damit [2].
Der Poissonkern ist positiv und hat Integral 1. Damit gilt mit der Minkowski-Ungleichung für Integrale Das erste Integral strebt gegen Null, da gleichmäßig in für . Wegen der Stetigkeit im -Mittel kann man das zweite Integral durch abschätzen. Damit folgt aber [3].
folgt, da normkonvergente Folgen auch in der Norm beschränkt sind.
Da separabel und reflexiv ist, besitzt jede beschränkte Folge eine schwach konvergente Teilfolge (Satz von Banach-Alaoglu in separablen Räumen). Für diese Teilfolge kann man die Argumentation aus dem ersten Schritt anwenden, es gilt also die Poissonsche Integraldarstellung von durch den schwachen Grenzwert. Da dieser damit aber auch (starker) Randwert ist, sind die schwachen Grenzwerte eindeutig und die schwache Konvergenz folgt. ◻
Bemerkung: Für scheint die Aussage falsch. Um obige Beweismethode zu retten, muss man hier in der Poissonschen Integraldarstellung [eq:3:PoissonInt] Maße statt Funktionen zulassen. Dann gilt mit einem (eindeutig bestimmten) komplexwertigen Maß und für als schwach-* Grenzwert im Raum der beschränkten Radonmaße. Zum Beweis genügt wiederum der Satz von Alaoglu, allerdings diesmal im Raum der Maße, in welchen stetig eingebettet ist. Der ist bezüglich schwach-* Konvergenz nicht abgeschlossen. Das täuscht, wir werden im nächsten Abschnitt zeigen, dass selbst im Randwerte im -Sinn angenommen werden.
3.1.2 Faktorisierung von Hardyfunktionen
Wir beginnen mit einem auf den ersten Blick technisch erscheinenden Lemma. Es wird uns helfen, Abschätzungen für Nullstellen analytischer Funktionen anzugeben.
Lemma 3.3 (Jensensche Formel34). Sei analytisch mit Konvergenzradius größer , , und seien die Nullstellen von gezählt mit Vielfachheit. Dann gilt
Proof. Sei für und . Dann ist analytisch in einer Umgebung der Kreisscheibe und nach Konstruktion nullstellenfrei. Also ist auch die Funktion analytisch und es gilt mit der Mittelwerteigenschaft für deren Realteil Weiter ist und mit , , Die Behauptung folgt damit aus ◻
Korollar 3.1. Sei . Dann gilt für alle
Proof. In der Jensenschen Formel ist . ◻
Korollar 3.2. Sei . Dann ist für alle monoton wachsenden konvexen Funktionen das Integral monoton wachsend bezüglich .
Beweisskizze. Die Mittelwerteigenschaft charakterisiert harmonische Funktionen. Damit impliziert das vorige Korollar, dass stets kleiner ist als die durch die Randwerte auf dem Kreis definierte harmonische Funktion. Also gilt Die Jensensche Ungleichung für konvexe Funktionen impliziert damit aber (wegen und ) zusammen mit der Monotonie von und somit nach nochmaliger Integration und Vertauschen der Integrationsreihenfolge die Behauptung, ◻
Korollar 3.3. Sei mit und der zugehörige Randwert. Dann gilt
Proof. Die Funktion ist konvex für alle in Betracht kommenden , also ist das Supremum tatsächlich ein Limes. Da wir schon wissen, dass Randwerte in angenommen werden, folgt die Behauptung. ◻
Wir betrachten zuerst einen Raum der analog zu Hardy-Räumen definiert ist und Aussagen über die Verteilung der Nullstellen erlaubt. Hier und im folgenden bezeichne .
Definition 3.2. Mit bezeichnen wir die Menge aller analytischen Funktionen mit
Die Menge wird als Nevanlinna-Klasse35 bezeichnet. Es gilt für alle .
Satz 3.3 (Konvergenz von Blaschkeprodukten). Sei und sei die Folge der von Null verschiedenen Nullstellen der Funktion . Dann gilt und das unendliche Blaschke-Produkt36 konvergiert lokal gleichmäßig in und definiert eine Funktion aus .
Proof. Hat in eine Nullstelle der Ordnung , so betrachten wir , was wiederum zu gehört. Wir können also annehmen, dass gilt. Sei weiter die Zahl der Nullstellen vom Betrag kleiner oder gleich und seien die Nullstellen vom Betrag her geordnet. Dann gilt mit der Jensenschen Formel Nach Voraussetzung ist die rechte Seite gleichmäßig in beschränkt. Es gibt also eine Konstante , so dass für und damit Mit folgt die erste Behauptung.
Betrachtet man nun endliche Blaschke-Produkte, so gilt für alle und hinreichend große und Damit konvergiert aber die Reihe der Logarithmen auf jedem Kreis für gleichmäßig und somit auch das unendliche Produkt. Weiterhin sind alle Faktoren betragsmäßig kleiner und damit . ◻
Lemma 3.4. Sei ein Blaschke-Produkt. Dann gilt in für alle .
Proof. Für endlich viele Nullstellen ist die Aussage trivial, wir nehmen also an, dass unendlich viele Nullstellen in besitzt. Da gilt, folgt die Behauptung aus für . Wir nutzen die Monotonie des Integrals bezüglich , Schreibt man nun mit dem Blaschke-Produkt über die ersten betragsmäßig kleinsten Nullstellen , so gilt und wegen Für strebt das Produkt der Nullstellen gegen und die Behauptung folgt. ◻
Damit kommen zu einigen Hauptresultaten über Hardy-Räume.
Korollar 3.4 (Faktorisierung von Hardy-Funktionen). Sei , , und das Blaschke-Produkt über die Nullstellen von . Dann ist der Quotient eine Hardy-Funktion ohne Nullstellen mit .
Proof. Wir nutzen die Zerlegung von des letzten Beweises und schreiben mit einer offenbar holomorphen Funktion . Damit ist (wegen der Monotonie des Integrals bezüglich und gleichmäßig in für ) Da weiterhin punktweise monoton gegen strebt, folgt mit dem Satz über monotone Konvergenz für und damit . Das Lemma ist gezeigt, die umgekehrte Richtung folgt direkt aus . ◻
Bemerkung: So kann man auch mehr zeigen; ist und das Blaschke-Produkt über die Nullstellen von , so ist und besitzt dieselbe Schranke [eq:3:N-bound] wie . (Man verifiziere dies!)
Korollar 3.5. Sei . Dann existieren zwei Funktionen mit .
Proof. Sei die Faktorisierung von . Dann folgt die Behauptung mit , . ◻
Korollar 3.6. Sei . Dann werden die Randwerte im -Sinn angenommen, es gilt also in .
Proof. Man zerlegt in ein Produkt von zwei -Funktionen. Für diese gilt -Konvergenz für Randwerte und die Behauptung folgt mit der Hölderschen Ungleichung. ◻
Korollar 3.7 (Riesz37). Sei ein komplexes und periodisches Maß mit für . Dann ist absolutstetig bezüglich des Lebesguemaßes.
Proof. Wir betrachten das Poissonintegral Dies erfüllt . Weiterhin gilt und damit auf . Also folgt , , und somit mit dem Grenzwert aus [eq:3:H1RW] ◻
Zum Schluss noch ein tiefer Satz.
Satz 3.4 (Beurling-Faktorisierung38). Sei und definiert durch das Blaschke-Produkt über die Nullstellen von . Dann gilt mit einer inneren Funktion und einer äußeren Funktion . Diese sind durch für ein reelles -periodisches Radon-Maß , welches singulär bezüglich des Lebesgue-Maßes ist, und eine Funktion bestimmt.
Beweisskizze. Sei und sei das Blaschke-Produkt über die Nullstellen von . Dann ist nullstellenfrei und somit harmonisch. Also gilt die Poissonsche Integralformel für alle und . Wir wollen streben lassen. Da unabhängig von ist, folgt aus der Nevanlinna-Bedingung [eq:3:N-bound] sogar und somit ist in gleichmäßig beschränkt. Damit existiert aber nach dem Satz von Alaoglu eine schwach-* konvergente Folge mit einem reellen Radon-Maß als Grenzwert und es folgt die Poissonsche Integraldarstellung Die Eigenschaften des Poissonkerns implizieren die Eindeutigkeit des Grenzwerts und somit die schwach-* Konvergenz .
Die Behauptung folgt nun durch Anwenden des Lebesgueschen Zerlegungssatzes auf , es existieren also ein eindeutig bestimmtes Maß welches singulärstetig zum Lebesgue-Maß ist und nach dem Satz von Radon-Nikodym eine Dichtefunktion mit und die Behauptung folgt. ◻
Bemerkung: Diese Faktorisierung ist fundamental für die Charakterisierung invarianter Unterräume des Shift-Operators auf . Identifiziert man den mit dem Hardy-Raum , so ist der Shift-Operator gerade und jeder nichttriviale invariante Unterraum ist durch Nullstellen oder Nullrandwerte der darin enthaltenen Funktionen charakterisierbar. Genauer gilt zu jedem solchen existiert eine innere Funktion , so dass gilt. Bis auf Faktoren ist eindeutig bestimmt. (Siehe Rudin, Kap. 17)
Übersicht zu Hardy-Räumen auf und für
Definition
mit
mit
Poissonintegrale
erfüllt
erfüllt
Randwerte
in
in
Blaschke-Faktoren
Nullstellenzerlegung
erfüllt
erfüllt
mit
mit
Übersicht zu Hardy-Räumen auf und für , Fortsetzung
Satz von
genau dann, wenn
genau dann, wenn
Paley–Wiener
mit ,
und ,
Satz von
per. Radonmaß mit ,
endliches Radonmaß mit ,
M. Riesz
impliziert mit
impliziert mit
Hardy-Ungleichung
erfüllt
erfüllt
3.2 Reelle Hardy-Räume
3.2.1 und die Hilbert-Transformation
Die (reellen)39 Hardy-Räume sind für die Behandlung singulärer Integraloperatoren von Bedeutung. Wir wollen dies hier nur kurz skizzieren. Eine Funktion gehört genau dann zum reellen Hardy-Raum , wenn die durch das Poissonintegral definierte Funktion holomorph ist, also ebenso gilt. Damit kann man aber durch ausdrücken, es muß also gelten. Der erste Term ist dabei ein Hauptwertintegral mit dem Hilbert-Kern die sogenannte Hilberttransformation . Die schon bekannten Abschätzungen und die Eigenschaften des Poissonkerns implizieren damit, dass auf dem (nun reellen und reellwertigen) Raum , , die Hilberttransformation beschränkt ist. Es gilt sogar mehr:
Satz 3.5 (Abbildungseigenschaften der Hilberttransformation). Die Hilbert-Transformation ist
beschränkte als Abbildung ;
beschränkt als Abbildung für alle ;
nicht beschränkt auf und .
Proof. [1.] Wir fassen den Hardy-Raum als Banach-Raum über auf und schreiben . Da gilt, ist der Teilraum abgeschlossen und in ihm die Zuordnung bijektiv. Dieser Teilraum ist aber gerade der Graph der Hilbert-Transformation (bezüglich obiger Zerlegung des Raums) und somit diese nach dem Satz vom abgeschlossenen Graphen beschränkt.
[2.] Dies ist ein auf M. Riesz zurückgehende Satz, wir geben den Originalbeweis. Weiter genügt es, den Beweis für zu führen.40 Sei also mit und . Sei weiter durch das komplexe Poisson-Integral definiert, Es genügt zu zeigen, dass .
Dann gilt und die Funktion ist holomorph (und so gewählt, dass ). Sei weiter eine reelle Zahl mit und und weiterhin . Dann gilt auf und somit
Weiterhin gilt da harmonisch und auf negativ ist
Auf dem Komplement gilt andererseits (wobei beide Faktoren negativ sind) und wegen [eq:3:eee] Zusammengefasst erhält man daraus und damit mit einer von abhängenden Konstanten . Linearität erlaubt die Ausweitung auf beliebige komplexwertige (mit der vierfachen Konstanten).
[3.] Für folgt dies direkt vermittels . Dann ist , aber unbeschränkt. Der Fall folgt aus der Dualität, wäre auf beschränkt, so müsste für und gelten und wäre auch auf beschränkt. ◻
Bemerkung: Auf wäre dies einfacher zu sehen, die Hilberttransformation multiplizert im Fourierbild mit , was die Stetigkeit in verletzt. Im hier behandelten periodischen Fall muss man sich Beispiele zu Fourierreihen anschauen. So bestimmt eine Funktion in . Die zugeordnete Hilberttransformierte ist aber nicht integrierbar. Beides können wir hier nicht ohne weiteres beweisen.
Korollar 3.8. Es gilt für alle .
Für ist dies falsch und somit der der einzige wirklich interessante Hardy-Raum.
3.2.2 und Riesz-Transformationen
Nur ein kurzer Exkurs zum höherdimensionalen Fall. Der (reelle) Hardy-Raum wurde intensiv von Fefferman41 und Stein studiert und besteht aus den Randwerten von speziellen in harmonischen Funktionen . Wir folgen dem Buch von Stein zu singulären Integralen bzw. zur harmonischen Analysis und bezeichnen Variablen in mit . Mitunter schreibt man für um Formeln einfacher zu machen.
Seien nachfolgend differenzierbare reellwertige Funktionen. Wir bezeichnen diese als zueinander konjugiert, wenn sie ein verallgemeinertes Cauchy–Riemann-System
erfüllen. Dies implizert insbesondere und die Funktionen sind somit harmonisch . Im Folgenden betrachten wir die vektorwertige Funktion und sagen , , falls gilt. Eine vektorwertige Funktion, deren Komponenten das System [eq:3:nd-CR] erfüllen, heißt monogenes System .
Wiederum gilt eine Poissonsche Integraldarstellung der Funktionen durch entsprechende Randwerte, für ist der Beweis vollkommen analog zu dem im ersten Abschnitt gegebenen. Es gilt
Satz 3.6 (Poissonsche Integraldarstellung). Sei , . Dann konvergieren in und es gilt die Poissonsche Integraldarstellung42 Darüberhinaus erfüllen die Randwerte Sind umgekehrt Funktionen mit [eq:3:R-trafo], so definiert [eq:3:poisson-nd] ein monogenes System aus .
Im folgenden Beweis beschränken wir uns auf den Fall , dieser ist im wesentlichen analog zum Vorgehen im eindimensionalen Fall. Der Fall benötigt andere Hilfsmittel, da wir hier keine Produktformeln nutzen können.
Beweis für .Schritt 1. Sei harmonisch und gelte eine Schranke der Form . Sei weiter mit . Dann ist ebenso harmonisch und es gilt für die partielle Fouriertransformation bezüglich und damit (da ) Betrachtet man nun die beiden Summanden getrennt und bezeichnet diese entsprechend mit , so ist für unbeschränkt in und in . Also muss auf gelten.
Damit bestimmen die Randwerte aber die harmonische Funktion . Sind mit auf , so folgt und somit ist ein Polynom. Das einzige in liegende Polynom ist aber das Nullpolynom und damit .
Betrachtet man nun Poissonintegrale für gegebenes , so sind die entstehenden Funktionen harmonisch und erfüllen (da für gilt und gesetzt wurde) in . Damit gilt aber (wegen der Eindeutigkeit aus Schritt 1) für jede Komponente eines monogenen Systems Es bleibt der Grenzwert für zu betrachten. Da für reflexiv ist, folgt aus der gleichmäßigen Schranke an die -Norm die Existenz einer Folge für in schwach in konvergiert. Damit folgt aber wegen zusammen mit der Stetigkeit harmonischer Funktionen und damit in der -Norm. Wir bezeichnen den Grenzwert deshalb mit und haben die Poissonsche Integraldarstellung gezeigt.
Für folgt analog die schwach-* Konvergenz im Raum der beschränkten Radonmaße, , und die entsprechende Randintegraldarstellung durch Maße als Randwerte.
Sei nun ein monogenes System mit den Komponenten . Für gilt dann im Fourierbild Das verallgemeinerte Cauchy–Riemann-System kann damit aber in den Randkomponenten geschrieben werden. Es muss also gelten. Dies ist ein lineares Gleichungssystem, welches durch bestimmt, es folgt und damit Die Behauptung folgt nun durch Fourierrücktransformation. Es gilt da die entstehende Distribution als oszillierendes Integral außerhalb der Null glatt ist, homogen vom Grad sein muss und sich entsprechend unter orthogonalen Transformationen der bzw. verhält.
Angenommen, die Funktionen erfüllen [eq:3:R-trafo] und ist durch [eq:3:poisson-nd] definiert. Dann sind die Komponenten von harmonisch und die Eigenschaften des Poissonkerns liefern die gesuchte Schranke an die -Normen. Weiterhin impliziert Schritt 3 rückwärts gelesen die (distributionelle) Gültigkeit des verallgemeinerten Cauchy–Riemann-Systems und der Satz ist für bewiesen. ◻
Beweisskizze für . Für liefern die Schritte 3 und 4 entsprechende Aussagen für die nach Schritt 2 existierenden Maße , es gilt also . Es wäre zu zeigen, dass diese absolutstetig sind oder (was äquivalent dazu ist), dass die Randwerte im -Sinn angenommen werden. Dazu betrachtet man zu die Maximalfunktion und zeigt, dass gilt. Der Satz über die majorisierte Konvergenz liefert daraus sofort in und die Aussage ist gezeigt.
Bleiben die Eigenschaften der Maximalfunktion. Diese wird nur kurz skizziert. Ist , so impliziert das verallgemeinerte Cauchy–Riemann-System, dass , , subharmonisch43 ist () und für gegen Null strebt. Damit folgt Wir wählen . Dann ist nach Voraussetzung gleichmäßig beschränkt in für . Aufgrund der Reflexivität existiert eine Folge mit schwach in und somit Damit folgt aber unter Ausnutzung der -Beschränktheit der Maximalfunktion des Poissonintegrals44 und die Behauptung folgt. ◻
Wir bezeichnen im folgenden die Menge der nullten Komponenten der Randwerte von -Funktionen mit . Die Riesztransformationen sind beschränkt auf für (dies folgt zum Beispiel aus dem Multiplikatorensatz von Hörmander–Mikhlin oder dem Interpolationssatz von Marcinkiewicz, vgl. Kapitel 4), damit gilt für diese .
Für den bleibt folgende Charakterisierung
Korollar 3.9. Es sind äquivalent
.
und die Riesz-Transformationen erfüllen .
und erfüllt .
Weiter gilt
Korollar 3.10 (Riesz). Sei ein beschränktes Radonmaß. Sind dann für alle ebenso beschränkte Radonmaße (d.h. gelte für für solche Maße ), so sind alle absolutstetig und es existieren , mit .
4 Interpolationstheorie und Raumskalen
Interpolationstheorie in Raumskalen erlaubt Aussagen über Operatoren in zwischen zwei Räumen liegenden Interpolationsräumen. So kann man zwischen -Räumen mit verschiedenen oder Sobolevräumen mit verschiedener Glattheit interpolieren.
4.1 Klassische Interpolationsätze
4.1.1 Der Satz von Riesz–Thorin
Der Interpolationssatz von Riesz und Thorin ist der klassische Interpolationssatz schlechthin. Er trifft Aussagen über Operatoren zwischen -Räumen für verschiedene Exponenten .
Seien dazu , , zwei -endliche Maßräume und die Räume der -integrierbaren komplexwertigen Funktionen auf . Die -Endlichkeit impliziert, dass für die Menge der Treppenfunktionen dicht im Raum ist; dies wird im folgenden explizit genutzt werden.
Satz 4.1 (Riesz–Thorin45). Seien , , und seien weiter beschränkte Operatoren für die f.ü. für alle gilt. Sei weiter und Dann existiert genau ein beschränkter Operator welcher auf mit und übereinstimmt. Dieser erfüllt
Proof. Sei für und , Dann gilt bekanntlich und ist beschränkt, falls
Aufgrund der Dichtheit der Treppenfunktionen, können wir um folgenden und annehmen und es reicht die gesuchte Schranke an zu beweisen. Dazu nutzen wir komplexe Analysis und definieren für und setzen für beziehungsweise Dann folgt und , sowie jeweils stetig in und mit nur von abhängender Norm. Damit sind insbesondere die Normen auf dem Streifen beschränkt. Weiter sind und komplex differenzierbar für und erfüllen ebenso und , somit ebenso . Damit ist die Funktion aber analytisch im Streifen und stetig auf . Weiter gilt sowie entsprechend für Nach Voraussetzung wissen wir damit Weiter ist und , also . Der nachfolgend angegebene Hadamardsche 3-Linien-Satz impliziert damit aber sofort die Behauptung für alle und mit Norm 1. Damit ist stetig fortsetzbar als Operator und der Satz bewiesen. ◻
Lemma 4.1 (Hadamardscher Dreiliniensatz46). Sei analytisch in und beschränkt und stetig auf dem Abschluss des Streifens . Dann impliziert für alle die Abschätzung für alle .
Proof. Setzt man für und so ist die entstehende Funktion analytisch und erfüllt , zusammen mit und . Damit liefert das Maximumprinzip und für folgt mit . Die rechte Seite wird minimal für , d.h., , und die Behauptung folgt. ◻
Es bleibt, Beispiele für die Anwendung des Satzes zu geben. Sie sind alle klassisch und als Aussagen im Verlaufe der Vorlesung teilweise benutzt worden.
Eine erste Anwendung ist die Beschränktheit der Fouriertransformation zwischen -Räumen.
Satz 4.2 (Hausdorff–Young-Ungleichung47). Die Fouriertransformation ist ein stetiger linearer Operator für alle und erfüllt
Proof. Für gilt der Satz von Plancherel, , sowie Damit folgt die Behauptung mit dem Satz von Riesz–Thorin. ◻
Als zweites Beispiel geben wir einen kurzen Beweis der Faltungsungleichung. Man mache sich eine Skizze für die Beweisschritte in einem ––Diagramm.
Satz 4.3 (Young-Ungleichung). Seien und mit . Dann gilt sowie
Proof. Es bleibt wiederum Grenzfälle zu betrachten. Es gilt für wie man für nichtnegative Funktionen sofort mit Hilfe des Satzes von Fubini zeigen kann. Weiter gilt offensichtlich für und Damit liefert aber Riesz–Thorin mit der entsprechenden Ungleichung (hier nach Vertauschen der Indices) Weiterhin gilt die Hölder-Ungleichung und damit für und Damit kann man wiederum Riesz–Thorin anwenden und die Behauptung folgt. ◻
Man kann Riesz–Thorin auch nutzen, um auf Räumen mit verschiedenen Maßen zu interpolieren. Dazu benötigt man allerdings positive Dichtefunktionen bezüglich gemeinsamer -endlicher Maße.
Satz 4.4 (Interpolationssatz von Stein und Weiss48). Seien , , -f.ü., -f.ü., und seien weiter beschränkte Operatoren für die f.ü. für alle gilt. Sei weiter und und Dann existiert genau ein beschränkter Operator welcher auf mit und übereinstimmt. Dieser erfüllt
Proof. Wir bemerken nur die Unterschiede im Beweis: Man steckt die Dichtefunktion mit in die Funktionen und , setzt also und entsprechend Die Argumentation bleibt dieselbe. ◻
Eine typische Anwendung betrifft die Sobolevräume . Diese sind isometrisch zu . Also folgt direkt (allerdings mit Schwartz-Funktionen als genutzte dichte Teilmenge)
Korollar 4.1. Seien , und seien zwei beschr"ankte Operatoren, welche auf Schwartz-Funktionen übereinstimmen. Dann gibt es zu und , genau einen beschränkten Operator welcher ebenso auf mit den Operatoren übereinstimmt. Dieser erfüllt
Beispiel 4.1. Multiplikation mit Funktionen aus ist beschränkt auf für alle . Dies folgt aus der (offensichtlichen) Tatsache für , einem Dualitätsargument für und dann durch Interpolation.
4.1.2 Der Interpolationssatz von Marcinkiewicz
Es gibt ein zweites fundamentales Interpolationsresultat, welches keine komplexe Analysis nutzt.
Für eine komplexwertige messbare Funktion auf einem Maßraum definiert man die Verteilungsfunktion49 Damit gilt (siehe [eq:2.2.42] und [eq:2.2.43])
Eine Abbildung messbarer Funktionen von nach heißt sublinear , falls punktweise fast überall gilt. Eine sublineare Abbildung heißt vom schwachen -Typ , falls es eine Konstante mit für alle Treppenfunktionen gibt und entsprechend vom starken -Typ falls gilt. Dies verallgemeinert den Begriff eines beschränkten Operators . Die jeweils kleinsten dabei zulässigen Konstanten werden als -Norm beziehungsweise als schwache -Norm des sublinearen Operators bezeichnet. Man beachte: schwacher -Typ ist dasselbe wie starker -Typ.
Angewandt auf lineare Operatoren besagt der nachfolgende Interpolationssatz von Marcinkiewicz50, dass die Interpolation von Operatoren von schwachem -Typ beschränkte Operatoren auf allen dazwischenliegenden Räumen liefert. Genauer gilt
Satz 4.5 (Marcinkiewicz). Sei sublinear vom schwachen Typ , , für gegebene und . Dann ist vom starken -Typ für alle mit .
Proof. OBdA sei und sei mit . Für eine Zahl betrachten wir die Zerlegung Dann gilt und . Weiter gilt nach Konstruktion Damit ist und .
Setzt man nun und , so gilt wegen der Sublinearität für schon . Also gilt für die Ungleichung an mindestens all den Punkten an denen und gilt. Also folgt für die zugehörigen Verteilungsfunktionen (für ) Die rechte Seite hängt dabei natürlich von der Wahl von ab, die Hauptidee des Beweises ist die richtige Wahl von in Abhängigkeit von . Wir nutzen die Verteilungsfunktionen zur Abschätzung der Norm , das dabei auftretende Integral erfüllt weiter (für ) in Abhängigkeit der Wahl von . Der Beweis besteht nun in der Abschätzung der beiden auftretenden Integrale. Wir unterscheiden einige Fälle:
Fall 1: und . Wir setzen mit noch zu bestimmenden Konstanten . Dann gilt für die beiden abzuschätzenden Integrale (nennen wir sie und ) durch die umgekehrte Hölder-Ungleichung (Dualität von -Räumen) jeweils mit
Das erste abzuschätzende Doppelintegral erfüllt (wegen ) unter Ausnutzung der Hölderschen Ungleichung und von . Entsprechend gilt für das zweite Wählt man nun51 so sind die Exponenten in beiden Integralen gerade und wir haben gezeigt. Bleibt die Wahl von . Diese erfolgt so, dass in beiden Summanden sowohl die Exponenten von als auch von gleich sind. Der Ansatz führt damit auf und damit auf Dies liefert wegen die Behauptung mit einer von , und abhängenden Konstanten .
Fall 2: und . Hier wählt man entsprechend negativ und beachtet, dass dann die Integrationsgrenzen und nach dem Vertauschen der Integrale ausgetauscht werden. Der Rest ist analog.
Fall 3: . Dies ist einfacher und verbleibt als Übung. Hier reicht unabhängig von .
Fall 4: und . Hier wählt man . Dann gilt und damit und es bleibt nur ein einziges Integral abzuschätzen. Dies verbleibt ebenso als Übung.
Fall 5: und . Hier wählt man ebenso, dass gilt. Nach Voraussetzung ist Für mit und ist dies kleiner als falls und damit insbesondere falls also gilt. Damit bleibt wiederum nur ein Integral abzuschätzen und die Behauptung folgt analog zum vorherigen Fall. ◻
Bemerkung: Die Normabschätzung für den interpolierten Operator ist hier schlechter als bei Riesz–Thorin, dafür sind die Voraussetzungen am Rand des Interpolationsintervalls auch viel schwächer. Weiterhin funktioniert die hier gezeigte Argumentation auch für reellwertige Funktionen, während die Räume für den Satz von Riesz und Thorin komplex sein müssen.
Eine erste Anwendung sind Maximalabschätzungen. Dazu definieren wir zu einer messbaren Funktion auf dem die Hardy–Littlewood Maximalfunktion52 als Supremum über alle Mittelwerte über Kugeln um . Dann ist die Zuordnung sublinear und es gilt Tiefer ist nachfolgender Satz. Die zweite Aussage folgt direkt aus der ersten und dem Interpolationssatz von Marcinkiewicz.
Satz 4.6 (Hardy–Littlewood).
ist vom schwachen -Typ.
ist vom starken -Typ für alle .
Beweisskizze. Es bleibt, die erste Aussage zu zeigen. Diese folgt aus dem Überdeckungssatz von Vitali. Sei und kompakt. Nach Definition existiert also für eine Kugel um mit Da kompakt ist, finden wir somit eine endliche Familie solcher Kugeln die überdeckt. Aus dieser wählen wir mit dem Lemma von Vitali eine disjunkte Teilfamilie aus und erhalten für diese Die zweite Ungleichung ergibt sich dabei direkt aus der Disjunktheit. Bildet man das Supremum über alle kompakten , so folgt und damit die Behauptung. ◻
Lemma 4.2 (Vitali’s Überdeckungslemma53). Sei messbar und mit endlich vielen Bällen . Dann existiert eine disjunkte Teilfamilie mit für und
Proof. Sei ein Ball mit maximalem Radius. Sei weiter ein Ball mit maximalem Radius aus der Menge der Bälle, die nicht berühren, und entsprechend maximal unter den Bällen, die nicht berühren. Dies wird fortgesetzt, bis sich kein solcher Ball mehr findet. Dann berühren die restlichen Bälle, welche die in der Menge enthalten sind. Weiter haben diese auch Radien die jeweils kleiner sind. Die Aussage folgt. Jeder Ball mit Radius kleiner , der berührt, liegt offenbar innerhalb und die auf das dreifache vergrößerten Bälle überdecken schon . ◻
Für den -dimensionalen Poissonkern gilt die Abschätzung und die Poissonsche Maximalfunktion ist ebenso vom schwachen -Typ.
Weitere Anwendungen liefern die Riesz- und Hilberttransformationen. Diese sind ebenso vom schwachen -Typ. Zusammen mit ihren Symmetrieeigenschaften folgt -Beschränktheit auf allen . Statt dies direkt zu zeigen, kann man den nachfolgend wieder angegebenen Satz von Hörmander und Mikhlin anwenden.
Allgemeiner kann man den Multiplikatorensatz von Hörmander–Mikhlin mit dem Satz von Marcinkiewicz beweisen, dafür muss wiederum gezeigt werden, dass jeder so konstruierte Operator vom schwachen -Typ ist. Dies soll der Vollständigkeit halber hier noch angefügt werden.
Wir benötigen zuerst ein Lemma zum geeigneten Zerlegen von -Funktionen.
Lemma 4.3 (Calderon–Zygmund-Zerlegung54). Sei und . Dann existieren Würfel , , mit disjunktem Inneren und Kanten parallel zu den Koordinatenachsen, so dass zusammen mit gilt.
Proof. Wir überdecken die Menge durch Würfel mit paarweise disjunktem Inneren und In einem nächsten Schritt teilt man die Würfel in Teilwürfel halber Kantenlänge und nummeriert diese als . Dann gilt entweder Im ersten Fall teilt man die Würfel weiter, im zweiten erfüllt der Würfel schon [eq:4:Qj1] und wird zur Familie der hinzugenommen. Punkte, die am Ende nicht durch Würfel überdeckt sind gehören entweder nicht zur ersten Generation und erfüllen trivialerweise oder liegen in einer Familie von Würfeln mit und für alle . Nach dem Lebesgueschen Differentiationssatz folgt daraus f.ü. auf dieser Menge und das Lemma ist gezeigt. ◻
Satz 4.7 (Hörmander–Mikhlin). Sei eine beschränkte und auf differenzierbare Funktion mit Dann ist der durch definierte Operator stetig fortsetzbar auf , .
Beweisskizze. Es gilt als direkte Konsequenz des Satzes von Plancherel. Weiterhin ist und damit implizert die Beschränktheit auf die auf . Damit ist der Satz bewiesen, wenn wir zeigen können, dass vom schwachen -Typ ist.
Sei also und . Sei weiter eine Familie von Würfeln mit den Eigenschaften aus dem vorherigen Lemma. Damit zerlegt man in zwei Teile sowie . Nach Konstruktion gilt . Wegen genügt es für beide Teile separat Abschätzungen für die Verteilungsfunktion zu beweisen. Für kann man die -Beschränktheit von nutzen, es gilt unter Ausnutzung der Eigenschaften der . Für nutzen wir eine weitere Zerlegung wobei der Würfel doppelter Kantenlänge mit gleichem Mittelpunkt und gleicher Ausrichtung im Raum sei. Es gilt wiederum nach Konstruktion der Für den ersten Term benötigen wir die Voraussetzungen des Multiplikatorensatzes und behaupten, dass diese für den Faltungskern mit einer von unabhängigen Konstanten gilt. Damit folgt (da auf verschwindende Mittelwerte besitzt) und somit .
Es bleibt die Aussage zum Faltungskern zu zeigen. Sei dazu nichtnegativ und mit Träger so gewählt, dass gilt (eine dyadische Zerlegung der Eins). Sei weiter und . Dann genügt es zu zeigen, dass für alle gilt, die gesuchte Aussage folgt dann nach Summation über (was insbesondere auch beweist, dass selbst lokal integrierbar ist für ) und entsprechendes Verschieben.
Die Ungleichung von Cauchy-Schwarz zusammen mit dem Satz von Plancherel implizieren zum Einen für alle (mit Konstanten die nur vom Multiplikator , aber nicht von oder abhängen) mit . Andererseits gilt für alle und damit ist die gesuchte Aussage gezeigt. ◻
4.2 Abstrakte Interpolationsmethoden
Die bisher behandelten Interpolationssätze waren konkret in dem Sinne, dass wir die dazwischenliegenden Räume kannten und nur die Operatornormen auf den dazwischenliegenden Räumen abgeschätzt haben. Abstrakte Interpolationsmethoden konstruieren die dazwischenliegenden Räume so, dass Abschätzungen für Operatoren gelten.
Es gibt im wesentlichen zwei verschiedene Zugänge. Dies ist zum Einen die komplexe Interpolation, welche auf den Beweisideen des Satzes von Riesz–Thorin beruht. Diese ist recht elegant, benötigt aber (schwach) holomorphe Funktionen mit Werten in Banachräumen. Andererseits gibt es die reellen Interpolationsmethoden. Diese nutzen Ideen aus dem Marcinkiewicz-Beweis. Wir werden beides kurz vorstellen.
Wir nutzen die Notation der Einleitung. Seien und Funktionenräume in mit gemeinsamem dichten Teilraum . Ein solches Paar soll im folgenden Interpolationspaar heissen. Seien weiter und wie in der Einleitung definiert. Ein Raum zwischen und ist ein Funktionenraum mit .
Ein Raum zwischen und heißt Interpolationsraum bezüglich des Paares , wenn jede lineare Abbildung , welche stetige Fortsetzungen und besitzt, auch stetig fortgesetzt werden kann. Triviale Beispiele von Interpolationsräumen sind der Durchschnitt und die Summe eines Interpolationspaares. Man zeige dies!
Ein Interpolationsverfahren konstruiert (meist in Abhängigkeit von einem Parameter ) Interpolationsräume zwischen und . Bezeichnet man diese mit , so erhält man eine Raumskale. Verschiedene Interpolationsverfahren führen auf verschiedene Raumskalen.
4.2.1 Komplexe Interpolation
Komplexe Interpolation nutzt holomorphe Funktionen mit Werten in Funktionenräumen. Sei dazu offen und ein komplexer Banachraum. Eine Funktion , die jeder Zahl ein Element zuordnet, heisst dann schwach holomorph , falls für alle die (nun -wertige) Funktion holomorph in ist. Konvergiert eine Folge solcher Funktionen lokal gleichmäßig schwach, d.h., gilt für jedes Kompaktum , jedes und eine stetige Funktion so ist die entstehende Grenzfunktion wiederum (schwach) holomorph. Dies ergibt sich direkt als Konsequenz des Satzes von Morera angewandt auf die skalaren Funktionen und die gleichmäßige Konvergenz von auf jeder nullhomotopen Kurve in .
Sei im folgenden . Sei weiterhin und ein Interpolationspaar. Dann bezeichne die Menge aller stetigen und beschränkten Funktionen , welche auf schwach holomorph sind und , , stetig mit gleichmäßiger Normschranke erfüllen. Wir schreiben kurz .
Lemma 4.4. Versehen mit der Norm ist ein Banachraum.
Proof. Wir zeigen dies in zwei Schritten und betrachten zuerst . Dann gilt für jedes mit Norm 1 als direkte Konsequenz des Drei-Linien-Satzes. Insbesondere folgt nach Supremumsbildung über alle solchen Nach Konstruktion ist die Einbettung stetig. Sei nun eine Cauchy-Folge in . Dann ist wegen obiger Abschätzung gleichmäßig in Cauchy-Folge in und somit in diesem Raum konvergent gegen ein . Als gleichmäßiger Grenzwert ist stetig in und holomorph in . Weiter ist Cauchy in , , und somit und das Lemma ist bewiesen. ◻
Der Raum enthält insbesondere alle konstanten Funktionen mit Werten in . Den Interpolationsraum , definieren wir nun als versehen mit der Norm Der so erhaltene Raum ist vollständig (als Quotientenraum eines Banachraumes) und, wie nachfolgendes Lemma insbesondere zeigt, ist dicht in ihm.
Lemma 4.5 (Approximationssatz von Calderon). Sei . Dann existiert für jedes ein mit der Form mit .
Proof. Nach Definition von existiert ein mit und . Betrachtet man nun zu die analytischen Funktionen , so folgt sowie lokal gleichmäßig für . Ebenso gilt . Damit finden wir also , so dass für das zugehörige schon gilt.
Zum Beweis des Lemmas nutzt man nun Fourierreihen. Dazu sei und die Periodisierung von mit Periode . Dann gilt , da die Reihe lokal gleichmäßig auf konvergiert. Betrachtet man nun , so konvergiert lokal gleichmäßig gegen . Damit existieren und so, dass Für jedes kann man nun die Funktion in eine Fourierreihe entwickeln. Es gilt auf mit Koeffizienten Da das (jetzt im Innern von stehende) Integral aufgrund der Stetigkeit von als Riemannintegral existiert, bestimmt es den Koeffizienten in . Die Koeffizienten sind von unabhängig. Ersetzt man in [eq:4:akn=def] auf der rechten Seite durch , so ändert sich das Integral nicht. Betrachtet man für zwei verschiedene das zugehörige Rechteck (vervollständigt durch Strecken am oberen und unteren Ende) und wendet den Integralsatz von Cauchy an, so folgt mit die Unabhängigkeit von von . Da die Formel ebenso für und gilt, folgt darüberhinaus .
Allerdings konvergiert die so konstruierte Fourierreihe nur schwach (punktweise für alle schwach in ). Deswegen betrachtet man die Cesaro-Mittel55 darstellbar mit dem positiven Fejer-Kern56. Diese konvergieren für gleichmäßig in gegen , ebenso in gegen für . Wegen ersterem existiert aber ein , so dass Damit ist das Lemma bewiesen, ist von der gesuchten Form. ◻
Es gilt darüberhinaus, ganz analog zum Beweis des Satzes von Riesz–Thorin:
Satz 4.8 (Komplexe Interpolationsmethode57). Seien , , , Interpolationspaare und , Operatoren die auf der dichten Teilmenge übereinstimmen. Dann ist stetig fortsetzbar zu einem eindeutig bestimmten Operator und dieser erfüllt die Normabschätzung
Proof. Sei und mit für ein für welches gilt und welches Werte in annimmt. Dann ist analytisch in und es gilt . Also folgt wegen für jedes und damit die Behauptung. ◻
Zu zwei Funktionenräumen und , die ein Interpolationspaar bilden, bezeichnet man den so konstruierten Interpolationsraum oft mit . Der folgende Satz fasst wesentlich Eigenschaften von Interpolationsräumen zusammen. Gleichheit heisst dabei in der Regel Äquivalenz der Normen, nicht Gleichheit der Normen.
Satz 4.9 (Komplexe Interpolationsmethode58). Seien und ein Interpolationspaar. Dann gilt für
und .
;
;
dicht in ;
impliziert für ;
falls einer der Räume reflexiv ist;
( Reiterationssatz ) Sei für ein . Dann gilt
Das erste Beispiel ist der Interpolationssatz von Riesz–Thorin:
Satz 4.10 (Riesz–Thorin59). Sei und . Dann gilt mit
Als zweites Beispiel seien Sobolevräume genannt. Es gilt für die durch Besselpotentiale auf dem definierten Räume
Satz 4.11 (Komplexe Interpolation von Sobolevräumen). Seien und . Dann gilt (bis auf Äquivalenz von Normen) mit
Ein Beweis dieser Aussage findet sich im Buch von Bergh und Löfström, .
4.2.2 Das -Funktional und reelle Interpolation
Für ein sei für Für jedes ist dies eine Norm auf . Wir werden diese über wichten. Zu gegebenem und sei dazu Dann ist dies eine Normfunktion und definiert einen Funktionenraum zwischen und . Der entstehende Raum ist sogar Interpolationsraum und es gilt darüberhinaus
Satz 4.12 (Reelle Interpolationsmethode60). Seien , , , Interpolationspaare und , Operatoren die auf der dichten Teilmenge übereinstimmen. Dann ist stetig fortsetzbar zu einem eindeutig bestimmten Operator und dieser erfüllt die Normabschätzung
Speziell für und (genauer: der Abschluss von in der Supremumsnorm) steht das -Funktional im Zusammenhang mit der Verteilungsfunktion. Dann ist für gegebenes die optimale Zerlegung durch für und mit einem noch zu bestimmendem Parameter gegeben (man muss alle kleinen Funktionswerte in der -Norm messen, da sie von dieser gar nicht gesehen werden). Damit ist (für unbeschränktes ) schwach differenzierbar in und das gesuchte Infimum ist ein Minimum und wird bei angenommen61. Sei die Umkehrfunktion62 zu . Dann gilt mit den Regeln des Riemann–Stieltjes-Integrals. Damit kann man die Interpolationsräume explizit bestimmen. Es gilt da monoton fällt und umgekehrt mittels Hölder und Fubini für unter Beachtung von .
Beide Aussagen gemeinsam ergeben nun aber, dass der oben definierte Interpolationsraum gerade der Lorentz-Raum mit ist. Die Einschränkung im zweiten Teil kann durch ein komplizierteres Argument umgangen werden, das -Funktional charakterisiert alle Lorentzräume. Speziell für ergibt sich insbesondere der .
Zu zwei Funktionenräumen und , die ein Interpolationspaar bilden, bezeichnet man den so konstruierten Interpolationsraum oft mit . Der folgende Satz fasst wesentlich Eigenschaften von Interpolationsräumen zusammen. Gleichheit heisst dabei in der Regel Äquivalenz der Normen, nicht Gleichheit der Normen.
Satz 4.13 (Reelle Interpolationsmethode63). Seien und ein Interpolationspaar und , . Dann gilt
;
;
für ;
für alle und alle ;
impliziert für ;
für ist dicht in ;
für und .
( Reiterationssatz I) Sei und für ein . Dann gilt für alle .
( Reiterationssatz II) Weiter gilt für und mit
Für gilt .
Beispiele findet man wieder unter den -Räumen. Im folgenden bezeichne den Lorentz-Raum , allerdings versehen mit der durch den Interpolationsprozess definierten Banachraumstruktur für Wiederum gilt . Obige Rechnung zusammen mit dem Reiterationssatz impliziert
Satz 4.14. Sei , und . Dann gilt mit
Beim reellen Interpolieren der Sobolevräume ergeben sich in der Regel keine Sobolevräume. Ohne die entstehenden Besov-Räume hier definieren zu wollen, sei der Vollständigkeit halber folgender Satz angegeben. F"ur die durch Besselpotentiale definierten Sobolevräume gilt
Satz 4.15 (Reelle Interpolation von Sobolevräumen). Seien und , . Dann gilt mit
Für gleiche und das richtige (nämlich ) ergibt sich dagegen der dazwischenliegende Sobolevraum.
Satz 4.16 (Reelle Interpolation von Sobolevräumen). Seien und . Dann gilt mit
Beide Aussagen sind im Buch von Bergh und Löfström bewiesen, .
Die Interpolationseigenschaften der Sobolevräume kann man nun nutzen, um den letzten noch fehlenden scharfen Grenzfall des Sobolevschen Einbettungssatzes zu zeigen. Bisher wissen wir nur mit für . Interpoliert man das (für festes und variierendes ) reell und wendet obiges Theorem an, so folgt daraus64 für und somit , d.h.,
Satz 4.17 (Sobolevscher Einbettungssatz). Sei und . Dann ist die Einbettung stetig.
99 Robert A. Adams und John J.F. Fournier.
Jöran Bergh und Jörgen Löfström. Springer-Verlag, 1976.
Manfred Dobrowolski. Springer-Verlag, 2006.
Vladimir Maz’ya.
William McLean. Cambridge University Press, 2000.
Walter Rudin. Oldenbourg, 2009.
Elias M. Stein. Princeton University Press, 1970.
Elias M. Stein und Guido Weiss. Princeton University Press, 1971.
V.S. Rychkov, On restrictions and extensions of the Besov and Triebel–Lizorkin spaces with respect to Lipschitz domains, J. London Math. Soc. (2) 60 (1999) 237–257↩︎
Zu jedem gegebenen monoton wachsenden findet man ein langsamer wachsendes submultiplikatives ; wächst langsam genug und ist z.B. monoton wachsend und konkav, so folgt und ist damit submultiplikativ. Für , , entspricht Submultiplikativität gerade der Peetre-Ungleichung.↩︎
nach Maurice René Fréchet (1878–1973), Andrej Nikolaevič Kolmogorov (1903–1987) und Marcel Riesz↩︎
nach Franz Rellich und Vladimir Iosifovich Kondrashov (1909–1971)↩︎
nach Johann Peter Gustav Lejeune Dirichlet (1805–1859)↩︎
Das ist elementar nachzurechnen, für Details siehe Stein, Singular Integrals, Kap. VII.3. Gilt auf für eine reellwertige Funktion zusammen mit (lokal gleichmäßig), so folgt auf . Man zeige dies!↩︎
siehe Stein, Harmonic Analysis, Kap. I. Für , gilt Für ist diese Aussage falsch und charakterisiert die Hardy-Funktionen .↩︎
Das ist eine Gleichung die und in Beziehung setzt! Schreibt man auf eine und auf die andere Seite, so ergibt sich daraus und damit impliziert schon .↩︎
nach Godfrey Harold Hardy und John Edensor Littlewood (1885–1977)↩︎
Die Aussage gilt entsprechend für , aber dann ist der Schnitt der Räume nicht in beiden dicht und in unserem Sinne liegt somit kein Interpolationspaar vor.↩︎